Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Vortrag: Finanzprodukte für Berufsstarter:innen

Stand:
Jungen Menschen und Berufsstarter:innen sind eine begehrte Zielgruppe für Anbieter von Versicherungen, Krediten und Altersvorsorgeprodukten. Was dann aber verkauft und empfohlen wird, ist meist nur für die Vermittler:innen und Anbieter der Produkte ein gutes Geschäft.
Junge Frau mit Mappe
Off

Gibt es noch kostenfreie Gehaltskonten? Wie kann man Kredite vergleichen und mit welchen Tricks arbeiten die Vermittler:innen? Wie leite ich erste Schritte für eine vernünftige Altersvorsorge ein? Diese Fragen sind für Berufsstarter:innen von zentraler Bedeutung. Die Banken, Versicherungs- und Fondsverkäufer:innen empfehlen nur, was ihnen ausreichend Provision bringt. Auch bei der Honorarberatung ist Skepsis angebracht. Für Verbraucher:innen ist es schwer, sich anbieterunabhängige Informationen zu beschaffen. Die Verbraucherzentrale zeigt auf, mit welchen Maschen zu teure, zu unflexible oder zu riskante Produkte verkauft werden.

Ziel des Vortrags ist es, anbieterunabhängig über verschiedene Finanzprodukte mit Schwerpunkt auf Altersvorsorge aufzuklären aufzuklären, um für die anstehenden Entscheidungen eine erste gute Informationsgrundlage zu haben.

Für den Schwerpunkt Versicherungen bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen gesonderten Vortrag an („Richtig versichert“ sowie „Berufsunfähigkeit“).

Zielgruppe: Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.