Verbraucherpolitische Forderungen und Rückmeldungen der Parteien
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Wir haben unsere verbraucherpolitischen Forderungen im Herbst 2025 den unten aufgeführten Parteien zugesandt. Dabei haben wir die Parteien ausgewählt, die zu diesem Zeitpunkt eine realistische Chance haben, in den Landtag gewählt zu werden. Die uns daraufhin zugegangenen Rückmeldungen der Parteien geben wir unten wortwörtlich wieder. Die Reihenfolge der Parteien ergibt sich dabei aus der derzeitigen Fraktionsgröße.
Unseren Forderungskatalog haben wir auf die Themen fokussiert, für die wir dringenden Handlungsbedarf sehen und die von der zukünftigen Landesregierung auf Ebene des Lands umgesetzt werden können. Wir haben also davon abgesehen, solche Forderungen in unseren Katalog aufzunehmen, für die der Bund bzw. die europäische Ebene zuständig ist.
Wir haben uns auch die Wahlprogramme der Parteien daraufhin angesehen, inwiefern Verbraucherpolitik darin eine Rolle spielt. Unsere Auswertung stellen wir unten anhand einer kurzen Bewertung dar.
Machen Sie sich gerne ein Bild!
Darum geht es:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ist die zentrale Anlaufstelle für die Menschen in Baden-Württemberg, wenn es um Fragen des Konsumlebens geht und wenn sie Probleme mit Anbietern lösen müssen. Sie können sicher sein, dass sie eine fachkundige, anbieterneutrale Beratung, Information, Bildung, Interessenvertretung und Rechtsdurchsetzung finden. Das ist der Markenkern aller Verbraucherzentralen in Deutschland. Damit die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. weiterhin erfolgreich arbeiten kann, ist eine dauerhaft angemessene institutionelle Förderung notwendig. Diese sichert ihre Unabhängigkeit und versetzt sie wieder in die Lage, für alle Anfragen erreichbar zu sein – vor Ort als auch online.
So kann es umgesetzt werden:
Die Landesregierung finanziert die Verbraucherzentrale angemessen und dynamisch, damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann. Hierbei werden die vergangenen und zukünftigen Personal-, Tarif- und weiteren Kostensteigerungen ausgeglichen. Wie vom Landesrechnungshof gefordert, sollte eine mehrjährige Vereinbarung der Verbraucherzentrale eine Planungssicherheit gewährleisten. Für neue Aufgaben werden zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt.
Wir sorgen für eine gute Finanzierung der Verbraucherzentrale, dazu gehört, dass Tarifsteigerungen ausgeglichen werden. Die seit dieser Legislatur bestehende mehrjährige Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale muss regelmäßig überarbeitet und angepasst werden, eine Dynamisierung streben wir an.
Die CDU Baden-Württemberg sieht in der Verbraucherzentrale einen unverzichtbaren Partner für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Gerade in komplexen Zeiten ist unabhängiger Rat und tatkräftige Unterstützung für Verbraucher von hohem Wert. Wir bekennen uns daher ausdrücklich zu einer leistungsstarken Verbraucherzentrale. Unser Ziel ist es, die bewährte und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in der kommenden Legislaturperiode fortzusetzen und die Arbeitsfähigkeit der Verbraucherzentrale nachhaltig zu sichern. Daher setzen wir uns dafür ein, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der jeweiligen Haushaltsverhandlungen Lösungen zu finden, die eine angemessene Ausstattung gewährleisten und die Substanz der Beratungsangebote erhalten.
Jede nominelle Verstetigung von Mitteln ist bei Inflation eine schleichende Kürzung. Gerade in den vergangenen Jahren waren im Gefolge des Krieges von Russland gegen die Ukraine hohe Preissteigerungen zu verzeichnen, die selbstverständlich durch Erhöhungen von Zuschüssen kompensiert werden müssen, wenn man die Arbeit der Verbraucherzentrale nicht einschränken will.
