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Downloads und Streaming-Dienste: Mit 5 Tipps Ärger vermeiden

Stand:
Digitale Inhalte wie Software, Apps oder Spiele kann man längst nicht mehr allein auf festen Datenträgern wie etwa DVD oder CD-ROM erwerben. Vieles gelangt mittlerweile direkt über das Internet auf die Festplatte des Computers oder Smartphones.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.
On

Es gibt zwar noch Anwendungen zum dauerhaften Download (z.B. Software-Produkte), aber bei Musik und Filmen geht der Trend eindeutig zum Streaming. Beim Streaming werden die  Musik- oder Videodateien in Echtzeit konsumiert, ein vollständiges Herunterladen ist also nicht notwendig. Das spart Platz auf der Festplatte, erfordert aber eine gute Internetverbindung, damit die Inhalte ruckelfrei laufen.

Gemäß der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte müssen Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internetseite klare und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen.

Darüber hinaus steht Verbrauchern ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Doch Vorsicht: Dies bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können. Denn das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Download oder Streaming begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein Fehlgriff rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt.

Wer Ärger bei Download- oder Streaming-Diensten vermeiden will, sollte folgende 5 Tipps der Verbraucherzentrale beherzigen:

1. Einverständnis vorausgesetzt

Das Widerrufsrecht erlischt nur vorzeitig, wenn Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Zudem braucht es eine Bestätigung, dass über den Verlust des Widerrufsrechts informiert wurde. Diese Zustimmung darf nicht per AGB untergeschoben werden. Kunden müssen zumindest ein Häkchen an einem Informationstext gesetzt haben. Das Einverständnis sollte nur erklären, wer die Leistung endgültig behalten möchte.

2. Rechtzeitig informieren

Über alle technischen und inhaltlichen Details sollte man sich bereits vor Vertragsschluss informieren. Anbieter sind sowohl verpflichtet, über die wesentlichen Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren als auch über mögliche technische Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Datenformat oder einen eingebauten Kopierschutz. Auch die Anforderungen an das Endgerät müssen genannt werden: beispielsweise unter welchem Betriebssystem eine Software funktioniert.

3. Testversionen suchen und nutzen

In vielen Fällen werden Testversionen von Software oder Apps angeboten, die nicht den vollen Funktionsumfang aufweisen, aber einen Überblick über die wesentlichen Eigenschaften und Funktionalitäten des Produkts ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Programms eine solche Probeversion auszuprobieren. Bei Streamingdiensten sollte geschaut werden, ob das eigene Endgerät den Voraussetzungen entspricht und den Dienst ausführen kann.

4. Bei Widerruf voller Kaufpreis zurück

Wer einen Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerruft, darf vom Anbieter nicht mit der Forderung nach Wertersatz behelligt werden. Der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten.

5. Verstöße melden

Halten sich Anbieter nicht an die Regeln, können Kunden dies der Verbraucherzentrale melden, die Rechtsverstößen nachgeht und gegebenenfalls Abmahnungen gegen Anbieter ausspricht.

Podcast

Im Podcast genau genommen sprechen Moderator Patrick Lohmeier und Digitalexperte Maximilian Heitkämper (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) über das Besitzrecht an Downloads, Streaming und Digitales Rechtemanagement.

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

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