Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Apple Pay: Zahlen mit iOS auf iPhone und Co.

Stand:
Wer ein Smartphone mit dem Apple-Betriebssystem iOS hat, also beispielsweise ein iPhone, kann dieses mit der App Apple Pay auch zum Bezahlen nutzen. Den Dienst können Sie in Geschäften, Restaurants und an Tankstellen verwenden.
Ein Kunde bezahlt etwas mit seinem Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bezahlfunktion von Apple Pay funktioniert mit Kredit- und Debitkarten verschiedener Kreditkartenanbieter und Banken.
  • Anders als bei den Volks- und Raiffeisenbanken haben Sie bei Sparkassen die Möglichkeit, auch die Girocard in Verbindung mit Apple Pay zu nutzen.
  • Apple Pay ist die einzige App, mit der Apple-Kund:innen vor Ort bezahlen können.
On

Wie funktioniert Apple Pay?

Apple Pay ist ein Zahlungssystem, mit dem Nutzer von Apple-Geräten sowohl vor Ort im Einzelhandel als auch in Apps und Online-Shops zahlen können. Voraussetzung ist, dass der Händler das Verfahren unterstützt. Statt mit Karte oder Bargeld im Einzelhandel bezahlen Sie dann direkt mit dem Smartphone, dem Tablet oder der Smartwatch. Das Gerät halten Sie dazu einfach, wie eine funkfähige Zahlkarte, vor Ort an das Lesegerät.

Wer den Dienst nutzen möchte, muss zunächst in der Apple Pay-App ("Wallet") eine Kreditkarte hinterlegen. Wichtig dabei: Das Kreditinstitut oder der Zahlungsdienstleister, der die Karte ausgegeben hat, muss Apple Pay unterstützen, sonst geht es nicht.

Informationen darüber, welches Institut entsprechende Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, gibt Apple selbst. Im Zweifel sollten Sie Ihre Bank oder Ihren Kreditkarten- oder Zahlungsanbieter nach der Apple-Pay-Unterstützung fragen.

Apple Pay funktioniert wie eine digitale Geldbörse. Neben Zahlkarten können grundsätzlich auch Guthabenkarten oder Kundenkarten des ÖPNV hinterlegt werden.

Wie sieht es aus mit dem Datenschutz bei Apple Pay?

Eine Zahlung mit Apple Pay ist bezogen auf die Funkstrecke vor Ort sicherer als die reine Zahlung via Kreditkarte – egal ob Sie die Kartendaten manuell eingeben oder am Terminal zahlen. Dies gilt grundsätzlich für alle Zahlungen, die mittels eines mobilen Gerätes über NFC vorgenommen werden. Auf dem Funkweg zwischen mobilem Gerät und dem Kassenterminal werden Daten besonders abgesichert übertragen.

Die Nummer der hinterlegten Kreditkarte bleibt dabei – jedenfalls für den Verkäufer – unbekannt, das heißt er oder sie kann die Person des Käufers oder der Käuferin nicht identifizieren. Damit soll dem Missbrauch der Kartendaten von Seiten betrügerischer Verkäufer vorgebeugt werden.

Das Unternehmen Apple gibt an, dass es keine unverschlüsselten Kreditkartendaten aufbewahrt. Auch will es keine Daten über einzelne Bezahlvorgänge speichern, die auf eine Person zurückzuführen sind.

Außerdem können iOS-Geräte vor Zahlungsabwicklung eine Freigabe per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder PIN verlangen.

Vorteile und Nachteile von Apple Pay

Auf den ersten Blick erscheint es, als ob Apple Pay – ähnlich wie Google Pay – mit seinem Dienst ein Problem löst, das sich für den deutschen Markt nicht unmittelbar aufdrängt. Kontaktloses Bezahlen geht hierzulande auch mit der Karte.

Ein Nachteil ist jedoch, dass die App Apple Pay derzeit die einzige App ist, mit der Apple-Nutzer vor Ort im Laden bezahlen können (die PayPal App einmal ausgenommen, die mit Barcode funktioniert). Anders als bei Geräten mit Android-Betriebssystem können Apps von Drittanbietern nicht auf die NFC-Schnittstelle von Apple-Geräten zugreifen. Auf diese Weise lässt das Unternehmen hier keinen Wettbewerb entstehen.

Mobiles bezahlen mit dem Smartphone

Mobil bezahlen: Was Sie über NFC-Bezahlkarten und Apps wissen sollten

Für kontaktloses Bezahlen gibt es immer mehr Angebote: Banken rüsten ihre Geldkarten mit NFC aus und für Smartphones bringen die unterschiedlichsten Akteure Apps auf den Markt. Wie die Techniken funktionieren und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.