Zusätzlich müssen Mittel bereitgestellt werden, um neue und weitere Aufgaben wahrnehmen zu können, wie z.B. im Aufsuchenden Verbraucherschutz.
Wir werden uns im Falle einer Regierungsbeteiligung für eine angemessene und dynamische Finanzierung der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg einsetzen, die auch die vergangenen und zukünftigen Personal-, Tarif- und Kostensteigerungen ausgleicht. Es ist der FDP schon immer ein zentrales Anliegen, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein, ihre Beratungsangebote – auch hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung alle Lebensbereiche – bedarfsgerecht weiter entwickeln kann. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat diesbezüglich in den vergangenen Haushaltsberatungen der Landesregierung stets entsprechende Anträge eingebracht.
Wir erkennen den Wert unabhängiger Verbraucherberatung an, lehnen jedoch eine immer weiter ausgedehnte staatliche Finanzierung ab. Verbraucherpolitik darf keine Dauerlobby für staatliche Bevormundung werden. Die AfD steht für den mündigen, eigenverantwortlichen Verbraucher und fordert, dass sich die Verbraucherzentrale auf Kernaufgaben - rechtliche Beratung, Markttransparenz und Aufklärung - konzentriert. Neue Aufgabenfelder dürfen nicht zur parteipolitischen Einflussnahme genutzt werden.
Die Linke unterstützt diese Forderung uneingeschränkt. Wir fordern einen starken, gut finanzierten Verbraucherschutz, um die Rechte der Verbraucher*innen gegenüber Konzernen wirksam durchsetzen zu können. Insbesondere in Baden-Württemberg setzen wir uns dafür ein, die allgemeine Sozialberatung und Schuldnerberatung landesweit zu stärken und auszubauen, was eine verlässliche Finanzierung der entsprechenden Strukturen voraussetzt. Eine Stärkung der unabhängigen Beratungstätigkeiten durch die Verbraucherzentralen ist zentraler Bestandteil unserer Verbraucherpolitik.
Darum geht es:
Das Projekt Verbraucher stärken im Quartier hat gezeigt, dass es Verbraucher:innen in diesen besonderen Quartieren als auch im ganzen Bundesland verteilt wohnend gibt, die aufgrund ihrer Bildung, mangelnden Sprachkenntnis, sozial prekären Situation oder fehlender digitalen Kompetenz die Angebote der Hilfen bei Verbraucherproblemen nicht kennen und wahrnehmen. Diese Gruppen benötigen eine zusätzliche Struktur der Unterstützung.
So kann es umgesetzt werden:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. erhält in einem Pilotprojekt Stellen, die entweder selbst die aufsuchende, unterstützende Arbeit für die betroffenen Verbraucher:innen leisten oder als Schnittstelle und Unterstützung für die vorhandenen Hilfestrukturen in den Kommunen leisten. Für die zusätzliche Nachfrage an Beratung wird die Verbraucherzentrale institutionell mit zusätzlichen Beratungskräften ausgestattet.
Wir werden an die Erfolge der aufsuchenden Verbraucherarbeit anknüpfen, bei der im Modellvorhaben durch niedrigschwellige Angebote im direkten Wohnumfeld Verbraucherschutzinformationen bekannt und genutzt werden. Alle Menschen in Baden-Württemberg sollen besseren Zugang zu Dienstleistungen der Verbraucherzentrale und anderer beratenden Einrichtungen haben. Wir prüfen, wie wir die aufsuchende Verbraucherarbeit beispielsweise in das Stadtentwicklungsprogramm „Quartier 2030“ einbinden können.
Wir teilen die Ansicht, dass der Zugang zu unabhängiger Beratung so niederschwellig wie möglich gestaltet sein sollte, um auch diejenigen zu erreichen, die bisherige Angebote nur schwer wahrnehmen können. Vorschläge zur aufsuchenden Arbeit oder zur stärkeren Verankerung in den kommunalen Strukturen werden wir evaluieren. Wir sind bereit Konzepte zu erörtern, wie durch intelligente Vernetzung mit bestehenden kommunalen Angeboten (z. B. Senioren- oder Quartiersbüros) Synergien geschaffen werden können.
