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Vortrag: Moderne Heiztechniken

Stand:
Viele Heizungen in Deutschland gelten als veraltet. Wer eine Heizung tauscht, trifft eine wichtige Entscheidung für die nächsten 20 Jahre und hat die Qual der Wahl zwischen verschiedenen Techniken und Energieträgern. Und auch die Frage nach klimaschonenden Alternativen zu Öl und Gas wird drängender.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung
Off

Die politische und gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt  deutlich: Öl und Gas befinden sich auf einem absteigenden Ast. Hinzu kommt: Heizen mit erneuerbaren Energien schont nicht nur Geldbeutel und Klima - es macht Hausbesitzer:innen auch unabhänig von fossilen Brennstoffen.

In dem Vortrag beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale die wichtigsten Fragen rund um moderne Heiztechniken, beispielsweise

  • Welche Heizung ist für mein Haus geeignet, wenn der Ölkessel raus muss?
  • Ist es günstiger den Energiebearf durch Dämmung zu senken, als für Brennstoffe zu bezahlen?
  • Welche Fördermittel gibt es derzeit, wenn ich meine Heizung tauschen möchte?
  • Reichen die erneuerbaren Energien für alle?

 

Zielgruppe: Eigentümer:innen

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

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Berufung gegen Versäumnisurteil verworfen

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Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.