Unzureichende Gestaltung des Kündigungsprozesses auf der Webseite / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich mit dieser Klage gegen irreführende Angaben auf der Website der Beklagten zu Kündigungsmöglichkeiten von mit der Beklagten geschlossenen Abonnementverträgen.
Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte auf ihrer Website die Vorgaben des § 312k BGB zur Gestaltung des Kündigungsprozesses nicht einhält.
Das Landgericht München I hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.