Kostenloses Online-Seminar "Schritt für Schritt zum ETF – so setzen Sie Ihre Anlagestrategie um" am 20. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig

Stand:
Eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für eine Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig, urteilte der BGH.
Karten von Eventim

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektronisch zugeschickte Eintrittskarten zu Hause auszudrucken, darf nichts zusätzlich kosten.
  • Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 geurteilt – es ging um den Händler Eventim.
  • Nach Ansicht der Verbraucherzentralen muss Eventim nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" zurückzahlen.
  • Betroffenen bieten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief.
Off

Ticketkäufer:innen haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine "print@home"-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt.

Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangte für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro – und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Der BGH hat im August 2018 in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale NRW entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).

Nach unserer Ansicht sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. Zusätzlich finden Betroffenen hier auch einen Musterbrief, mit dem sie zur Rückzahlung auffordern können. Das Urteil hat aus unserer Sicht grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.

Sie haben Ärger mit Tickets für Veranstaltungen? 

Unser interaktives Tool hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Mann hält Proteinpulver in der Hand

Verbraucherzentralen bündeln Online-Kurse auf neuer Übersichtsseite

Mehrmals wöchentlich geben Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen starke Tipps und Informationen: live, unabhängig, seriös und kostenlos
Ordner mit Versicherungen Mann arbeitet

Generali muss undifferenzierte Werbung mit Steuervorteilen der Rürup-Rente unterlassen

Schluss mit einseitiger Werbung mit Steuervorteilen
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Neues Format bringt Klarheit und Perspektive
Zwei Wraps auf einem Bürotisch mit Mensch am Laptop im Hintergrund

Fertig-Wraps im Check: Viel Teig, wenig Füllung

Verbraucherzentralen prüfen „Ready-to-eat“-Snacks