Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 22. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen endete mit bisher größtem Massenvergleich in der Bundesrepublik

Stand:
Volkswagen hatte Millionen Kunden:innen über Manipulationen bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen getäuscht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte, damit Volkswagen möglichst viele Betroffene auf einfache Art und Weise entschädigt. Die Klage endete mit dem bisher größten Massenvergleich in der Geschichte der Bundesrepublik am 30. April 2020.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gericht sollte feststellen, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldete.
  • Volkswagen und der vzbv einigten sich am 28. Februar 2020 auf einen außergerichtlichen Vergleich. VW hat mehr als 240.000 Verbraucher:innen mit insgesamt rund 770 Mio. Euro entschädigt.
  • Eine Ombudsstelle und Kontrollen von Wirtschaftsprüfern stellten die ordnungsgemäße Abwicklung des Vergleichs sicher.
     
On

Darum ging es in der Klage

Volkswagen hatte Millionen Verbraucher:innen über Manipulationen bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen getäuscht. In Kooperation mit dem ADAC hatte der vzbv gegen die Volkswagen AG geklagt. Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189 waren betroffen. Das Gericht sollte feststellen, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldete. Betroffene konnten sich der Musterfeststellungsklage kostenlos und ohne Prozesskostenrisiko anschließen. Sie wirkte verjährungshemmend.

Was ist das Ergebnis der Klage?

Nach harten Verhandlungen hatten sich Volkswagen und der vzbv am 28. Februar 2020 auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Volkswagen bot etwa 262.000 Verbraucher:innen eine Einmalzahlung zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro an. Sie konnten bis zum 30. April 2020 entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder ob sie selbst noch einmal klagen und auf eine höhere Entschädigung hoffen wollten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs stand bis dahin noch aus.

Mehr als 400.000 Kunden:innen hatten sich zunächst bis zum 29. September 2019 an der Klage gegen Volkswagen beteiligt. Etwa 78.000 Betroffene nahmen ihre Anmeldungen wieder zurück, um auf eigene Faust zu klagen. Mehr als 240.000 Verbraucher nahmen die Einmalzahlung an. Die Annahmequote betrug damit über 90 Prozent und Volkswagen musste eine Gesamtentschädigung von etwa 770 Millionen Euro ausschütten. Die Musterfeststellungsklage endete mit dem bisher größten Massenvergleich in der Geschichte der Bundesrepublik. 

Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.