Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Umsetzung staatliches Tierhaltungskennzeichen

Stand:
Staatliche Tierhaltungskennzeichnung für mehr Transparenz im Fleischangebot
Schweine in einem Außengehege
Off

Der Ernährungsreport 2024 des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung bestätigt erneut, dass Tierwohl beim Einkauf von Fleisch eine große Rolle spielt. 84 Prozent der Befragten gaben an, dass es ihnen wichtig ist, zu wissen, wie das Tier gehalten wurde, von dem das Fleisch im Einkaufskorb stammt. 

Der Handel reagiert darauf seit Jahren mit vielen verschiedenen Labeln die bessere Tierhaltung, Tierwohl und Tierschutz versprechen. Doch die Kriterien erfüllen nur zum Teil die Erwartungen der Verbraucher:innen. 

Nach jahrelangem politischem Ringen wurde im Juni 2023 die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vom Bundestag beschlossen. Die Kennzeichnung sollte ab 1. August 2025 verpflichtend eingeführt werden, diese Übergangsfrist wurde von der neuen Bundesregierung auf März 2026 verschoben. Die Kennzeichnung kann jedoch schon jetzt freiwillig genutzt werden und ist auf manchen Produkten im Handel zu finden. 

Was sind die Kriterien?

Maßgeblich für die Angabe der Tierhaltungsform ist die Mastphase der Schweine. Die Phase der Ferkelaufzucht vor der Mast wird nicht betrachtet. 

Stall: Haltung gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen. Jedes Tier hat in Abhängigkeit von der Gewichtsklasse zwischen 0,5 und 1 Quadratmeter Fläche im Stall zur Verfügung.



Stall+Platz: Mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Stall, zusätzlich Raufutter und Strukturierung der Ställe oder jederzeit Auslauf. 

Frischluftstall: Etwa 45 Prozent mehr Platz im Stall und Außenklimakontakt.

Auslauf/Weide: Mindestens 50 Prozent mehr Platz im Stall und den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf im Freien zur Verfügung. Alternativ können die Tiere im Freiland „Weide“ gehalten werden. 

Bio: Schweinehaltung entspricht mindestens den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Die Schweine haben hier mindestens 150 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform „Stall“. Anders als in den vier anderen Stufen ist in der Stufe „Bio“ auch die Haltung der Ferkel durch die Ökoverordnung gesondert geregelt. Produkte sind zusätzlich mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet.

Gemischte Lebensmittel: Enthält eine Verpackung mehrere kennzeichnungspflichtige Lebensmittel oder handelt es sich um ein „gemischtes“ Lebensmittel wie zum Beispiel Hackfleisch, dann müssen die Anteile der einzelnen Haltungsformen in 5-Prozentschritten gerundet angegeben werden.


Für welche Lebensmittel wird die Kennzeichnung angewendet?

Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Da es sich um ein nationales Gesetz handelt, darf die Bundesregierung die Tierhaltungskennzeichnung nicht für importierte Produkte vorschreiben. Importware kann auf freiwilliger Basis mit der Tierhaltungsform gekennzeichnet werden. Es ist geplant, die Kennzeichnungspflicht auf weitere Tierarten, verarbeitete Fleischprodukte und auch auf die Gastronomie auszudehnen. Positiv ist, dass die Kennzeichnung der Tierhaltungsform verpflichtend sein wird und auch für unverpacktes Fleisch in den Bedientheken der Supermärkte und Metzgereien gilt.

Kritik: Transparenz zur Tierhaltung wird es vorerst nur bei unverarbeitetem Schweinefleisch im Handel geben. Damit haben Verbraucher:innen beim Einkauf verarbeiteter Fleischprodukte und beim Essen außer Haus weiterhin keine Anhaltspunkte, wie die Tiere gehalten wurden. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist ein Ansatz für mehr Transparenz im Fleischangebot. Sie garantiert aber nicht, dass es den Tieren wirklich gut gegangen ist. Denn mehr Platz und Beschäftigungsmaterial im Stall bedeuten nicht automatisch mehr Tierwohl. Für verlässliche Aussagen zum Tierwohl müssten verhaltens- und gesundheitsbezogene Kriterien wie Lahmen, Verletzungen oder Organbefunde in der Tierhaltung und am Schlachthof systematisch erhoben, ausgewertet und gegebenenfalls nachgebessert werden. Diese Kriterien werden bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung nicht berücksichtigt.

Mehr Infos zum Thema finden Sie hier.

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.