Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Vortrag: Seniorenversicherungen

Stand:
Viele ältere Menschen wissen nicht, wie sie sich im Alter richtig versichern sollen. Gleichzeitig ist die Generation 50plus für Versicherer eine attraktive Zielgruppe, die intensiv beworben wird. Bei der Vielzahl an Angeboten sind Information und ein kühler Kopf wichtig.
Zwei Senioren sitzen im herbstlichen Park auf einer Bank
Off

Neben Privater Haftpflicht- und Unfallversicherung rücken gerade für ältere Menschen die Pflegeversicherung sowie die Krankenzusatz- und Sterbegeldversicherung stärker in den Fokus. Außerdem sind Assistenzleistungen, bei denen die Versicherer die Organisation von Dienstleistungen übernehmen, ein wichtiges Thema. Da Versicherungsnehmer:innen häufig ihren Versicherungsbestand über Jahre hinweg beibehalten, ist dieser nicht immer gut an die neue Lebenssituation angepasst. Auch die Entscheidung für neue Versicherungen fällt nicht leicht: Manche sind für ältere Menschen besonders teuer, andere wichtige Verträge werden teilweise nur bis zu einem bestimmten Alter verkauft oder gehen nicht auf den Bedarf von Senior:innen ein.

Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, welche Versicherungen notwendig sind, welche Angebote sinnvoll sind und wann es sich lohnt, etwas Zeit zu investieren, um die eine oder andere Absicherung zu überprüfen.

Zielgruppe: Senior:innen, Angehörige

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.