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Unterrichtsmaterial "Werbung auf dem Prüfstand"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter zur Auseinandersetzung mit Werbung als Einflussfaktor auf Essgewohnheiten und Esskultur und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung.
Teller mit Spaghetti und Tomatensoße
Off

Unterrichtseinheit zur Auseinandersetzung mit Werbung als Einflussfaktor auf Essgewohnheiten und Esskultur und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen durch die praktische Zubereitung eines Fertigprodukts die beworbenen Eigenschaften kritisch.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.2 Ernährung
3.1.2.1 Essbiografie
3.1.2.3 Nahrungszubereitung und Mahlzeitengestaltung

Inhaltliche Kompetenzen
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten beschreiben und den Zusammenhang zur eigenen Esskultur darstellen (G)
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten hinsichtlich ausgewählter Aspekte analysieren und mit der eigenen Esskultur vergleichen (M)
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten beurteilen, mit der eigenen Esskultur vergleichen, die Bedeutung für die gegenwärtige und zukünftige Lebensgestaltung darstellen und situationsgerechte Handlungsoptionen entwickeln (E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Bedürfnisse und Wünsche, Qualität der Konsumgüter

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – G, M und E

Hinweise zur Umsetzung

Vorkenntnisse
Die SuS haben sich bereits mit den Begrifflichkeiten „Essgewohnheiten“ und „Esskultur“ auseinandergesetzt. Sie kennen verschiedene Einflussfaktoren auf Essgewohnheiten. Die SuS kennen den Begriff Fertigprodukte.

Zeitaufwand
2 Schulstunden

Benötigtes Material
Einen kurzen Werbespot über Fertigprodukte, Nutzung der Schulküche, Zutaten für das ausgewählte Rezept (Vorschlag siehe Seite 6) und ein entsprechendes Fertigprodukt und ggf. Kassenzettel der gekauften Zutaten und des Fertigprodukts  (siehe Zusatzaufgabe).

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.