Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Haftpflichtversicherung für Haustiere

Stand:
Verursacht ein Hund oder Pferd Schäden, haftet der Besitzer – deshalb ist eine spezielle Haftpflichtversicherung hier ein absolutes Muss. Die Privathaftpflichtversicherung greift hier nicht!
Hund blickt zu Mann mit zerfetzter Hose auf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Hunde und Pferde ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
  • Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
  • Man muss vor Vertragsabschluss genau prüfen, was von der Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Off

Verletzt ein Hund oder Pferd einen Dritten oder verursacht Sachschäden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe - unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Die Privathaftpflicht greift hier nicht, denn da sind Hunde und Pferde nicht mitversichert! Deshalb sollte jeder Hunde- und Pferdehalter unbedingt einen solchen Schutz haben. Eine Hundehaftpflicht gibt es schon ab ca. 50 Euro im Jahr, eine gute Pferdehaftpflicht hingegen kostet jährlich ca. 100 Euro oder mehr pro Jahr. Die Versicherungssumme sollte in beiden Fällen mindestens fünf Millionen Euro betragen.

In manchen Bundesländern ist die Haftpflicht für Hunde mittlerweile Pflicht – aber nicht überall, und auch nicht überall gleich: In NRW zum Beispiel nur für als gefährlich geltende Hunde sowie solche ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. Für Pferdebesitzer gilt das erst recht: Die Pferdehaftpflichtversicherung ist in keinem Bundesland verbindlich.

Bei zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren hat man es leichter – denn die fallen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, und die sollte man ohnehin haben. Dazu zählen Katzen, Kaninchen, Hamster, Vögel usw., sogar Bienen. Versichert sind dabei in der Regel sowohl der Tierhalter als auch der Tierhüter.

Unbedingt prüfen: Was wird konkret versichert?

Umfang und Preis variieren von Versicherer zu Versicherer. Gleiches gilt für die Ausschlüsse. Wichtig ist daher immer ein genauer Blick in den konkreten Vertrag und die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen.

  • Bei der Hundehalterhaftpflicht sollten etwa Mietsachschäden, Schutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten (z. B. Hund nicht an der Leine geführt), die Mitversicherung von Hundehütern, Deckschäden oder Auslandsaufenthalt eingeschlossen sein.
  • Wichtige Punkte bei der Pferdehalterhaftpflicht sind der Verstoß von Halterpflichten, der Schutz für Pferdehüter, Flurschäden sowie Deckschäden. 
  • Pferdebesitzer sollten zudem auf die Mitversicherung bei Reitbeteiligung achten: Überlässt der Halter des Pferdes einem Dritten das Pferd, so liegt die Verantwortung beim Halter, wenn es z. B. einen Passanten verletzt.

Ratgeber-Tipps

Meine Rechte als Nachbar
Wie man in einem Nachbarschaftsstreit vorgehen sollte
Haben Sie sich auch schon einmal über die Bäume des…
Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.