Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Marktcheck: Isoflavone für die Wechseljahre

Stand:
Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen sollen bei Wechseljahresbeschwerden helfen. Doch es gibt Risiken und die Wirkung ist nicht nachgewiesen. Zahlreiche Produkte sind (zu) hoch dosiert und es fehlen Warnhinweise.
NEM mit Isoflavonen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht. 
  • Ob isoflavonhaltige Produkte gesundheitlich unbedenklich sind, ist wegen mangelnder Datenlage bisher auch nicht vollständig geklärt. 
  • Eine Wiederholung des Marktchecks der Verbraucherzentralen 2024 nach fünf Jahren zeigt: Weiterhin überschreiten 40 Prozent der isoflavonhaltigen Produkte die empfohlene Tagesdosis.
On

Was sind Isoflavone?

Isoflavone sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die insbesondere in Sojabohnen aber auch in Rotklee oder Kudzu vorkommen. Die Struktur der Isoflavone ähnelt der des menschlichen Hormons Östrogen, weshalb es auch als Phytoöstrogen bezeichnet wird.

Die Verbraucherzentralen haben 2019 in einem Marktcheck 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel auf Zusammensetzung, Dosierung und Werbeaussagen hin geprüft. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für Isoflavone. Teils wird mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben. In 2024 erfolgte eine Nachprüfung.

Gesundheitsrisiken durch fehlende Höchstmengen

Die EFSA empfiehlt eine maximale tägliche Verzehrsmenge für isolierte Isoflavone von 100 mg für Soja-Isoflavone und 43,5 mg für Rotklee-Isoflavone. 64 Prozent der Produkte überschritten diese Werte. Problematisch für die Bewertung ist, dass die EFSA nur Orientierungswerte angibt und diese Werte nur für gesunde Frauen nach den Wechseljahren gelten. Solche Empfehlungen fehlen für Frauen in den Wechseljahren, die meist gezielt in der Produktewerbung angesprochen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt auch diesen Betroffenen, die Orientierungswerte einzuhalten.

Bei einer Nachprüfung im September 2024 überschritten immer noch 41 Prozent der Produkte die Orientierungswerte der EFSA. Fünf der im Jahr 2019 geprüften Produkte, von denen vier damals die Werte deutlich überschritten, sind derzeit nicht mehr erhältlich. 

Nahrungsergänzungsmittel mit Isoflfavonen meist überdosiert
 Problematisch ist es, wenn zusätzlich täglich sojahaltige Lebensmittel wie Soja-Drinks oder Fleischersatzprodukte auf Sojabasis verzehrt werden. Weil keine Daten zur Wirksamkeit und zur Sicherheit für Frauen in den Wechseljahren vorliegen, ist von diesen Produkten abzuraten. Frauen, die an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, rät das BfR von der Einnahme isoflavonhaltiger Nahrungsergänzungsmittel ab.

Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Wichtige Warnhinweise fehlen

Die Anbieter der überprüften Produkte ignorierten 2019 den von der EFSA empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer (Produkte mit Soja-Isoflavonen: 10 Monate, Produkte mit Rotklee-Isoflavonen: 3 Monate). Das gleiche gilt für den notwendig erachteten Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. 2019 waren nur auf einem Produkt entsprechende Warnhinweise aufgedruckt.

Auch 2024 ignorieren viele Anbieter weiterhin den empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer. Bei 82 Prozent der Isoflavon-Produkte fehlte er. Immerhin trugen sieben Produkte (41 %) den Hinweis auf der Verpackung, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. Dies stellt zwar eine Verbesserung im Vergleich zu 2019 dar, ist aber noch weit davon entfernt, die Regel zu sein.

Und dann gibt es noch eine Vorschrift in der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 4, Absatz 1 b) i.). Dieser schreibt Informationen zum Schutz der Gesundheit vor, insbesondere bei einer Zusammensetzung, die für bestimmte Gruppen von Verbraucher:innen schädlich sein könnte. Das könnte für Frauen mit östrogenabhängigen Krebserkrankungen der Fall sein, da die Datenlage zur Sicherheit schlecht ist. Aber nur sieben Produkte (41 Prozent) tragen den entsprechenden Warnhinweis. 

Nahrungsergänzungsmittel mit Isoflavonen ohne Warnhinweise
 
Werbung mit Gesundheitsversprechen

Sechs Produkte fielen 2019 wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben auf, zum Beispiel dass Soja-Isoflavone einen positiven Einfluss bei Wechseljahresbeschwerden hätten. Das ist verboten, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Hinzu kamen Gesundheitsaussagen zu Vitaminen, die von der EU ebenfalls nicht zugelassen sind. 2024 wurde dieser Aspekt nicht geprüft.

Registrierung mangelhaft

Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte 2019 gezeigt: Vier Produkte aus dem Internet sind beim BVL nicht registriert und existieren für die Behörden faktisch nicht.

Tipps zu Isoflavonen als Hilfe in den Wechseljahren

  1. Nehmen Sie auf keinen Fall ohne ärztliche Rücksprache isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel.
  2. Kaufen Sie nur von solchen Herstellern, die ihre Verantwortung Ernst nehmen und sich sowohl an die empfohlenen Höchstmengen halten als auch alle Warnhinweise nennen.
  3. Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit ausreichend Bewegung an der frischen Luft und einer ausgewogenen Ernährung hat auch in den Wechseljahren positive Effekte.

Forderungen der Verbraucherzentralen

  • Der Gesetzgeber muss verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen.
  • Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel muss durch eine behördliche Prüfung und Zulassung ersetzt werden.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.