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Vortrag: Ärgernis Werbung - Gewinnversprechen und unerbetene Werbung

Stand:
Eine Flut von unerwünschter Post landet täglich im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach. Trotz deutlicher Hinweise lassen sich viele Firmen nicht davon abhalten, Briefkästen mit bunten Prospekten vollzustopfen. Auch unbestellte Werbemails sind ein lästiges Übel.
Seniorin ärgert sich am Telefon und Laptop
Off

Egal, ob nicht adressierte Werbebriefe oder persönliche, offiziell anmutende Schreiben – eines haben sie alle gemeinsam: Mit blumigen Worten werden große Gewinne, kostenlose Reisen und andere Schnäppchen versprochen. Tatsächlich aber wollen die Gewinnspielveranstalter nichts verschenken, sondern Kasse machen.

Lassen sich die Angeschriebenen auf diese Verlockungen ein, kann das teuer werden, gerade wenn für vermeintliche Gewinnzahlungen sensible Daten wie Ausweis- oder Kontodaten preisgegeben werden.

Der Vortrag zeigt die gängigen Maschen unseriöser Firmen auf, gibt Tipps, wie man echte von unechten Gewinnen unterscheiden kann und erklärt, welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen unerwünschte Werbung zu wehren.

Zielgruppe: Erwachsene, Senioren

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot