Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Frisch gepresste Säfte – Belastung durch Pestizide?

Stand:
Orangen, Zitronen und andere Zitrusfrüchte werden häufig vor und nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln und Wachsen behandelt. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps zum sicheren Umgang mit diesem Obst.
Orangensaft Orangen Verbraucherzentrale Bremen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei selbstgepressten Säften können Pflanzenschutzmittel und Wachse von der Schale in den Saft übergehen.
  • Untersuchungen von Lebensmittelüberwachung und Stiftung Warentest weisen jedoch selten bedenklichen Werte in gepressten Säften nach.
  • Vor dem Pressen am besten die Früchte mit lauwarmem Wasser abwaschen und trocken reiben – so kann ein Großteil der Behandlungsmittel entfernt werden.
On

Orangen, Zitronen und andere Zitrusfrüchte werden häufig vor und nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln und Wachsen behandelt, um sie vor Schädlingen zu schützen und für den weiten Transport und die Lagerung länger haltbar zu machen. Untersuchungen zufolge gehen bei der Verarbeitung dieser Früchte zu Saft allerdings nur geringe Mengen in das fertige Produkt über, sodass von ihnen kein gesundheitliches Risiko ausgeht.

Pestizide in frisch gepressten Fruchtsäften

Ein frisch gepresster Orangensaft gehört für viele zu einem ausgedehnten Frühstück dazu. Beim Auspressen der Früchte könnten Pestizide über die Schale oder über die Haut in den Saft und damit direkt in den Mund übertragen werden. Eine Studie des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wies allerdings nach, dass die Rückstände im gepressten Saft sehr gering sind und die zulässigen Höchstwerte deutlich unterschritten werden. 

Bei einer Untersuchung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden in 2 von 12 Proben überhöhte Werte von Desinfektionsmitteln gefunden, die durch vermehrtes Spülen mit Wasser jedoch reduziert werden konnten.  

Auch auf Märkten oder im Einzelhandel findet man häufig Automaten oder Stände, an denen Saft frisch ausgepresst wird. Aufgrund der Ergebnisse aus Bayern und von Stiftung Warentest ist jedoch davon auszugehen, dass frisch gepresste Säften keine gesundheitsschädlichen Rückstandsmengen enthalten.

Fruchtsäfte: Woher können Rückstände stammen?

Konventionelle Orangen können mit den Pestiziden Biphenyl (E230), Orthophenylphenol (E231), Natrium-Orthophenylphenol (E232), Imazalil oder Thiabendazol behandelt werden aber auch Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel für die Saftpressen können im Saft landen.

Ob die Orangen nach der Ernte mit einem Pflanzenschutzmittel behandelt wurden, muss am Etikett oder der Beschilderung am Regal ausgeschrieben sein. Im Handel müssen sowohl verpackte als auch lose bearbeitete Orangen mit dem Hinweis "konserviert" oder speziell als "konserviert mit Thiabendazol" gekennzeichnet sein. Auch der Gebrauch von Wachsen muss durch die Angabe "gewachst" sichtbar gemacht werden. Bei (frisch gepressten) Säften muss eine Angabe aber nicht erfolgen.

Die Lebensmittelüberwachung untersucht regelmäßig Zitrusfrüchte, hat aber in den letzten Jahren nur in seltenen Fällen Grenzwertüberschreitungen feststellen können. Auch 2021 war dies nur bei sehr wenigen der getesteten Zitrusfrüchte der Fall.

Orangensaft selber pressen - worauf achten?

  1. Vor der Verarbeitung von Orangen und Zitrusfrüchten im Haushalt sollten Sie diese immer gründlich, mit lauwarmem Wasser waschen und mit einem Haushaltstuch abtrocknen. So können Sie den Gehalt an Konservierungsmitteln an der Oberfläche verringern und das Risiko der Übertragung in den Saft um ein Vielfaches senken.
     
  2. Um die Gefahr der Pestizidrückstände zu umgehen, wählen Sie Orangen, die als "unbehandelt" oder mit dem Verweis "Schale zum Verzehr geeignet" ausgeschildert sind. Diese Früchte werden sowohl vor als auch nach der Ernte keiner Behandlung unterzogen. Allerdings handelt es sich dabei um eine freiwillige Kennzeichnung.
     
  3. Auf Nummer sicher gehen können Verbraucher beim Kauf von Bioprodukten – biologisch erzeugte Orangen dürfen weder mit Pestiziden noch mit Wachsen behandelt werden.
     
  4. Beim Kauf frisch gepresster Säfte im Einzelhandel oder auf Märkten bei Händler:innen oder Verkäufer:innen nachfragen, welche Orangen verwendet wurden. Achten Sie hier unbedingt auch auf die Hygiene des Automaten oder der Presse, denn frisch gepresste Säfte sind leicht verderblich.
     
  5. Mit welcher Methode im Haushalt Orangen ausgepresst werden, scheint keinen Einfluss auf den Übergang von Pflanzenschutzmitteln auf den Saft zu haben.

Lebensmittel sicher lagern

Wie Sie Lebensmittel sicher aufbewahren, damit Keime und Krankheitserreger keine Chance haben, erfahren Sie hier.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.