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Klage gegen Supervista AG

Irreführender „Altersrabatt“ auf Brillengläser, unzulässige Forderung von „Mahnkosten“ / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 42/26
Zuständiges Gericht
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

SuperVista AG
Siemensstraße 2
15711 Königs Wusterhausen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende Rabattwerbung der Beklagten.

Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern in einer Zahlungsaufforderung „Mahnkosten“ in einer bestimmten Höhe geltend macht, obwohl der Beklagten für eine elektronische Mahnung keine materiellen Kosten in Höhe der geltend gemachten „Mahnkosten“ entstanden sind.

Das Landgericht Cottbus hat die Beklagte mit Urteil vom 28.01.2026 (Az. 11 O 4/25, nicht rechtskräftig), antragsgemäß verurteilt. Die Beklagte hat Berufung zum Brandenburgischen OLG eingelegt.