Wir wissen, dass die Möglichkeiten vieler Menschen, sich aktiv gut über Produktqualität, Ernährung oder Dienstleistungen zu informieren, eingeschränkt sind. Oft sind Bildungslücken oder sprachliche Barrieren zu groß. Hier kann eine aktive und aufsuchende Verbraucheraufklärung die Informationen und Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern spürbar verbessern, weshalb das Land diese Form der Verbraucherberatung als Projekt fördern sollte.
Wir können uns im Falle einer Regierungsbeteiligung gut vorstellen ein Pilotprojekt zur aufsuchenden Verbraucherarbeit zu unterstützten und werden prüfen, inwieweit die Verbraucherzentrale dazu auch institutionell mit zusätzlichen Beratungskräften ausgestattet werden kann.
Wir halten eine Ausweitung der Aufgaben der Verbraucherzentrale in den Bereich sozialpädagogischer oder integrationspolitischer Arbeit für verfehlt. Unterstützung benachteiligter Gruppen ist Aufgabe von Kommunen, Sozial- und Bildungspolitik - nicht des Verbraucherschutzes. Vorrang haben Sprach-‚ Finanz- und Rechtsgrundbildung, um Eigenverantwortung und Selbsthilfe zu fördern.
Wir befürworten den Ausbau aufsuchender Strukturen ausdrücklich. Auch auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die Verbraucherhilfe gerade in sozialen Quartieren und ländlichen Gebieten ausgebaut wird. Generell fördern wir mehr zugehende Beratungs- und Versorgungsangebote, um Menschen direkt in ihrem Lebensumfeld zu erreichen.
Darum geht es:
Ein selbstbestimmtes Leben als Verbraucher:in ist in vielen Fällen an Verbraucherrechte geknüpft. Zugleich ist die Vereinfachung von gesetzlichen Regelungen (Bürokratieabbau) eine wichtige Herausforderung für den baden-württembergischen Gesetzgeber. Bei den Vorschlägen zum Bürokratieabbau finden sich jedoch solche, die Verbraucher- und Partizipationsrechte abbauen. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Verbraucher:innen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen. Politische Digitalstrategien ignorieren vielfach diese Gründe. Ein besonderes Problem ist dies, wenn es sich um Dienstleistungen handelt, zu denen es keine Alternative gibt.
So könnte es umgesetzt werden:
Die Landesregierung prüft Vorschläge zum Bürokratieabbau darauf, dass Verbraucherrechte erhalten bleiben. Die neue Landesregierung geht mit gutem Beispiel voran und ermöglicht Verbraucher:innen und Bürger:innen auch weiterhin die analoge Teilhabe. Hierzu legt sie eine Strategie vor, an die sie sich aktiv bindet. Begleitet wird diese Strategie mit einer wirklich nutzerfreundlichen Ausgestaltung digitaler Dienstleistungen sowie Angeboten, Digitalkompetenz zu erwerben.
Wir wollen Baden-Württemberg digitaler, schneller und serviceorientierter machen. Bürokratieabbau heißt für uns aber nicht, Rechte und Standards abzubauen. Wir wollen Prozesse beschleunigen und einfacher machen, ohne dass es auf Kosten von Natur, Umwelt oder Verbraucher*innen geht. Digitale Angebote und Services müssen so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich und verständlich sind – analog wie digital.
Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist für uns ein zentraler Schlüssel, um wirtschaftliche Stärke und damit Wohlstand zu erhalten. Wir plädieren für eine Befristung gesetzlicher Regelungen im Rahmen der sog. „Sunsetklauseln“ und das Prinzip ‚One in, two out‘, um den Vorschriftendschungel zu lichten. Dabei gilt für uns natürlich: Verfahrensbeschleunigung und Entlastung dürfen nicht zu Lasten der Sicherheit oder essenzieller Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Darüber hinaus denken wir m Rahmen der Digitalisierung die speziellen Herausforderungen für manche Bürgerinnen und Bürger mit - ohne jedoch die notwendige Digitalisierung öffentlicher Dienstleitungen unnötig zu verzögern.
Die Digitalisierung von Handel wie auch Kommunikation mit Behörden kann Arbeit und Aufwand für alle minimieren und den Verbraucherschutz damit verbessern. Viele Menschen sind jedoch in ihren digitalen Kompetenzen abgehängt, sei es durch Alter, Bildung oder aufgrund von Migrationshintergrund mit Sprachschwierigkeiten. Deshalb müssen alle wichtigen Angebote, wie Bankgeschäfte, Behördenanträge oder der Kauf von Bahntickets, weiterhin auch analog möglich bleiben, um allen Teilhabe zu ermöglichen.
Das Land muss dies im Rahmen seiner rechtlichen Kompetenzen und bei den eigenen Angeboten (Förderprogrammen, etc.) sicherstellen.
Wie sehen in der Digitalisierung die einzigartige Möglichkeit alle Bürgerinnen und Bürger zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen. Uns ist aber bewusst, dass die Digitalisierung nicht nur Barrieren abbaut, sondern auch neue schafft. Darum setzen wir uns für eine barrierefreie und inklusive Digitalisierung ein, die den vielfältigen Bedürfnissen aller Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen und -phasen gerecht wird. Der FDP ist es daher auch eine zentrale Angelegenheit, dass digitale Dienstleistungen in der Verwaltung vom Nutzer her gedacht und entwickelt werden und entsprechende Angebote nutzerfreundlich ausgestaltet werden. Wir werden dafür sorgen, dass auch Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang oder mit geringer digitaler Affinität nicht ausgeschlossen werden. Dazu schaffen wir zum Beispiel in öffentlichen Einrichtungen Anlaufstellen, die bei einer vollständig digitalen Antragstellung persönlich und verlässlich unterstützen. Teilhabe soll für alle möglich sein, unabhängig von Zeit, Ort und technischer Vorerfahrung. Ob vom Sofa aus, unterwegs oder im Rathaus, wir wollen alle Menschen mitnehmen. Die Vermittlung digitalen Wissens und digitaler Kompetenzen stellt einen wichtigen Baustein für die digitale Teilhabe dar. Deshalb wollen wir zielgruppenspezifische Angebote unterstützen.
Wir begrüßen Bürokratieabbau grundsätzlich und halten es für eine Nebelkerze, dass dies zum Ausschluss von Bevölkerungsgruppen führen könnte. Digitalisierung kann hier die Fehleranfälligkeit und damit auch die Bearbeitungsdauern reduzieren. Die AfD fordert einfache, verständliche Regelungen und garantiert die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen auch künftig analog zu nutzen. Digitale Angebote müssen freiwillig und benutzerfreundlich sein, nicht verpflichtend.
Die Linke teilt diese Position vollumfänglich. Digitalisierung darf nicht zu Ausgrenzung führen. Wir fordern, dass allen Menschen ein Zugang zu Informationen geboten wird, unter anderem durch die Förderung seniorengerechter Angebote und Einstiegshilfen zur Nutzung digitaler Medien. Es muss immer auch nicht-digitale Wege geben, um Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (wie Termine beim Amt) wahrzunehmen, damit niemand ausgeschlossen wird. Gleichzeitig müssen öffentliche Stellen fachkundiges Personal bereitstellen, um vor Ort beim Ausfüllen von Onlineanträgen zu helfen.
Darum geht es:
Ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge im Finanzsektor sind die Sparkassen. Sie sind dem Gemeinwohl verpflichtet. In der Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fallen Sparkassen allerdings mit verbraucherbenachteiliegendem Verhalten – wie der Falschberechnung von Zinsen auf Sparverträge – auf. Dies stellt die öffentliche Daseinsvorsorge in Frage.
