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Buttonlösung

Stand:
Es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten.
Screenshot einer betrügerischen Webseite
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Falsch gekennzeichnete Eier, Rechnungen für nicht bestellte Waren, horrende Preise auf Kaffeefahrten, betrügerische Versicherungen – es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten. Hier ist die Verbraucherzentrale gefragt. Und sie macht ihren Job auch im 21. Jahrhundert:

"Des isch ein absoluter Betrug!"

Oktober 2009. Die Rentnerin Doris Fritz war wütend und das schon seit Monaten. Ihr Sohn war zu Besuch gewesen und wollte für ihren Computer ein scheinbar kostenloses Schreibprogramm herunterladen. Tatsächlich stand gut versteckt im Kleingedruckten ganz weit unten auf der Webseite, dass mit der Registrierung auf dem Portal, die für den Download erforderlich war, ein Abonnement abgeschlossen würde: mit monatlichen Kosten von 8 Euro. Im SWR-Beitrag brachte die Rentnerin es auf den Punkt: "Des isch doch unmöglich! Des isch doch's Hinterletzte! Des isch ein absoluter Betrug!"

Screenshot von Hinweis im Kleingedruckten auf einer Abzockwebseite
Hinweis auf Abofallen-Webseite - aus SWR-Beitrag zu Abo-Fallen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kannte das Problem. Seit Monaten gingen hier tausende Verbraucherbeschwerden zu Abo-Fallen im Internet ein. Im Sommer 2008 waren es jede Woche über 460 Beschwerden zu diesem Thema gewesen! Die Inkassoforderungen, mit denen sich die betroffenen Verbraucher konfrontiert sahen, summierten sich nach einer Hochrechnung der Verbraucherzentrale auf 2,754 Millionen Euro allein im Jahr 2008. Mehrere tausend hatten bereits den Musterbrief zum Widerspruch gegen die unberechtigten Inkassoforderungen heruntergeladen.

Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe

Aber handelte es sich bei diesen Fällen tatsächlich um Betrug? Die Verbraucherzentrale hakte bei der Staatsanwaltschaft nach, diese hatte aber keine Handhabe: Wenn irgendwo ein Preishinweis zu finden ist, liegt kein Betrug vor.

Auch das Landeskriminalamt sah keine Grundlage, um gegen Abo-Fallen wie die der Firma Content Services Limited vorzugehen. Aus Sicht der Ermittlungsbehörde waren Verbraucher, die in solche Fallen tappten, schlicht unvorsichtig: “Das ist auch die Schnäppchenmentalität, da wird teilweise das Hirn ausgeschaltet”, sagte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts gegenüber dem SWR. “Und nachher merkt man: Hoppla, da war ich vielleicht unvorsichtig.”

Aus Sicht der Verbraucherzentrale genügte das nicht. Sie forderte einen deutlichen Preishinweis:

Die Lösung? Ein Button

Diese Forderung wiederholte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei jeder Gelegenheit, gebetsmühlenartig. Die Zahl der geschädigten Verbraucher stieg an und die öffentliche Empörung verlieh dieser Forderung immer mehr Nachdruck. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband gelang es schließlich nach jahrelangen Bemühungen, die Politik zum Handeln zu bewegen.

Am 1. August 2012 trat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, die sogenannte Buttonlösung, in Kraft: Schaltflächen, die einen kostenpflichtigen Bestellvorgang auslösen, müssen seitdem entsprechend deutlich beschriftet sein: „Kostenpflichtig bestellen“ oder eine ähnliche eindeutige Formulierung muss direkt auf dem Button vermerkt sein. Wo registrieren steht, wird registriert – wo kaufen steht, wird gekauft.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.