Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 6. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Private Pflegezusatzversicherung und Pflege-Bahr

Stand:
„Was wäre, wenn ich pflegebedürftig würde?“ – diese Frage stellen sich viele Menschen. Im Mittelpunkt steht dabei oft die Finanzierung: Wird man sich Pflegebedürftigkeit überhaupt leisten können?
Ältere Frau sitzt auf einem Treppenlift
Off

Tritt in einer Familie ein Pflegefall ein oder wird man selbst pflegebedürftig, drohen trotz der Basishilfe durch die gesetzliche Pflegeversicherung hohe Kosten. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Verbraucher:innen dieses finanzielle Risiko schon früh reduzieren.  Möglichkeiten vorzusorgen gibt es viele – doch welche ist die richtige? In welcher Höhe ist es sinnvoll, das Pflegerisiko zu versichern, welche Möglichkeiten bietet die private Pflegezusatzversicherung, und wie gut ist der staatlich geförderte „Pflege-Bahr“?

Im Vortrag wird die geförderte und ungeförderte Pflegezusatzversicherung beleuchtet. Auch werden Fallstricke aufgezeigt und Tipps für den Vertragsabschluss gegeben.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

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Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
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