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Unterrichtsmaterial "Einkaufen um die Welt - Deutsch"

Stand:
Laden Sie hier die zweiteilige Unterrichtseinheit herunter, in der sich die Grundschüler:innen mit verschiedenen fremden als auch vertrauten Situationen der Lebensmittelbeschaffung auseinander.
Kinder umringen eine Weltkugel und halten sich an den Händen
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Fächerübergreifende Unterrichtseinheit für den Deutsch- und Sachunterricht in der Grundschule zum Umgang mit Texten, zur Auseinandersetzung mit der eigenen Kaufentscheidung und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. In dieser zweiteiligen Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen fremden als auch vertrauten Situationen der Lebensmittelbeschaffung auseinander.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Mit Texten und Medien umgehen
3.1.1.1 Texte verfassen – Texte planen, schreiben und überarbeiten

Inhaltliche Kompetenzen
(3) nach Anregungen erste eigene Texte schreiben
(4) verschiedene Schreibabsichten erkennen (z.B. nach Vorgaben schreiben)

Konkretisierende/r Begriff/e
Bedürfnisse und Wünsche

Klassenstufe
Klasse 1/2

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1 Schulstunde (Aufgabe 1-3) + 2 Schulstunden  (Aufgabe 4+5)

Zusätzlich benötigtes Material
Bilder der SuS, Klebestifte, Weltkarte und verschiedene Flaggen, die die Kinder in ihren Steckbrief kleben können.

Vorkenntnisse
Nach Möglichkeit sollten die Kinder bereits Berührung mit Karten und/oder Atlanten gehabt haben, das ist aber je nach Aufarbeitung nicht zwingend notwendig.

Fächerübergreifende Aspekte
Das vorliegende Material kann sowohl im Deutschunterricht als auch im Sachunterricht eingesetzt werden, da es Kompetenzen beider Fächer aufgreift. Vorstellbar ist vor allem, jeweils eine Erarbeitungsphase im Sachunterricht und eine im Deutschunterricht durchzuführen. Empfohlen wird, die erste Erarbeitungsphase, deren Schwerpunkt Situationen aus verschiedenen Ländern der Welt ist, im Sachkundeunterricht durchzuführen und die zweite Erarbeitungsphase, in der ein im Verhältnis größerer Fokus auch auf der Textproduktion der SuS liegt, im Deutschunterricht anzusiedeln.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.