Ergebnisse zu Salaten und Bowls
Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Das Wichtigste in Kürze:
Verbraucher:innen legen auch bei einem Besuch in einem Restaurant oder in der Kantine Wert auf gesundes vollwertiges Essen. Auch große Fast-Food-Ketten und andere Anbieter in der Systemgastronomie reagieren auf diesen Trend und erweitern ihre Angebotspalette. Beliebte Gerichte sind vegane Burger, Salat-Bowls oder Sandwiches mit Gemüse. Häufig sind diese Speisen fleischlos oder verzichten auf frittierte Zutaten, zum Teil sind sie vegan oder tragen ein Bio-Siegel.
Wer Fast Food kauft, weiß in der Regel, dass süße Milchshakes und Kaffee-Mixgetränke, Donuts, Muffins und ähnliches Gebäck reichlich Zucker enthalten. Bei pflanzlichen Burgern, Salat-Bowls und vergleichbaren "To go"-Speisen haben Verbraucher:innen dagegen andere Erwartungen. Das bessere Image dieser Produkte wird häufig durch Werbeversprechen wie "ganz natürlich", "ohne Zusatzstoffe" oder "feel good" zusätzlich betont.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat in einer Stichprobe 16 vermeintlich gesunde "To go"-Gerichte auf ihren Zuckergehalt hin überprüft und dabei teils überraschend hohe Werte gefunden. Ein vorgeblich gesunder Snack für die Mittagspause kann dabei schon einen erheblichen Teil der empfohlenen Tageshöchstmenge an zugesetztem Zucker liefern.
Diese liegt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei maximal 50 Gramm Zucker für einen Erwachsenen bei einem Energiebedarf pro Tag von 2.000 Kilokalorien. Besser sind sogar nur 25 Gramm täglich. Wenn Sie zu viel Zucker zu sich nehmen, riskieren Sie, an ernährungsabhängigen Krankheiten zu erkranken wie Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas.
Zur Berechnung des Zuckeranteils wurden die Nährwertangaben der Hersteller für ihr jeweiliges Produkt herangezogen. In dieser Produktübersicht sehen Sie, wie viel Zucker pro Portion in "To Go"-Essen steckt.
Für den Marktcheck wurden die Websiten der Anbieter auf Nährwertangaben durchsucht. Außerdem wurden sie schriftlich befragt. Von 17 überprüften Restaurantketten informieren 15 auf ihren Websiten über die Nährwerte der angebotenen Gerichte. Allerdings sind diese Angaben teilweise schwer zu finden und können auch nicht leicht verglichen werden. Ein Anbieter veröffentlicht keine Nährwerte seiner Gerichte, auf Anfrage reagierte er nicht.
Um den Zuckergehalt in "To go"-Gerichten besser einschätzen zu können, sind detaillierte Nährwertangaben hilfreich. Diese Informationen ermöglichen eine bewusstere Kaufentscheidung. In der Gastronomie gibt es bislang aber keine Pflicht, Nährwerte zu kennzeichnen.
Die Verbraucherzentrale Bayern fordert eine Kennzeichnungspflicht der Nährwerte in der Außer-Haus-Verpflegung, konkret in der Systemgastronomie, Mensen und Kantinen analog zu verpackten Lebensmitteln. Nur dadurch können sich Verbraucher:innen bewusst für oder gegen bestimmte Produkte entscheiden. Noch fehlt diese Transparenz, stattdessen suggerieren Werbeversprechen eine vermeintlich gesunde Produktwahl. Eine Möglichkeit, den Status quo zu verbessern, wäre beispielsweise, die Nutzungsmöglichkeiten des Nutri-Score auszuweiten.
Dadurch könnten Verbraucher:innen Nährwertprofile innerhalb einer Produktgruppe schneller vergleichen. Der Nutri-Score könnte nach Auffassung der Verbraucherzentralen zudem ein Anreiz für die Gastronomie sein, Rezepturen auf deren ernährungsphysiologische Qualität hin zu prüfen und zu verbessern.
Wie die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, fallen die Zuckergehalte beliebter "To go"-Mahlzeiten sehr unterschiedlich aus – auch innerhalb einer Produktgruppe. Ein Burger mit pflanzlichem Patty kann beispielsweise zwei oder mehr als vier Stück Würfelzucker enthalten. Um den persönlichen Zuckerkonsum zu reduzieren, ist es vor allem bei häufig gekauften Produkten sinnvoll, die Nährwertangaben der Anbieter zu vergleichen. Diese sind derzeit vor allem online verfügbar.
Anmerkung der Verbraucherzentrale Bayern vom 11. April 2024:
Nach Veröffentlichung des Marktchecks informierte die Restaurantkette Peter Pane die Verbraucherzentrale Bayern, dass die Angabe zum Zuckergehalt des "Zickensalats" auf der Website von Peter Pane falsch gewesen sei. Der tatsächliche Zuckergehalt des "Zickensalats" ist demnach nicht 34 Gramm, sondern lediglich 23 Gramm. Die Information im Marktcheck bezog sich auf die Unternehmenswebsite von Peter Pane sowie deren unternehmenseigene Nährwerttabelle. Diese wurde der Verbraucherzentrale Bayern im Rahmen einer Anbieterbefragung im Januar 2024 zugeschickt. Peter Pane hat die Angabe zum Zuckergehalt des "Zickensalats" inzwischen auf seiner Website korrigiert.