Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Vortrag: Jugendliche im Internet

Stand:
Schon von klein an sind viele im Internet unterwegs. Besonders Online-Games erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Doch gerade junge Menschen laufen beim Geschäftsmodel der Videospiele in Kostenfallen.
Kinder spielen Handyspiel
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Teure In-App-Käufe jagen den Erziehungsberechtigten häufig einen riesen Schrecken ein. Doch auch vermeintlich kostenfreie Streaming- oder Flirtseiten entpuppen sich häufig als teure Kostenfallen.

Der Vortrag beleuchtet insbesondere das Nutzungs- und Kaufverhalten von Kindern und Jugendlichen im Internet. Nicht alles was Kindern möglich ist, müssen sich Eltern zurechnen lassen. Im Hinblick auf Risiken bei Online-Games, Online-Shopping und Fake Shops, auch Sozialen Netzwerken und ihren Gefahren, gibt der Vortrag wertvolle Tipps, wie sich Jugendliche und Eltern vor Abzocke schützen können und welche Rechte Eltern und ihre Kinder bei der Nutzung des Internets haben.

Zielgruppe: ältere Jugendliche, Erwachsene

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

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Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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