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  1. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes verwendet.
  2. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften, Steuernummer 99018 / 06485 vom 13.2.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1. Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
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