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Buttonlösung

Stand:
Es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten.
Screenshot einer betrügerischen Webseite
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Falsch gekennzeichnete Eier, Rechnungen für nicht bestellte Waren, horrende Preise auf Kaffeefahrten, betrügerische Versicherungen – es gibt eine ganze Reihe von Themen, mit denen sich die Verbraucherzentrale bereits seit Jahrzehnten beschäftigt und immer wieder beschäftigen muss. Mit der Digitalisierung und dem immer leistungsfähigeren Internet entstehen aber auch neue Probleme für Konsumenten. Hier ist die Verbraucherzentrale gefragt. Und sie macht ihren Job auch im 21. Jahrhundert:

"Des isch ein absoluter Betrug!"

Oktober 2009. Die Rentnerin Doris Fritz war wütend und das schon seit Monaten. Ihr Sohn war zu Besuch gewesen und wollte für ihren Computer ein scheinbar kostenloses Schreibprogramm herunterladen. Tatsächlich stand gut versteckt im Kleingedruckten ganz weit unten auf der Webseite, dass mit der Registrierung auf dem Portal, die für den Download erforderlich war, ein Abonnement abgeschlossen würde: mit monatlichen Kosten von 8 Euro. Im SWR-Beitrag brachte die Rentnerin es auf den Punkt: "Des isch doch unmöglich! Des isch doch's Hinterletzte! Des isch ein absoluter Betrug!"

Screenshot von Hinweis im Kleingedruckten auf einer Abzockwebseite
Hinweis auf Abofallen-Webseite - aus SWR-Beitrag zu Abo-Fallen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kannte das Problem. Seit Monaten gingen hier tausende Verbraucherbeschwerden zu Abo-Fallen im Internet ein. Im Sommer 2008 waren es jede Woche über 460 Beschwerden zu diesem Thema gewesen! Die Inkassoforderungen, mit denen sich die betroffenen Verbraucher konfrontiert sahen, summierten sich nach einer Hochrechnung der Verbraucherzentrale auf 2,754 Millionen Euro allein im Jahr 2008. Mehrere tausend hatten bereits den Musterbrief zum Widerspruch gegen die unberechtigten Inkassoforderungen heruntergeladen.

Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe

Aber handelte es sich bei diesen Fällen tatsächlich um Betrug? Die Verbraucherzentrale hakte bei der Staatsanwaltschaft nach, diese hatte aber keine Handhabe: Wenn irgendwo ein Preishinweis zu finden ist, liegt kein Betrug vor.

Auch das Landeskriminalamt sah keine Grundlage, um gegen Abo-Fallen wie die der Firma Content Services Limited vorzugehen. Aus Sicht der Ermittlungsbehörde waren Verbraucher, die in solche Fallen tappten, schlicht unvorsichtig: “Das ist auch die Schnäppchenmentalität, da wird teilweise das Hirn ausgeschaltet”, sagte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts gegenüber dem SWR. “Und nachher merkt man: Hoppla, da war ich vielleicht unvorsichtig.”

Aus Sicht der Verbraucherzentrale genügte das nicht. Sie forderte einen deutlichen Preishinweis:

Die Lösung? Ein Button

Diese Forderung wiederholte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei jeder Gelegenheit, gebetsmühlenartig. Die Zahl der geschädigten Verbraucher stieg an und die öffentliche Empörung verlieh dieser Forderung immer mehr Nachdruck. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband gelang es schließlich nach jahrelangen Bemühungen, die Politik zum Handeln zu bewegen.

Am 1. August 2012 trat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, die sogenannte Buttonlösung, in Kraft: Schaltflächen, die einen kostenpflichtigen Bestellvorgang auslösen, müssen seitdem entsprechend deutlich beschriftet sein: „Kostenpflichtig bestellen“ oder eine ähnliche eindeutige Formulierung muss direkt auf dem Button vermerkt sein. Wo registrieren steht, wird registriert – wo kaufen steht, wird gekauft.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.