Als Auszubildende verbringt Laura den ganzen Tag bei der Arbeit. Nach 18 Uhr bleibt Zeit für Freunde und Sport. Ihr Gehalt erlaubt der 18-Jährigen keine großen Sprünge, die Mitgliedschaft in einem Verein oder Fitnessstudio steht trotzdem ganz oben auf ihrer Wunschliste. Das ist oft nicht billig, da nimmt sie den Vertrag vor der Unterschrift lieber genau unter die Lupe.
Sportspaß im Verein
Yoga, Faszien-Training, Badminton oder Krafttraining – das Angebot eines städtischen Sportvereins ist riesig. Dabei halten sich die Kosten im Rahmen: Erwachsene zahlen je nach Vereinsgröße und Angebot zwischen 15 und 25 Euro monatlich, Auszubildende rund ein Drittel weniger. Die einmalige Aufnahmegebühr ist etwa so hoch wie ein Monatsbeitrag. Meist wählen die Sportler, ob sie die Beiträge monatlich oder quartalsweise vom Konto abbuchen lassen. Manche Vereine ziehen das Geld für ein Halbjahr im Voraus ein.
Wenn Sie keine Lust mehr auf Sport haben, können Sie den Vertrag wieder kündigen. Die Fristen dafür variieren. Möglich ist der Austritt quartalsweise oder zum Beispiel zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres. Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat vorher bei der Geschäftsstelle vorliegen.
Wellness pur im Fitnessstudio
Wer ein Fitnessstudio aufsucht, bekommt mehr als ein riesiges Sportangebot serviert, eher ein Rundum-Wohlfühlpaket für Körper und Seele.
Annehmlichkeiten wie zum Beispiel
- Servicepersonal,
- eine Getränke-Bar,
- schicke Umkleiden,
- Sauna
- sowie Öffnungszeiten bis 23 Uhr oder länger
lassen keine Wünsche offen. Das hat natürlich seinen Preis, und zwar zwischen 50 und 120 Euro monatlich.
Für Laura gelten zum Glück die Studenten- und Azubitarife. In einem großen Wellnessclub würde sie zum Beispiel 69 Euro pro Monat für eine ganztägige Nutzung zahlen, bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Aufnahmegebühr liegt bei 50 Euro.
Deutlich billiger kommt sie bei den „Discountern“ unter den Studios weg. Hier ist das Angebot kleiner, die Einrichtung etwas spartanischer, dafür sind die Studios rund um die Uhr geöffnet und mit einem Monatsbeitrag von 20 Euro vergleichsweise preiswert.
Vorsicht: heikle Vertragsklauseln
Lange Mindestlaufzeiten lassen Laura schnell mal in einem Vertrag "feststecken". Am besten liest sie sich vor der Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also das „Kleingedruckte“, genau durch.
Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen, üblich ist eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Je länger, desto niedriger fällt der Monatsbeitrag aus. Früher kündigen kann sie nur, wenn sie ernsthaft krank wird. Dann legt sie zu ihrem Schreiben ein ärztliches Attest vor.