Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Klausel zur Transportsicherung benachteiligt Verbraucher:innen

Stand:
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.7.2021, Az. 15 U 118/20

Eine Klausel, mit der vertragliche Leistungspflichten gestaltet werden, unterliegt der Inhaltskontrolle. Wenn sie intransparent ist, kommt es nicht darauf an, ob sie mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar ist.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.7.2021, Az. 15 U 118/20
LG Karlsruhe, Az. 10 O 137/20

Eine Klausel, mit der vertragliche Leistungspflichten gestaltet werden, unterliegt der Inhaltskontrolle. Wenn eine Klausel intransparent ist, kommt es nicht darauf an, ob sie mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar ist.

Off

Das OLG Karlsruhe hat in zweiter Instanz die Entscheidung des Landgerichtes Karlsruhe (AZ. 10 O 137/20) bestätigt.

Die Klausel „Transportsicherung/Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio, und Hifigeräten oder EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen“ benachteiligt Verbraucher:innen unangemessen und ist intransparent. Es handelt sich bei dieser Klausel auch nicht um eine bloße Leistungsbeschreibung, sondern um eine die Leistungspflichten gestaltende Klausel. Damit unterliegt diese Klausel der Inhaltskontrolle des § 307 BGB.  Zu den Pflichten eines Frachtführers zählt nach § 451a HGB die Verpackung des Umzugsgutes zum Schutz vor Beschädigung. Mit der Klausel wird diese Pflicht des Frachtführers abbedungen. Intransparent bleibt, welche Geräte als hochempfindlich einzustufen sind. Auch aus der beispielhaften Aufzählung von diversen Geräten ergebe sich keine konkreten Anhaltspunkte für die Einstufung eines Gerätes. Intransparent ist auch die geforderte „fachgerechte Sicherung“; möglich ist die ‚Deutung, dass die Sicherung durch ein Fachunternehmen und nicht durch den Kunden selbst vorzunehmen ist.

Folgerichtig ist auch die im selben Absatz folgende Klausel „Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet“ unwirksam, da sie in nicht trennbare Zusammenhang mit der Klausel Ziff. 1 steht. Aber auch ohne Zusammenhang mit der vorangehenden Klausel wäre diese Klausel benachteiligend, da mit dieser Klausel der Verwender von seiner eigenen Prüfungspflicht freigestellt würde. Diese Klausel ist nicht mit § 451a HGB, 425 HGB vereinbar.
Auch die Klausel „Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird“ ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

 

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe vom 16.7.2021 (Az. 15 U 118/20)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Solaranlage an einem Balkon

Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.