Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Finanzprodukte für Berufsstarter:innen

Stand:
Jungen Menschen und Berufsstarter:innen sind eine begehrte Zielgruppe der Anbieter von Versicherungen, Krediten und Altersvorsorgeprodukten. Was dann aber verkauft und empfohlen wird, ist meist nur für die Vermittler:innen und Anbieter der Produkte ein gutes Geschäft.
Junge Frau mit Mappe
Off

Gibt es noch kostenfreie Gehaltskonten? Wie kann man Kredite vergleichen und mit welchen Tricks arbeiten die Vermittler:innen? Wie leite ich erste Schritte für eine vernünftige Altersvorsorge ein? Diese Fragen sind für Berufsstarter:innen von zentraler Bedeutung. Die Banken, Versicherungs- und Fondsverkäufer empfehlen nur, was ihnen ausreichend Provision bringt. Auch bei der Honorarberatung ist Skepsis angebracht. Für Verbraucher:innen ist es schwer, sich anbieterunabhängige Informationen zu beschaffen. Die Verbraucherzentrale zeigt auf, mit welchen Maschen zu teure, zu unflexible oder zu riskante Produkte verkauft werden.

Ziel des Vortrags ist es, anbieterunabhängig über verschiedene Finanzprodukte mit Schwerpunkt auf Altersvorsorge aufzuklären aufzuklären, um für die anstehenden Entscheidungen eine erste gute Informationsgrundlage zu haben.

Für den Schwerpunkt Versicherungen bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen gesonderten Vortrag an („Richtig versichert“ sowie „Berufsunfähigkeit“).

Zielgruppe: Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.