Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 13. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Werden Sie Mitglied

Stand:
Als Fördermitglied unterstützen Sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einem regelmäßigen Beitrag.
Off

Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro pro Jahr, gerne können Sie uns aber auch mit einer höheren Summe unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich abgebucht oder kann nach Erhalt einer Rechnung überweisen werden.

Fördermitglieder erhalten vier Mal im Jahr unsere VerbraucherZeitung mit aktuellen Themen, Tipps und Informationen per Post zugeschickt. Außerdem sind sie auf unserer jährlichen Mitgliederversammlung in Stuttgart herzlich willkommen.

Das Beitrittsformular für Fördermitglieder können Sie hier herunterladen: Mitglieder herzlich willkommen (pdf, 160 KB)

Wenn Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft bei der Verbraucherzentrale haben oder die Unterlagen in gedruckter Form per Post von uns möchten, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an mitglieder@vz-bw.de.

 

Informationen für Mitglieder zu steuerbegünstigten Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen
  1. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes verwendet.
  2. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften, Steuernummer 99018 / 06485 vom 03.5.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1. Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.
Steigende Aktienkurse

Greenwashing durch Schwellenwerte

Verbraucherzentrale geht erneut erfolgreich gegen Greenwashing vor
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!