Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vortrag: Senioren im Visier - Abzocke, Gewinnversprechen und Werbung

Stand:
Überquellende Briefkästen mit falschen Angeboten und Gewinnversprechen, personenbezogene Werbemails und unerwünschte Anrufe erreichen täglich ältere Menschen. Doch Vorsicht ist geboten!
Briefkasten voll mit Werbung
Off

Manche Kriminelle haben es gezielt auf ältere Menschen abgesehen. Mit Werbebriefen, Spam-E-Mails oder unerwünschten Anrufen werden Senior:innen mit unseriösen Verkaufsmaschen konfrontiert oder um das hart Ersparte gebracht. Auch bei der neuen Onlinebekanntschaft, welche plötzlich Geld fordert oder beim sogenannten Enkeltrick verlieren Betroffene hohe Summen.

Der Vortrag deckt die Maschen der Betrüger auf und sensibilisiert, um sich vor Abzockmaschen wie falschen Gewinnen oder Erbschaften, Enkeltrickbetrug, Partnersuche oder aber auch vor Handwerkerabzocke und unseriösen Messevertretern schützen zu können

Zielgruppe: Senioren

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

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Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
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Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
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