Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Begutachtung durch Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten

Stand:
In der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft, die nachher den Pflegegrad bestimmen. In diesem Artikel der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können.
Pflegerin mit Dame im Rollstuhl

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nachdem der Pflegegrad beantragt ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen.
  • Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und holen Sie sich einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dazu.
  • Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
On

Terminankündigung

Abbildung Kalender Besuch Gutachterdienst

Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Bei privat Pflegeversicherten ist das meist der Gutachterdienst Medicproof.

Die Gutachter:innen kündigen den Termin zum Hausbesuch oder zur telefonischen Begutachtung rechtzeitig an, sodass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann.

 

 

Was wird geprüft?

Gutachter:innen sind erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärztinnen oder Ärzte. Sie nutzen einen festgelegten Fragenkatalog, um Sie zu Ihren Einschränkungen und dem Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag zu befragen.

In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen, geprüft und erfasst:

  • Mobilität
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Darüber hinaus werden die Bereiche "außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" aufgenommen. Diese fließen jedoch nicht in die Bewertung ein.

Mehr zur Einstufung in einen Pflegegrad lesen Sie in diesem Beitrag.

Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

Informieren Sie sich bereits vor der Begutachtung, welche Kriterien entscheidend sind, um den Pflegegrad zu ermitteln und welche nicht.

Eine gute Hilfe bietet dabei auch der Ratgeber "Das Pflegegutachten". Hier finden Sie eine ausführliche Pflege-Checkliste. Mit der Checkliste können Sie im Vorfeld alle Bereiche durchgehen, die auch der Gutachter beim Hausbesuch abklopft.

Legen Sie zum Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit:

  • aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten
  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung
  • Medikamentenplan
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  • Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...)
  • Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)
  • eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten

Teilweise bieten die Medzinischen Dienste auch Fragebögen zur Vorbereitung der Begutachtung an.

Pflegegradrechner: Berechnen Sie kostenlos Ihren Pflegegrad!

Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie Ihren persönlichen Pflegegrad berechnen. Das bereitet Sie auch auf den Begutachtungstermin optimal vor. Mit dem Pflegegradrechner können Sie vorab abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.

 

Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung dabei zu sein. So können sie Sie unterstützen und vielleicht auch wichtige Aussagen beisteuern. Egal, ob die Begutachtung zuhause oder am Telefon stattfindet – eine gute Vorbereitung und die Unterstützung durch Vertrauenspersonen sind hilfreich.

Abbildung BegutachtungTeilweise wird die Begutachtungssituation von Pflegebedürftigen als ungewohnt empfunden. Sie müssen darlegen, dass sie bestimmte Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig erledigen können. Die Fragen der Gutachterin oder des Gutachters können als peinlich oder unangenehm empfunden werden, da es auch um Themen geht, über die man sonst selten mit Fremden spricht. Hier kann ein anwesender Angehöriger oder eine Pflegeperson Halt und Unterstützung bieten.

Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dargestellt. Sei es aus Scham oder auch aufgrund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine demenzkranke Person von sich das falsche Bild hat, sie könne sich noch sehr gut alleine versorgen. Dann kann der Angehörige oder die Pflegeperson den Verlust der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit realistisch beschreiben und seinen Eindruck wiedergeben. Hier kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter hilfreich sein.

Das Gegenteil, nämlich zu schauspielern, um die Situation schlechter darzustellen als sie tatsächlich ist, ist nicht zu empfehlen. Gutachter:innen sind erfahren in der Prüfungssituation und stellen dies schnell fest. Bleiben Sie glaubwürdig und zeigen den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen.

Infografik zum Weg zum Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wir erläutern Schritt für Schritt, wie Sie hierbei vorgehen sollten.

Förderlogo des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen