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Flatrates, Apps und Streaming: typische Kostenfallen beim Handyvertrag

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Prepaid und Laufzeiten: Die Wahl des richtigen Handyvertrags.
Prepaid und Laufzeiten: Die Wahl des richtigen Handyvertrags.

Ohne Smartphone und mobiles Surfen geht in Lauras Alltag gar nichts. Seitdem die 18-Jährige alleine wohnt, regelt sie ihre Verträge selbst. Bei der Wahl des Handyvertrags mit der besten Flatrate freut sie sich trotzdem über elterlichen Rat. Kostenfallen lauern überall, auch bei Apps und Streamingdiensten.

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Prepaidkarte oder Handy mit Vertrag?

Die Mobilfunkanbieter übertrumpfen sich mit immer günstigeren Tarifen. Eine wichtige Entscheidung fällt zwischen Prepaid-Karte oder „Handy mit Vertrag“.
Bei Prepaid kauft Laura vorab etwa für ein Paket mit einer Flat in alle deutschen Netze und einem meist begrenztem Datenvolumen zum Surfen. Je größer das Datenvolumen ist, desto teurer wird es. Zudem gibt es Prepaid-Jahrespakete und -Halbjahrespakete. Auch bei diesen Verträgen ist das Datenvolumen begrenzt.

Bei der zweiten Variante schließt Laura einen Vertrag ab, mit einer Mindestlaufzeit von meist 24 Monaten. Dafür erhält sie eine monatliche Rechnung, deren Betrag vom Konto abgebucht wird. Das Handy serviert der Anbieter gleich mit auf dem Tablett. 

Vor der Tarifwahl schaut Laura auf die hochgestellten Nummern an den Preisen der knallbunten Angebote. Die Nummern oder Sternchen verweisen auf zusätzliche Informationen bzw. das Kleingedruckte und somit den echten Preis. Der Monatsbetrag kann sich nämlich kräftig erhöhen, wenn Laura über die „inklusiven GB“ hinaus weiter Datenvolumen hinzukauft.

Surfen zum Fixpreis

Bei den Verträgen kann Laura wählen. Sollen es zu einem festen Preis 10, 15, 50 oder 100 GB pro Monat sein? Hat Laura das Datenvolumen verbraucht, ist für diesen Monat Schluss mit Internet – oder der Anbieter drosselt die Geschwindigkeit des Internetzugangs und es geht vorerst im Schneckentempo weiter.

Wenn Laura länger mit Höchstgeschwindigkeit surfen möchte, muss sie mehr zahlen. An ihrem Smartphone kann die 18-Jährige übrigens kontrollieren, wieviel sie tatsächlich surft. Und zwar klickt sie unter „Einstellungen“ auf „Datennutzung“.

Vorsicht bei Apps und Streamingdiensten

Nachrichten lesen, Musik hören, Spiele spielen: auf dem Smartphone läuft alles über Apps. Diese Programme lassen sich aus dem Internet herunterladen, sind gratis oder kosten ein paar Euro. Die Anbieter müssen offenlegen, was so ein Produkt kann, wie groß die Datenmenge ist und ob ein Kopierschutz eingebaut ist.

Wenn Laura sich nicht sicher ist, ob sie eine App wirklich kaufen möchte, kann sie oft eine kostenlose Testversionen herunterladen und ausprobieren. Musik oder Videos liegen heute nicht mehr auf der Festplatte, wo sie viel Speicherplatz verschlingen. Vielmehr kann Laura ihre Lieblingsserie auf Wunsch in Echtzeit anschauen bzw. streamen. Natürlich gegen Bezahlung. Ihre Lieblingsmusik, die sie immer wieder hört, lädt Laura trotzdem runter. So spart sie Daten.

Um gegen Fehlkäufe gewappnet zu sein, steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt jedoch, sobald Laura mit dem Download oder Streaming beginnt.

Abzocke vermeiden

Gratis-Apps stecken häufig voller Werbung und Dark Patterns, die es in sich haben. Als Dark Pattern bezeichnet man die manipulative Gestaltung einer App oder einer Website. Damit soll Laura dazu verleitet werden, etwas zu tun - z.B. ein In-App-Kauf - das sie eigentlich gar nicht möchte. Für das „Clickjacking“ manipulieren Betrüger die Werbebanner so, dass Laura, wenn sie beim Wischen mit dem Finger draufkommt, ein Abo aktiviert, das über die Telefonrechnung abkassiert wird. Möglich wird dies über das WAP-Billing (WAP=Wireless Application Protocol), das unkompliziertes Bezahlen per Smartphone ermöglicht. Gegen den Missbrauch haben die Netzanbieter das „Redirect“-Verfahren eingeführt: Vor Abschluss eines Abos kommt der Handynutzer auf eine Seite des Mobilfunkanbieters, die ihn vor den Kosten warnt. Erst wenn der Nutzer zustimmt, wird das Abo wirksam. Leider schaffen es viele Abzocker, dies zu umgehen. Abhilfe bietet die „Drittanbietersperre“: Kunden können – telefonisch oder über das Online-Kundenportal – bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragen, dass solche Dienste nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Damit sind alle auf „WAP-Billing“ basierenden Dienste gesperrt.

Auf den Seiten der Verbraucherzentrale findet Laura Musterbriefe zur Drittanbietersperre und zur Beanstandung und Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge.

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OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
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Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

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LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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