Kostenloses Online-Seminar "High Protein – Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 7. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Viele Fitness-Studios binden auch Azubis und Studenten für 24 Monate

Stand:
Vereine und Fitnessstudios - welche günstigen Möglichkeiten gibt es?
Vereine und Fitnessstudios - welche günstigen Möglichkeiten gibt es?

Als Auszubildende verbringt Laura den ganzen Tag bei der Arbeit. Nach 18 Uhr bleibt Zeit für Freunde und Sport. Ihr Gehalt erlaubt der 18-Jährigen keine großen Sprünge, die Mitgliedschaft in einem Verein oder Fitnessstudio steht trotzdem ganz oben auf ihrer Wunschliste. Das ist oft nicht billig, da nimmt sie den Vertrag vor der Unterschrift lieber genau unter die Lupe. 

On

Sportspaß im Verein

Yoga, Faszien-Training, Badminton oder Krafttraining – das Angebot eines städtischen Sportvereins ist riesig. Dabei halten sich die Kosten im Rahmen: Erwachsene zahlen je nach Vereinsgröße und Angebot zwischen 15 und 25 Euro monatlich, Auszubildende rund ein Drittel weniger. Die einmalige Aufnahmegebühr ist etwa so hoch wie ein Monatsbeitrag. Meist wählen die Sportler, ob sie die Beiträge monatlich oder quartalsweise vom Konto abbuchen lassen. Manche Vereine ziehen das Geld für ein Halbjahr im Voraus ein.

Wenn Sie keine Lust mehr auf Sport haben, können Sie den Vertrag wieder kündigen. Die Fristen dafür variieren. Möglich ist der Austritt quartalsweise oder zum Beispiel zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres. Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat vorher bei der Geschäftsstelle vorliegen. 

Wellness pur im Fitnessstudio

Wer ein Fitnessstudio aufsucht, bekommt mehr als ein riesiges Sportangebot serviert, eher ein Rundum-Wohlfühlpaket für Körper und Seele.

Annehmlichkeiten wie zum Beispiel

  • Servicepersonal,
  • eine Getränke-Bar,
  • schicke Umkleiden,
  • Sauna
  • sowie Öffnungszeiten bis 23 Uhr oder länger

lassen keine Wünsche offen. Das hat natürlich seinen Preis, und zwar zwischen 50 und 120 Euro monatlich.

Für Laura gelten zum Glück die Studenten- und Azubitarife. In einem großen Wellnessclub würde sie zum Beispiel 69 Euro pro Monat für eine ganztägige Nutzung zahlen, bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Aufnahmegebühr liegt bei 50 Euro.

Deutlich billiger kommt sie bei den „Discountern“ unter den Studios weg. Hier ist das Angebot kleiner, die Einrichtung etwas spartanischer, dafür sind die Studios rund um die Uhr geöffnet und mit einem Monatsbeitrag von 20 Euro vergleichsweise preiswert.

Vorsicht: heikle Vertragsklauseln

Lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen lassen Laura schnell mal in einem Vertrag "feststecken". Am besten liest sie sich vor der Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also das „Kleingedruckte“, genau durch.

Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen, üblich ist eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Je länger, desto niedriger fällt der Monatsbeitrag aus. Wenn Laura vergisst, rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch Früher kündigen kann sie nur, wenn sie ernsthaft krank wird. Dann legt sie zu ihrem Schreiben ein ärztliches Attest vor.

Seit dem 1. März 2022 gilt durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge eine deutliche Verbesserung: Nach Ablauf der 1. Vertragslaufzeit kommen Verbraucher:innen, wenn sie wollen, spätestens 1 Monat nach Zugang Ihrer Kündigung, aus dem Vertrag heraus. 

Das liegt daran, dass stillschweigende Verlängerungen neuer Verträge, etwa durch AGB, nur dann wirksam sind, wenn sie  Verbraucher:innen das Recht geben, nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Es tritt also keine Verlängerung von einer bestimmten Zeitspanne in Kraft, sondern das Vertragsverhältnis läuft dann auf unbestimmte Zeit; aber eben mit der flexiblen Kündigungsmöglichkeit von 1 Monat.

Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchte Laura also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, muss sie rechtzeitig kündigen.

Schwieriger wird es, falls Laura umzieht. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2016 entschieden, dass ein Wohnortwechsel grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Nur Mut! Vielleicht führt ein Gespräch mit den Studiobetreibenden zu einer guten Lösung. 

Schauen Sie aber in jedem Fall in die AGB Ihres Vertrages. Viele Fitnessstudio-Betreibende räumen Ihren Kunden und Kundinnen beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht ein, soweit es am neuen Wohnort keine Filiale des Anbieters gibt und der Umzug eine gewisse Entfernung überschreitet.

Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.