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Vortrag: Private Pflegezusatzversicherung und Pflege-Bahr

Stand:
„Was wäre, wenn ich pflegebedürftig würde?“ – diese Frage stellen sich viele Menschen. Im Mittelpunkt steht dabei oft die Finanzierung: Wird man sich Pflegebedürftigkeit überhaupt leisten können?
Ältere Frau sitzt auf einem Treppenlift
Off

Tritt in einer Familie ein Pflegefall ein oder wird man selbst pflegebedürftig, drohen trotz der Basishilfe durch die gesetzliche Pflegeversicherung hohe Kosten. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Verbraucher:innen dieses finanzielle Risiko schon früh reduzieren.  Möglichkeiten vorzusorgen gibt es viele – doch welche ist die richtige? In welcher Höhe ist es sinnvoll, das Pflegerisiko zu versichern, welche Möglichkeiten bietet die private Pflegezusatzversicherung, und wie gut ist der staatlich geförderte „Pflege-Bahr“?

Im Vortrag wird die geförderte und ungeförderte Pflegezusatzversicherung beleuchtet. Auch werden Fallstricke aufgezeigt und Tipps für den Vertragsabschluss gegeben.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.