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Haftpflichtversicherung für Haustiere

Stand:
Verursacht ein Hund oder Pferd Schäden, haftet der Besitzer – deshalb ist eine spezielle Haftpflichtversicherung hier ein absolutes Muss. Die Privathaftpflichtversicherung greift hier nicht!
Hund blickt zu Mann mit zerfetzter Hose auf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Hunde und Pferde ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
  • Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
  • Man muss vor Vertragsabschluss genau prüfen, was von der Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
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Verletzt ein Hund oder Pferd einen Dritten oder verursacht Sachschäden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe - unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Die Privathaftpflicht greift hier nicht, denn da sind Hunde und Pferde nicht mitversichert! Deshalb sollte jeder Hunde- und Pferdehalter unbedingt einen solchen Schutz haben. Eine Hundehaftpflicht gibt es schon ab ca. 50 Euro im Jahr, eine gute Pferdehaftpflicht hingegen kostet jährlich ca. 100 Euro oder mehr pro Jahr. Die Versicherungssumme sollte in beiden Fällen mindestens fünf Millionen Euro betragen.

In manchen Bundesländern ist die Haftpflicht für Hunde mittlerweile Pflicht – aber nicht überall, und auch nicht überall gleich: In NRW zum Beispiel nur für als gefährlich geltende Hunde sowie solche ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. Für Pferdebesitzer gilt das erst recht: Die Pferdehaftpflichtversicherung ist in keinem Bundesland verbindlich.

Bei zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren hat man es leichter – denn die fallen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, und die sollte man ohnehin haben. Dazu zählen Katzen, Kaninchen, Hamster, Vögel usw., sogar Bienen. Versichert sind dabei in der Regel sowohl der Tierhalter als auch der Tierhüter.

Unbedingt prüfen: Was wird konkret versichert?

Umfang und Preis variieren von Versicherer zu Versicherer. Gleiches gilt für die Ausschlüsse. Wichtig ist daher immer ein genauer Blick in den konkreten Vertrag und die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen.

  • Bei der Hundehalterhaftpflicht sollten etwa Mietsachschäden, Schutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten (z. B. Hund nicht an der Leine geführt), die Mitversicherung von Hundehütern, Deckschäden oder Auslandsaufenthalt eingeschlossen sein.
  • Wichtige Punkte bei der Pferdehalterhaftpflicht sind der Verstoß von Halterpflichten, der Schutz für Pferdehüter, Flurschäden sowie Deckschäden. 
  • Pferdebesitzer sollten zudem auf die Mitversicherung bei Reitbeteiligung achten: Überlässt der Halter des Pferdes einem Dritten das Pferd, so liegt die Verantwortung beim Halter, wenn es z. B. einen Passanten verletzt.

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Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.