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Antworten auf häufige Fragen zur Klage gegen Debeka Lebensversicherungsverein

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen den Debeka Lebensversicherungsverein a. G. wegen Stornoabzügen.
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Grundsätzliches

Darum geht es in dem Verfahren?

Wenn Verbraucher:innen ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka vorzeitig gekündigt haben, hat der Anbieter vom Rückkaufswert eine Stornogebühr abgezogen. Neben dem üblichen Stornoabzug von 5 Prozent wurde eine zusätzliche Stornogebühr erhoben. Ihre Höhe richtete sich nach der jeweiligen Kapitalmarktsituation und konnte 5, 10 oder 15 Prozent des Deckungskapitals betragen.

Die Verbraucherzentrale hält die zugrunde liegende Klausel für rechtswidrig. Die Klausel verweist auf variierende Zinssätze, die für Verbraucher:innen weder vorhersehbar noch nachvollziehbar sind.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Betroffene, denen nach Kündigung eine Stornogebühr nach Kapitalmarktsituation berechnet worden ist, sollen ihr Geld zurückbekommen. Damit sind zumindest alle Gebühren erfasst, die Debeka im Jahr 2022 oder später zu Unrecht einbehalten hat. Außerdem wollen wir klären lassen, wie lange die Betroffenen Ansprüche gegen Debeka geltend machen können.
 

Um wie viel Geld geht es?

Die Höhe des Stornoabzuges richtete sich nach dem angesparten Guthaben auf dem Versicherungskonto zum Zeitpunkt der Kündigung. Häufig handelt es sich dabei um vierstellige Beträge.

Wer ist betroffen?

Sie können sich der Klage anschließen, wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka abgeschlossen, den Vertrag vorzeitig gekündigt haben und Ihnen vom Rückkaufswert eine Stornogebühr von 5, 10 oder 15 Prozent – je nach der Kapitalmarktsituation - abgezogen wurde. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind in der Regel Menschen betroffen, die nach 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und diese seit Mitte 2022 gekündigt haben.

Auch wenn der Stornoabzug schon im Jahre 2022 erfolgte, ist Ihr Anspruch noch nicht verjährt, wenn Sie sich für die Klage anmelden.  

Wie funktioniert die Sammelklage?

Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.

Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Nachdem wir die Klage eingereicht haben, entscheidet das Gericht über die Öffnung eines Klageregisters beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Sie müssen sich in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Sie erhalten vom Bundesamt eine Anmeldebestätigung. 

Wir stellen Ihnen einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Er enthält Textbausteine, die Sie für die Anmeldung nutzen können. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

 

Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?

Das Bundesamt für Justiz stellt ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.

Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz (BfJ)?

Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check für einen passenden Textbaustein.

Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.

Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.

Bewahren Sie ihre Unterlagen aber gut auf, sie können als Nachweis nach einem Urteil nötig sein.
 

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost.  Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?

Wenn Sie mit dem Unternehmen einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung geschlossen haben, können Sie an der Klage nicht mehr teilnehmen.


 

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.

Einzelheiten zur Anmeldung im Register

Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat.

Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie Besonderheiten in dem Feld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter VI. darlegen.

Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?

Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Klage als Kläger führt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen. 

Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützt werden, geben Sie dies unter II. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben. 

Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund“ an?

Die korrekten Angaben in dem Feld „Gegenstand und Grund“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Bei den Angaben sollten Sie sehr sorgsam sein. Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.

Was soll ich unter VII. in das Feld „Betrag der Forderung“ eintragen? 

Dieses Feld kann leer bleiben.

Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?

Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Klage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang des Verfahrens profitieren. Wenn das Gericht die Klausel für unwirksam erklärt, können Sie die Rückerstattung der Stornogebühr verlangen. Die Musterfeststellungsklage klärt die Rechtslage für alle angemeldeten Verbraucher:innen.

Das Musterfeststellungsurteil selbst enthält aber noch keinen vollstreckbaren Zahlungsbefehl. Weigert sich das Unternehmen dennoch, kann ein eigenes Verfahren notwendig werden, um den Anspruch durchzusetzen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun.  

Welche Vorteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Klage haben Sie es einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen. 

Die Musterfeststellung kann verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben. Sie können in dieser Sache dann nicht mehr individuell klagen.

Tipps und Beratung

Wer kann mich unterstützen?

Falls Sie unsicher sind, ob der Fall für die Sammelklage passt, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden. Schicken Sie Ihre Anfrage und Ihre vollständigen Vertragsunterlagen mit Kleingedrucktem, den letzten zwei Standmitteilungen und gegebenenfalls der Abrechnung nach Kündigung an: versicherungen@vzhh.de

Sie benötigen ausführliche Beratung? Nutzen Sie gerne die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen.

 

 

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