So kann es umgesetzt werden:
Die Landesregierung wird die Umsetzung des öffentlichen Auftrags der Sparkassen einer Evaluierung unterziehen, dabei die Erkenntnisses aus der Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale heranziehen und den Auftrag im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg (SpG) verbraucherfreundlich konkretisieren.
Das dreisäulige Bankensystem aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie privaten und großen Geschäftsbanken hat für uns einen hohen Stellenwert. Insbesondere die Sparkassen sind mit ihrem dichten Filialnetz und ihrem öffentlichen Auftrag ein zentraler Bestandteil der finanziellen Daseinsvorsorge und für viele Verbraucherinnen und Verbraucher unverzichtbar. Diese Struktur wollen wir erhalten und stärken.
Fehlerhafte Zinsberechnungen oder andere verbraucherbenachteiligende Praktiken sind jedoch in keiner Weise akzeptabel – gerade nicht bei öffentlich-rechtlichen Instituten. Solche Fehler müssen konsequent aufgeklärt, korrigiert und den Betroffenen vollständig ausgeglichen werden.
Einzelne Missstände rechtfertigen aus unserer Sicht jedoch nicht, die grundsätzliche Rolle der Sparkassen in der öffentlichen Daseinsvorsorge in Frage zu stellen. Entscheidend ist vielmehr, durch wirksame Aufsicht, Transparenz und klare Verbraucherstandards das Vertrauen in diese Institute dauerhaft zu sichern.
Auch aus Sicht der CDU Baden-Württemberg sind die Sparkassen ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge im Finanzsektor. Sie sind dem Gemeinwohl verpflichtet und diese Gemeinwohlverpflichtung muss sich natürlich auch im alltäglichen Verhältnisse zu Kundinnen und Kunden niederschlagen. Die staatliche Sparkassenaufsicht gewährleistet ebenso wie die Bankenaufsicht die Einhaltung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei können natürlich auch Erkenntnisses aus der Verbraucherberatung der Verbraucherzentralen eine Rolle spielen.
Der öffentliche und halb-öffentliche Sektor im Bankwesen ist Teil der Daseinsvorsorge. Daher ist er in besonderem Maße dazu verpflichtet, seine Kundinnen und Kunden fair und gut mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Dinge wie die Zinsberechnung und ähnliches entziehen sich der Arbeit der Bankaufsicht, daher sollte das Land als oberste Verbraucherschutzbehörde hier auch zumindest durch Stichproben und durch Nachgehen von Verbraucherbeschwerden nachgehen.
Wir sind immer offen für die Verbesserung der Regelung im Zusammenspiel von Spar-kassen und deren Kunden, um auch dieses Standbein der Daseinsvorsorge zukunftssi-cher zu halten. Das im Lichte der starken Regulierungen der letzten Jahre mancherorts übers Ziel hinaus geschossen wurde, ist bedauerlich.
Die AfD unterstützt die gemeinwohlorientierte Rolle der Sparkassen, fordert aber eine Rückbesinnung auf ihren ursprünglichen Auftrag: regionale Kreditvergabe an Mittelstand und Bürger. Wir lehnen politisch motivierte Eingriffe oder „grüne” Finanzvorgaben ab. Missstände wie überhöhte Gebühren oder fehlerhafte Zinsabrechnungen sind konsequent zu unterbinden, jedoch durch Fachaufsicht, nicht durch ideologisch gefärbte Reformforderungen.
Wir unterstützen eine stärkere Ausrichtung der Banken am Gemeinwohl. Wir wollen Maßnahmen gegen verbraucherfeindliche Dienstleistungsverträge mit hohen versteckten Kosten ergreifen. Banken müssen auf ein Geschäftsmodell verpflichtet werden, das den Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, dazu gehören einfachere und sichere Sparinstrumente sowie Angebote im Zahlungsverkehr. Zudem fordern wir, dass jede Person ein Recht auf ein kostenfreies Basiskonto hat.
