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Preis-Chaos beim Girokonto

Stand:
Derzeit werden die Preise für Girokonten wieder erhöht. Zum Leidwesen vor allem älterer Menschen haben viele Banken in den letzten Jahren bewusst ein Preis-Chaos produziert.
Älterer Mann fasst sich an den Kopf während er Rechnung ließt
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Die Preise setzen sich aus vielen Einzelpreisen für unterschiedliche „Dienstleistungen“ zusammen, beispielsweise für Bareinzahlungen, Lastschriften oder Kontoauszüge. Die Angebote werden bewusst intransparent gestaltet, um Preisvergleiche zu erschweren.

Um die Gesamtkosten nachvollziehen zu können, müsste man jede Buchung mit dem Preisverzeichnis abgleichen. Wer dem entgehen will, bekommt teure Rundum-Sorglos-Pakete. Einige Banken verlangen bis zu 300 Euro pro Jahr für ein Girokonto.

Doch damit nicht genug. Die Banken erschweren den Kostenvergleich zusätzlich durch komplizierte Rabattmodelle. Wer sich einen Bausparvertrag, eine Versicherung oder eine Altersvorsorge verkaufen lässt, bekommt Rabatt auf den Konto-Preis. Das wird als Hausbankmodell, Loyalo-Programm oder Bonusprogramm vermarktet. Diese Komplexität untergräbt die Transparenz. Ein Preisvergleich auf einen Blick ist nicht mehr möglich.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach entsprechenden Beschwerden Betroffener die Volksbank Lahr abgemahnt und zur Unterlassung dieser irreführenden Werbung aufgefordert. Dazu war die Volksbank aber nicht bereit, sodass nun ein Gericht über die aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführende Werbung entscheiden wird.

Das Ziel dieser Preisgestaltung ist offensichtlich: Mehr Provisionseinnahmen für die Bank! Ein Problem vor allem für weniger mobile Verbraucher:innen, die nicht so einfach die Bank wechseln können. Sie laufen Gefahr, Produkte zu bekommen, die sie gar nicht brauchen. Und wer nur eine kleine Rente bezieht, bekommt keine Rabatte. 

Kontovergleich der BaFin: https://kontenvergleich.bafin.de/de

 


Der Text ist auch als Artikel in der Verbraucherzeitung 02/2025 erschienen.
 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.