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Buttonlösung

Stand:
Es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten.
Screenshot einer betrügerischen Webseite
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Falsch gekennzeichnete Eier, Rechnungen für nicht bestellte Waren, horrende Preise auf Kaffeefahrten, betrügerische Versicherungen – es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten. Hier ist die Verbraucherzentrale gefragt. Und sie macht ihren Job auch im 21. Jahrhundert:

"Des isch ein absoluter Betrug!"

Oktober 2009. Die Rentnerin Doris Fritz war wütend und das schon seit Monaten. Ihr Sohn war zu Besuch gewesen und wollte für ihren Computer ein scheinbar kostenloses Schreibprogramm herunterladen. Tatsächlich stand gut versteckt im Kleingedruckten ganz weit unten auf der Webseite, dass mit der Registrierung auf dem Portal, die für den Download erforderlich war, ein Abonnement abgeschlossen würde: mit monatlichen Kosten von 8 Euro. Im SWR-Beitrag brachte die Rentnerin es auf den Punkt: "Des isch doch unmöglich! Des isch doch's Hinterletzte! Des isch ein absoluter Betrug!"

Screenshot von Hinweis im Kleingedruckten auf einer Abzockwebseite
Hinweis auf Abofallen-Webseite - aus SWR-Beitrag zu Abo-Fallen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kannte das Problem. Seit Monaten gingen hier tausende Verbraucherbeschwerden zu Abo-Fallen im Internet ein. Im Sommer 2008 waren es jede Woche über 460 Beschwerden zu diesem Thema gewesen! Die Inkassoforderungen, mit denen sich die betroffenen Verbraucher konfrontiert sahen, summierten sich nach einer Hochrechnung der Verbraucherzentrale auf 2,754 Millionen Euro allein im Jahr 2008. Mehrere tausend hatten bereits den Musterbrief zum Widerspruch gegen die unberechtigten Inkassoforderungen heruntergeladen.

Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe

Aber handelte es sich bei diesen Fällen tatsächlich um Betrug? Die Verbraucherzentrale hakte bei der Staatsanwaltschaft nach, diese hatte aber keine Handhabe: Wenn irgendwo ein Preishinweis zu finden ist, liegt kein Betrug vor.

Auch das Landeskriminalamt sah keine Grundlage, um gegen Abo-Fallen wie die der Firma Content Services Limited vorzugehen. Aus Sicht der Ermittlungsbehörde waren Verbraucher, die in solche Fallen tappten, schlicht unvorsichtig: “Das ist auch die Schnäppchenmentalität, da wird teilweise das Hirn ausgeschaltet”, sagte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts gegenüber dem SWR. “Und nachher merkt man: Hoppla, da war ich vielleicht unvorsichtig.”

Aus Sicht der Verbraucherzentrale genügte das nicht. Sie forderte einen deutlichen Preishinweis:

Die Lösung? Ein Button

Diese Forderung wiederholte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei jeder Gelegenheit, gebetsmühlenartig. Die Zahl der geschädigten Verbraucher stieg an und die öffentliche Empörung verlieh dieser Forderung immer mehr Nachdruck. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband gelang es schließlich nach jahrelangen Bemühungen, die Politik zum Handeln zu bewegen.

Am 1. August 2012 trat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, die sogenannte Buttonlösung, in Kraft: Schaltflächen, die einen kostenpflichtigen Bestellvorgang auslösen, müssen seitdem entsprechend deutlich beschriftet sein: „Kostenpflichtig bestellen“ oder eine ähnliche eindeutige Formulierung muss direkt auf dem Button vermerkt sein. Wo registrieren steht, wird registriert – wo kaufen steht, wird gekauft.

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
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Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

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