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Das steht in diesem Artikel:
- Seit dem 1. Dezember 2021 müssen Telekommunikations-Anbieter
neue Kunden über die
wichtigsten Inhalte eines Vertrags informieren.
Man nennt das: Vertrags-Zusammenfassung. - Wichtig: Eine Vertrags-Zusammenfassung ist keine Auftrags-Bestätigung.
- In einem Shop muss ein Kunde eine Vertragszusammenfassung bekommen.
Am besten auf Papier. - Auch im Internet muss ein Kunde eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Zum Beispiel als PDF-Dokument zum Herunterladen. - Auch am Telefon muss der Kunde eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Zum Beispiel per E-Mail.
Wer ein eigenes Handy oder Telefon nutzen will,
muss einen Vertrag abschließen.
Den Vertrag schließt man
mit einem Telekommunikations-Anbieter ab.
Telekommunikations-Anbieter sind Firmen.
Zum Beispiel:
- Deutsche Telekom
- O2
- Vodafone
Oft ist es aber so:
Die Kunden merken gar nicht,
dass sie einen Vertrag abschließen.
Oder sie wissen nicht genau, was in dem Vertrag steht.
Deshalb gibt es seit dem 1. Dezember 2021
eine Änderung im Gesetz.
Änderungen im Telekommunikations-Gesetz
Seit dem 1. Dezember 2021 ist es so:
Telekommunikations-Anbieter müssen neue Kunden über
die wichtigsten Inhalte des Vertrags informieren.
Man nennt das:
Vertrags-Zusammenfassung.
Wichtig ist:
Der Kunde muss die Vertrags-Zusammenfassung bekommen,
bevor er den Vertrag abschließt.
Was muss in der Vertrags-Zusammenfassung stehen?
In der Vertrags-Zusammenfassung müssen
diese 8 Informationen stehen.
1. Kontakt-Daten
Der Kunde muss den Telekommunikations-Anbieter
erreichen können.
Deshalb müssen die Kontakt-Daten
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.
Zum Beispiel:
- Adresse
- Telefon-Nummer
- E-Mail-Adresse
2. Die Hauptmerkmale vom Vertrag
Dazu gehören diese Informationen:
- Wofür gilt der Vertrag?
Zum Beispiel:
- Telefon-Anschluss für Zuhause
- Internet für Zuhause
- Telefonieren mit dem Handy
- Welche Geräte bekommt der Kunde?
Zum Beispiel:
- Ein Handy
- Einen Router
Ein Router verbindet den Computer mit dem Internet.
- Wie viel Daten-Volumen hat der Kunde im Monat?
Beim Surfen im Internet verbraucht man Daten.
Der Kunde kann pro Monat
eine bestimmte Menge Daten nutzen.
Der Kunde muss dafür kein Geld zusätzlich bezahlen.
Das nennt man: Daten-Volumen.
- Wie viele Freiminuten hat der Kunde im Monat?
Freiminuten heißt:
Man kann telefonieren, ohne dafür extra zu bezahlen.
- Wie viele Text-Nachrichten kann der Kunde pro Monat versenden,
ohne dafür extra zu bezahlen?
- Informationen zu den Preisen für
das Telefonieren im europäischen Ausland.
3. Preise
Der Kunde muss wissen:
- Wofür muss er Geld bezahlen?
- Wie viel Geld muss er bezahlen?
Deshalb müssen in der Vertrags-Zusammenfassung
alle Preise stehen.
4. Geräte-Preis
Kauft der Kunde ein Gerät?
Zum Beispiel ein Handy oder einen Router.
Dann muss der Preis
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.
5. Preis-Nachlass
Bekommt der Kunde einen vergünstigten Preis?
Dann muss das in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.
6. Laufzeit vom Vertrag
Der Vertrag gilt für eine bestimmte Zeit.
Man nennt das: Laufzeit.
In der Vertrags-Zusammenfassung muss stehen,
wie lange der Vertrag gilt.
7. Verlängerung und Kündigung vom Vertrag
In der Vertrags-Zusammenfassung muss stehen:
- Wann verlängert sich der Vertrag?
- Wie und wann kann der Kunde den Vertrag kündigen?
8. Nutzung für Menschen mit Behinderung
In der Vertrags-Zusammenfassung muss stehen:
- Können Menschen mit Behinderung das Gerät nutzen?
Wenn ja, wie? - Können Menschen mit Behinderung die Dienstleistungen vom Anbieter nutzen?
