Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Neue Wohnung: wo Adresse und Rundfunkbeitrag gemeldet werden müssen

Stand:
Meldebehörde und Rundfunkbeitrag - worum man sich nach dem Einzug in eine neue Wohnung kümmern muss.
Meldebehörde und Rundfunkbeitrag - worum man sich nach dem Einzug in eine neue Wohnung kümmern muss.

Laura hat ihre erste eigene Wohnung bezogen. Jetzt muss die 18-Jährige noch die Behördengänge abhaken, das heißt: ihre neue Adresse melden und sich um den Rundfunkbeitrag kümmern.

On

Schnell erledigt: die Ummeldung

Nach dem Umzug hat Laura zwei Wochen Zeit, um bei der Stadtverwaltung ihre neue Adresse anzugeben und somit ihren neuen Erst- oder Zweitwohnsitz festzulegen.

Benötigte Unterlagen nicht vergessen

Wenn Laura zum Einwohnermeldeamt geht, hat sie natürlich ihren Personalausweis dabei und dazu die so genannte Wohnungsgeberbestätigung. Diese bekommt sie vom Vermieter, der darin exakt angibt und bestätigt, wer an welchem Tag in seine Wohnung gezogen ist.

Ein Mietvertrag als Nachweis reicht bei der Behörde leider nicht aus. Die einseitige Vorlage für so eine Bestätigung lässt sich einfach herunterladen, zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde. Das könnte Laura ihrem Vermieter auch abnehmen, ebenso das Ausfüllen von Namen und Adresse. Er oder sie muss dann nur noch unterschreiben.

Der Behördengang

In vielen Städten kann man vorab online Termine (mit exakter Uhrzeit!) für die Ummeldung vereinbaren. So fällt vor Ort die Wartezeit weg. Alternativ kommt vielleicht auch die Ummeldung über ein Meldeamt direkt im eigenen Stadtteil in Betracht. Auch so könnte Laura Zeit sparen, indem sie nicht auf einen Termin im Hauptmeldeamt angewiesen ist. Sie kann auch direkt zur Meldebehörde gehen, eine Nummer ziehen und warten bis sie zu einem freien Schalter gerufen wird. Währenddessen füllt sie schon Mal den Meldeschein aus. Den erhält sie beim Amt oder vorab als Download aus dem Internet.

In vielen Behörden gibt der Sachbearbeiter ihre Daten direkt ins System ein, so dass Laura nur noch das ausgedruckte Exemplar des Meldescheins unterschreiben muss. Jetzt bekommt sie noch eine Meldebestätigung sowie einen neuen Adressaufkleber auf der Rückseite ihres Personalausweises – fertig!

Zum Glück kostet die Ummeldung keinen Cent. Gebühren fallen nur an, wenn sie ihre neue Adresse auch im Fahrzeugschein vermerken lassen möchte. Gut, dass die 18-Jährige noch kein eigenes Auto besitzt.

Rundfunkbeitrag: voll zahlen oder nicht?

Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit kommt sie um den monatlichen Beitrag von umgerechnet 18,36 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht herum. Die minimale Zahlweise sieht aber die quartalsmäßige Zahlung von 55,08 Euro vor, entweder zu Beginn oder zur Mitte eines Quartals. Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag funktioniert bequem online.

Als Auszubildende verdient sie kein großes Geld, ist aber trotzdem nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Das geht nur, wenn sie Unterstützung bekommt, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III.

Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auch diese Anträge gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de. Wenn sie den Antrag stellt, muss Laura nachweisen, dass sie die Leistungen bezieht, zum Beispiel mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt. Am besten reicht sie keine Originale ein, eine einfache Kopie ist ausreichend.

Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: 'Raus' aus dem Werbewahnsinn (6/6)

Wie und mit welchen Zielen arbeiten Unternehmen und Influencer zusammen? Wo gibt es Defizite seitens Politik und Recht im digitalen Werbemarkt? Und wie bewahren wir als Verbraucher:nnen einen kühlen Kopf angesichts der Verlockungen und Versprechen, die uns überall im Netz begegnen?
Schmuckbild

Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung

Verbraucherzentrale mahnt Invest4Kids GmbH ab

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Solaranlage auf einem Dach

Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv

Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden.