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Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro pro Jahr, gerne können Sie uns aber auch mit einer höheren Summe unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich abgebucht oder kann nach Erhalt einer Rechnung überweisen werden.

Fördermitglieder erhalten vier Mal im Jahr unsere VerbraucherZeitung mit aktuellen Themen, Tipps und Informationen per Post zugeschickt. Außerdem sind sie auf unserer jährlichen Mitgliederversammlung in Stuttgart herzlich willkommen.

Das Beitrittsformular für Fördermitglieder können Sie hier herunterladen: Mitglieder herzlich willkommen (pdf, 160 KB)

Wenn Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft bei der Verbraucherzentrale haben oder die Unterlagen in gedruckter Form per Post von uns möchten, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an mitglieder@vz-bw.de.

 

Informationen für Mitglieder zu steuerbegünstigten Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen
  1. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes verwendet.
  2. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften, Steuernummer 99018 / 06485 vom 03.5.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1. Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
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So funktioniert die Wärmepumpe im Altbau

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.
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Themenwoche „Rund ums Haus“

Während der Aktionswoche „Rund ums Haus“ vom 25. bis zum 29.9. lädt die Verbraucherzentrale zu verschiedenen Aktionen in ihren Beratungsstellen vor Ort und auch Online ein. Sie informiert über aktuelle Problembereiche wie Energiekrise, Telekommunikation und kriminelle Abzockmaschen an der Haustüre.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.

Irreführende Widerrufsbelehrung

Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.