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Unterrichtsmaterial "Werbung auf dem Prüfstand"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter zur Auseinandersetzung mit Werbung als Einflussfaktor auf Essgewohnheiten und Esskultur und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung.
Teller mit Spaghetti und Tomatensoße
Off

Unterrichtseinheit zur Auseinandersetzung mit Werbung als Einflussfaktor auf Essgewohnheiten und Esskultur und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen durch die praktische Zubereitung eines Fertigprodukts die beworbenen Eigenschaften kritisch.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.2 Ernährung
3.1.2.1 Essbiografie
3.1.2.3 Nahrungszubereitung und Mahlzeitengestaltung

Inhaltliche Kompetenzen
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten beschreiben und den Zusammenhang zur eigenen Esskultur darstellen (G)
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten hinsichtlich ausgewählter Aspekte analysieren und mit der eigenen Esskultur vergleichen (M)
(4) Einflüsse auf Essgewohnheiten beurteilen, mit der eigenen Esskultur vergleichen, die Bedeutung für die gegenwärtige und zukünftige Lebensgestaltung darstellen und situationsgerechte Handlungsoptionen entwickeln (E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Bedürfnisse und Wünsche, Qualität der Konsumgüter

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – G, M und E

Hinweise zur Umsetzung

Vorkenntnisse
Die SuS haben sich bereits mit den Begrifflichkeiten „Essgewohnheiten“ und „Esskultur“ auseinandergesetzt. Sie kennen verschiedene Einflussfaktoren auf Essgewohnheiten. Die SuS kennen den Begriff Fertigprodukte.

Zeitaufwand
2 Schulstunden

Benötigtes Material
Einen kurzen Werbespot über Fertigprodukte, Nutzung der Schulküche, Zutaten für das ausgewählte Rezept (Vorschlag siehe Seite 6) und ein entsprechendes Fertigprodukt und ggf. Kassenzettel der gekauften Zutaten und des Fertigprodukts  (siehe Zusatzaufgabe).

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.