Darum geht es:
Verbraucherbildung ist eine Kernaufgabe des Landes, deren Umsetzung in unterschiedlichen Ministerien – wie etwa dem Kultus- und dem Verbraucherschutzministerium – verortet ist. Für eine erfolgreiche Verbraucherbildung ist es essenziell, dass diese an den Bildungsbedarfen der baden-württembergischen Verbraucher:innen ausgerichtet ist, anbieterunabhängig erfolgt und aus einem Guss gestaltet ist.
So kann es umgesetzt werden:
Die Landesregierung erkennt die hohe Bedeutung der Verbraucherbildung als Instrument der Verbraucherpolitik an und sichert deren Freiheit von Wirtschaftsinteressen umfassend ab. Sie weist daher die Federführung für Verbraucherbildung dem für Verbraucherpolitik zuständigen Ministerium zu, das das Kultusministerium einbezieht. In Konzeption und Umsetzung der neuen Verbraucherbildung wird die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und alle relevanten anbieterunabhängigen Träger der Verbraucherbildung Baden-Württemberg eingebunden.
Wir sehen es ebenfalls als sinnvoll an, die Verbraucherbildung in dem Ministerium anzusiedeln, in dem der Verbraucherschutz verortet ist, im Wahlprogramm haben wir das klar formuliert.
Wir wollen Alltagskompetenzen und eine gesunde Lebensführung wieder stärker im Schulalltag verankern. Themen wie Ernährung, Bewegung und Suchtprävention gehören für uns fest zur schulischen Bildung. Wir werden daher einen Ernährungsführerschein“ landesweit an allen Schulen anbieten, um Kinder und Jugendliche frühzeitig für einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu sensibilisieren.
Verbraucherbildung ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes und sollte in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Verbraucherzentrale stattfinden. Nur diese kennt die vielfältigen Bedarfe von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zugleich halten wir es für richtig, diesbezügliche Zuständigkeiten und Förderprogramme beim für Verbraucherschutz zuständigen Ministerium anzusiedeln. Das Land muss hierzu Fördermittel bereitstellen.
Wir können uns auch im Sinne einer schlanken Verwaltungsstruktur gut vorstellen, die Federführung dem zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz zuzuweisen, das das Kultusministerium entsprechend einbeziehen soll. Inwiefern sich dies strukturell umsetzen lässt, werden wir im Falle einer Regierungsbeteiligung gerne prüfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sowie die relevanten Trä-ger der Verbraucherbildung Baden-Württemberg werden wir in den Prozess einbinden. Unser Leitbild für den Verbraucherschutz sind gut informierte, mündige Verbrauche-rinnen und Verbraucher. Dazu gehören eine umfassende Verbraucherbildung sowie Aufklärung und der öffentliche Zugang zu Informationen.
Wir begrüßen mehr Koordination, lehnen aber eine Zentralisierung im Sinne staatlicher Erziehung ab. Verbraucherbildung gehört in die Schulen und Berufsausbildung — wertefrei, praxisnah und ideologiefrei. Themen wie Finanzbildung, Vertragsrecht oder Ernährungskompetenz sind wichtig; politische Umerziehung im Sinne von Klima- oder Genderideologien ist abzulehnen.
Die Linke unterstützt die Forderung nach einer unabhängigen und interessenfreien Verbraucherbildung ausdrücklich.
Darum geht es:
Auf Ebene des Landes und der Kommunen gibt es eine Reihe von Zuständigkeiten bei der Überwachung der Einhaltung von verbraucherschützenden Normen. Aktuell besteht dabei ein Nebeneinander von öffentlicher und zivilrechtlicher Rechtsdurchsetzung. Die öffentlichen Stellen greifen das Wissen der Verbraucherzentrale nur teilweise auf. Die Rechtsdurchsetzung gewinnt an Wirksamkeit, wenn es ein strukturiertes Ineinandergreifen der beiden Formen gibt.
