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Zwischen Hörsaal und Mensa: Wie Finanzvertriebe um Studierende werben

Stand:
Eine besondere Zielgruppe für Finanzvertriebe sind künftig einkommensstarke Menschen: Studierende. Diese werden auf besondere Weise umworben, nämlich direkt auf dem Campus und in ihrem Studierendenumfeld.
Studiennahe und kostenfreie Angebote, z.B. Online-Seminare zum Selbstmanagement, werden der Zielgruppe der Studierenden angeboten. Damit wird frühzeitig ein Vertrauensverhältnis über gute Erfahrungen aufgebaut, um besser Finanzprodukte verkaufen zu können.
  • Finanzdienstleistungsunternehmen knüpfen gerne Kontakte zu Studierenden über Stände auf dem Campus, mit Geschenken in „Ersti-Tüten“, bei Seminaren oder Partys.
  • Die angebotenen Produkte halten oft nicht das, was die Vertriebsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter versprechen.
  • Rürup (Basis-) Renten eigen sich grundsätzlich nicht für junge Menschen im Studium. 
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Zu jedem Semesterbeginn gehören sie dazu: Die Werbestände von Finanzdienstleistern auf dem Campus. Zudem wird über Seminarangebote zu Steuererklärungen, Excel und Bewerbungstrainings Kontakt zu den Studierenden hergestellt.

Auf diese Art und Weise wird nicht nur offensichtlich Werbung über die Stände verbreitet, sondern deutlich weniger sichtbar auch über die angebotenen kostenlosen Seminare. Ist erst einmal der Kontakt hergestellt und ein Vertrauensverhältnis entstanden, lassen sich leichter Finanzprodukte an die Studierenden bringen.

Was steckt hinter der Masche?

Später vermeintlich gutverdienende Verbraucherinnen und Verbraucher sollen frühzeitig an den Finanzdienstleister gebunden werden. Es wird versucht ein WIR-Gefühl – wir Akademikerinnen und Akademiker – herzustellen um auf „Augenhöhe“ Finanzprodukte zu verkaufen. Nicht selten wird dazu auch gemeinsam Segeln oder Golfen gegangen. Unter „Freunden“ verkauft man ja keinen Mist. Verkauft werden dann (gern auch zum Steuern sparen) nicht bedarfsgerechte Produkte. Sie sind teuer, unflexibel, intransparent und renditearm, bringen dem Vertrieb aber viel Provision ein. Leider fällt den Betroffenen erst Jahre bis Jahrzehnte später auf, wie schlecht die Produkte sind.

Wie erkennen Studierenden die Tricks?

Oft ist die Absicht der Finanzdienstleister nicht sofort erkennbar. Die Alarmglocken sollten immer dann angehen, wenn die Beziehung sich auf das Private, gemeinsame Aktivitäten und Partys ausdehnt. Es spricht nichts gegen kostenfreie Seminare, aber zu kostenfreien Beratungen und Finanzprodukten sollten Studierende NEIN sagen.

Steuern sparen ist ein beliebtes Vertriebsargument, aus unserer Sicht aber kein Grund, ein Produkt abzuschließen. Die Koppelung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer kapitalbildenden Versicherung ist ein gängiges, aber für Verbraucherinnen und Verbraucher schlechtes Modell. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind wichtig, aber diese bitte als selbständige Versicherung abschließen.

So sollten Betroffene handeln:

  1. Lassen Sie sich nicht von einem Vertriebsmitarbeitenden überreden. Sagen Sie NEIN.
  2. Informieren Sie sich zu dem angebotenen Produkt unabhängig und neutral
  3. Haben Sie schon einen Vertrag unterzeichnet? Eine Lebensversicherung können Sie innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
  4. Ist es länger her, lassen Sie den Vertrag unabhängig prüfen. Handeln Sie nicht überstürzt, gerade wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen ist. 
Förderlogo des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Schmuckbild

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Richter unterzeichnet Urteil

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.