Wenn ja, wie?
9. Geschwindigkeit vom Internet
Geht es bei dem Vertrag um Internet für zu Hause?
Dann müssen diese Infos
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen:
- Wie schnell muss die Internet-Verbindung
mindestens sein? - Wie schnell ist
die Internet-Verbindung normalerweise? - Wie schnell ist die Internet-Verbindung im besten Fall?

Geht es bei dem Vertrag um Internet auf dem Handy?
Dann muss in der Vertrags-Zusammenfassung
diese Info in stehen:
- Wie schnell ist die Internet-Verbindung im besten Fall?
Ist das Internet immer wieder zu langsam?
Oder funktioniert das Internet gar nicht?
Dann hat der Kunde besondere Rechte.
Die Rechte müssen
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.
Besondere Regeln bei Kombi-Produkten
Wollen Sie bei einem Anbieter mehrere Produkte buchen?
Zum Beispiel Internet und Fernsehen.
Dann nennt man das: Kombi-Produkte.
Für Kombi-Produkte gilt:
In der Vertrags-Zusammenfassung müssen
die wichtigsten Inhalte von allen Produkten stehen.
Zum Beispiel:
- Vom Internet
- Und vom Fernsehen
Wann und wie muss der Kunde
die Vertrags-Zusammenfassung bekommen?
Vertrag im Shop abschließen
Im Shop berät der Telekommunikations-Anbieter
die Kunden persönlich.
Aber auch im Shop gilt:
Der Kunde kann
eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Am besten ist es so:
Der Kunde bekommt
die Vertrags-Zusammenfassung auf Papier.
Dann kann der Kunde
die Vertrags-Zusammenfassung direkt lesen.
Der Telekommunikations-Anbieter
kann die Vertrags-Zusammenfassung aber auch per E-Mail versenden.
Kunden sollten die Vertrags-Zusammenfassung
dann trotzdem zuerst in Ruhe lesen.
Wichtig:
Die Vertrags-Zusammenfassung
ist keine Auftrags-Bestätigung.
Das heißt:
Sie schließen keinen Vertrag ab,
wenn Sie die Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Vertrag im Internet abschließen
Bei vielen Telekommunikations-Anbietern ist es so:
Die Kunden können Verträge direkt im Internet abschließen.
Aber auch im Internet gilt:
Der Kunde kann eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Die Vertrags-Zusammenfassung kann
auf der Internet-Seite vom Telekommunikations-Anbieter sein.
Zum Beispiel als PDF-Dokument zum Herunterladen.
Wichtig:
Sie müssen die Vertrags-Zusammenfassung lesen können,
bevor Sie den Vertrag im Internet abschließen.
Vertrag am Telefon abschließen
Oft ist es so:
Telekommunikations-Anbieter informieren
über ihre Verträge am Telefon.
Das ist auch weiterhin möglich.
Aber auch am Telefon gilt:
Der Kunde muss eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Nur dann kann es einen gültigen Vertrag geben.
Zum Beispiel:
Der Kunde kann die Vertrags-Zusammenfassung
per E-Mail bekommen.
Dann kann der Kunde die Vertrags-Zusammenfassung lesen.
Aber der Kunde muss genügend Zeit dafür haben.
Danach kann der Kunde zustimmen.
Zum Beispiel per E-Mail.
Wichtig:
Lesen Sie die Vertrags-Zusammenfassung
nicht während des Telefonats.
Lesen Sie die Vertrags-Zusammenfassung danach in Ruhe.
Vertrags-Inhalte prüfen und Tarife vergleichen
Kunden sollen wissen, was im Vertrag steht.
Deshalb müssen sie den Vertrag gut lesen.
Kunden sollen auch Tarife vergleichen können.
Für diese Dinge brauchen Kunden genug Zeit.
Telekommunikations-Anbieter müssen Kunden
diese Zeit geben.
Deshalb muss das Vertrags-Angebot
für eine bestimmte Zeit gelten.
Man nennt das: Bindungs-Frist.
In der Zeit kann sich der Kunde überlegen,
ob er den Vertrag unterschreiben will.
Aber jeder Telekommunikations-Anbieter entscheidet selbst,
wie lange der Kunde Zeit dafür hat.
Manchmal ist das Angebot nur einen Tag gültig.
Bildquellen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Übersetzung in Leichte Sprache: Stephanie Blume - Übersetzerin für Leichte Sprache und Einfache Sprache
