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Unterrichtsmaterial "Überblick im Tarifdschungel"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter, bei der sich die Schüler:innen mit proportionalen und antiproportionalen Zusammenhängen am Beispiel Mobilfunktarife und mit Verbraucherbildung auseinandersetzen.
Menschen mit Smartphones
Off

Unterrichtseinheit für Mathematik zur Auseinandersetzung mit proportionalen und antiproportionalen Zusammenhängen in konkreten Situationen am Beispiel von Mobilfunktarifen und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.4 Leitidee Funktionaler Zusammenhang

Inhaltliche Kompetenzen
(5) proportionale und antiproportionale Zusammenhänge in konkreten Situationen erkennen und Sachprobleme durch proportionales oder antiproportionales Rechnen lösen, auch in der Darstellungsform Dreisatz

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum

Klassenstufe und Niveau
Klasse 5/6 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Vorkenntnisse
Dezimalzahlen, Einheiten, Dreisatz

Zeitaufwand
1 Schulstunde

Fächerübergreifende Aspekte
Das Thema Tarife lässt sich übergreifend mit dem Thema Werbung im Deutschunterricht verbinden.

Weiterführendes Material
Ergänzend zu diesem Material gibt es die Unterrichtseinheit „Telefone und Tarife – die Cleveren rechnen nach“, in der die SuS die Gesamtkosten für einen Kombivertrag bestehend aus Smartphone und Mobilfunkvertrag mit dem Erwerb der jeweiligen Einzelleistung vergleichen können.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.
Steigende Aktienkurse

Greenwashing durch Schwellenwerte

Verbraucherzentrale geht erneut erfolgreich gegen Greenwashing vor
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!