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Konfitüre und Marmelade: Haltbarkeit und Lagerung

Stand:
Konfitüre bleibt länger haltbar, wenn Sie sie nur mit einem sauberen Löffel entnehmen. Außerdem sollte sie möglichst an einem dunklen Ort gelagert werden. Lesen Sie hier, was Sie bei der Aufbewahrung von Konfitüre beachten müssen und wie Sie erkennen, ob sie noch verzehrtauglich ist.
Marmelade in den Gläsern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lagern Sie Konfitüren und Marmeladen dunkel.
  • Bei Schimmel verzehren Sie die Produkte nicht mehr.
  • Lagern Sie geöffnete Konfitüren und Marmeladen im Kühlschrank.
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Sinnes-Check: Wie erkenne ich den Verderb?

Bei Farbveränderungen sind die Aufstriche meist in Ordnung. Vorsicht aber bei Schimmel – dann nicht mehr verzehren. Der Schimmel kann sich im ganzen Produkt verteilt haben, ohne dass dieser sichtbar ist.

Wie lagere ich Konfitüre und Marmelade?

Ungeöffnete Produkte am besten bei Zimmertemperatur und ohne Lichteinfluss lagern. Nach dem Öffnen dann im Kühlschrank lagern.

Wie lange sind Marmelade und Konfitüre haltbar?

Gekaufte Konfitüren, Marmeladen oder auch Fruchtaufstriche können bis zu 2 Jahren haltbar sein, bevor diese geöffnet werden. Nach dem Öffnen sind die Produkte meist mehrere Monate haltbar. Am besten entnehmen Sie Marmelade oder Konfitüre immer mit einem sauberen Löffel oder Messer entnehmen, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Kaltgerührte Konfitüren, die selbst hergestellt worden sind, sind meist nur etwa 2 Wochen haltbar und müssen gekühlt werden.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.