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  1. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes verwendet.
  2. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften, Steuernummer 99018 / 06485 vom 13.2.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1. Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

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