Die Klägerin beanstandet, dass die Beklagte von einem Verbraucher im Fall von unautorisierten Zahlungen und Belastungen einer Kreditkarte den Ausgleich des ausstehenden Betrages verlangt und ihm gleichzeitig mitteilt, dass seine Kreditkarte vorübergehend gesperrt wird – obwohl der Verbraucher die diese nicht autorisierten Zahlungen beanstandet hat. Hinzu kommt, dass die Beklagte nicht erläutert, aus welchem Grund der Ausgleichsanspruch trotz der Beanstandung bestehen soll.
Gegen die Beklagte ist ein weiteres Verfahren wegen Geltendmachung von Aufwendungen bei Kreditkartenbelastungen anhängig.