Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vortrag: Genießen statt wegwerfen – Lebensmittelverschwendung stoppen

Stand:
In Deutschland landen jährlich Lebensmittel im Wert von 25 Milliarden Euro im Müll. Dabei wird weit mehr verschwendet, als bloß Geld. Im Seminar erfahren Verbraucher:innen, an welchen Stellen Lebensmittel zu Abfall werden und was wir tun können, um weniger zu verschwenden.
Lebensmittel im Mülleimer
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Lebensmittel zu produzieren kostet weltweit wichtige endliche Ressourcen wie Wasser, Ackerfläche und Energie. Maß- und verantwortungsvoll mit Lebensmitteln umzugehen, ist daher ein wichtiges Ziel. Verantwortlich für die Verluste sind nicht allein Verbraucher:innen, sondern Akteure der gesamten Wertschöpfungskette, von Landwirtschaft über lebensmittelverarbeitende Industrie bis hin zu Gastronomie und Handel.
 

Im Vortrag „Genießen statt Verschwenden“ erfahren Verbraucher:innen, an welchen Stellen Lebensmittel zu Abfall werden und was sie tun können, um weniger zu verschwenden. Alle Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, eigene Erfahrungen aktiv einzubringen.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
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Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.