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Unterrichtsmaterial "Dem Preis auf der Spur"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Grundschule herunter, in dem sich die Schülerinnen und Schüler mit Preisschildern, Grundpreisen und unvollständiger Auszeichnung beschäftigen.
Auslage im Markt mit verschiedenen Süßigkeiten
Off

Unterrichtseinheit zum Umgang mit Geld und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. In jedem Geschäft begegnen Schüler Preisschildern. Diese richtig auszulesen und unvollständige Preisangaben zu erkennen ist aber nicht immer ganz leicht. In diesem Kiosk können sie diese Fähigkeiten erlernen.

Download des Materials

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Zahlen und Operationen
3.1.1.3 In Kontexten rechnen

3.1.4 Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit
3.1.4.1 Aus einfachen Situationen Daten erfassen und darstellen

Inhaltliche Kompetenzen
(7) einfache funktionale Zusammenhänge (zum Beispiel Anzahl -Preis) mithilfe von Material veranschaulichen und beschreiben

(2) einfachen Tabellen und Diagrammen Informationen entnehmen und diese beschreiben

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum, Bedürfnisse und Wünsche

Klassenstufe
Klasse 2

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1– 2 Schulstunden

Benötigtes Material
Es empfiehlt sich, das erste Arbeitsblatt farbig als Folie oder per Beamer zu veranschaulichen.

Vorkenntnisse
Addition, Multiplikation, erste Textaufgabenkenntnisse

Kommentar
Diese Einheit steht in der stufenübergreifenen Auseinandersetzung mit dem Thema „Grundpreise“ und thematisiert dessen Bedeutung für eine informierte Kaufentscheidung. Weitere Informationen zum Thema Grundpreis finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Grundpreisangabe.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.