So kann es umgesetzt werden:
Die neue Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Überwachungsbehörden und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg noch besser verbraucherschädigendes Verhalten verfolgen und unseriösen Unternehmen das Handwerk legen können. Die Verbraucherzentrale soll den Überwachungsbehörden als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ privilegiert Informationen über öffentlich zu verfolgende Verstöße zuleiten können, die auf diese Meldung hin tätig werden.
Verbraucherschutz muss wirksam überwacht und durchgesetzt werden.
Dabei ist ein gutes Netzwerk und eine gute Verzahnung aller Institutionen, die an Verbraucherschutzthemen arbeiten zentral. Inwiefern weitere rechtliche Anpassungen nötig sind, werden wir prüfen.
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken ist für die CDU Baden-Württemberg untrennbar mit dem Schutz des fairen Wettbewerbs verbunden. Wir teilen daher uneingeschränkt das Ziel, Rechtsverstöße konsequent zu ahnden. Die Verbraucherzentrale verfügt durch ihre Beratungsarbeit über wertvolle Erkenntnisse aus erster Hand, die für die Arbeit der Aufsichts- und Überwachungsbehörden von großem Nutzen sein können.
Wir begrüßen diese Forderung. Gerade im Gefolge von immer mehr Online-Handel und Online-Dienstleistungen auch über Landes- und Staatsgrenzen hinweg ist eine Verbesserung hier dringend nötig.
Im Rahmen des landesrechtlich Möglichen sollten Land und Kommunen bei der Verfolgung und Aufklärung verbraucherschädigenden Verhaltens eng zusammenarbeiten, was einen guten Informationsfluss zu Verstößen und Verdachtsfällen einschließen muss.
Unser Ziel ist der mündige Verbraucher. Aufklärung, Information und Transparenz sind aus unserer Sicht die notwendigen Mittel, damit Verbraucher auf Augenhöhe mit den Anbietern auf dem Markt agieren kann. Wir können uns vorstellen im Falle einer Regierungsbeteiligung die Möglichkeit, dass die Verbraucherzentrale den Überwachungsbehörden privilegiert Hinweise zuleitet und diese gegebenenfalls nach Ermessen tätig werden können, zu unterstützen.
Die AfD warnt vor einer schleichenden Privatisierung staatlicher Rechtsdurchsetzung. Der Staat muss selbst handeln und darf seine Aufgaben nicht an Vereine delegieren. Kooperation ist möglich, wenn Transparenz und Neutralität gesichert sind — nicht, wenn NGO-Strukturen quasi hoheitliche Befugnisse erhalten.
Eine stärkere Rolle der Verbraucherzentrale als Hinweisgeber und eine effektivere Verfolgung verbraucherschädigenden Verhaltens decken sich mit unserer Forderung, Verbraucherrechte durchsetzbar zu machen.
Darum geht es:
Mehrwegverpackungen sind ein sinnvolles Instrument, um den nachhaltigen Konsum im Außer-Haus-Bereich zu stärken. Allerdings gibt es flächendenkend immer noch kein niederschwelliges Mehrwegsystem in der Gastronomie. Selbst innerhalb gastronomischer Betriebe wird Einwegverpackung genutzt.
So könnte es umgesetzt werden:
Die neue Landesregierung wird eine „Initiative Mehrwegsystem“ starten, mit der sie die Umsetzung eines flächendeckenden, niederschwelliges Mehrwegsystems in der Gastronomie gewährleistet.
Wir Grüne haben im Kommunalabgabengesetz den Gemeinden und Städten die Möglichkeit gegeben, eigenständig örtliche Verbrauchssteuern einschließlich einer Verpackungssteuer erheben zu können. Eine landesweite Einführung einer Verpackungssteuer gehört nicht in die Kompetenz des Landes – denn das ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, die wir ausdrücklich unterstützen.
Dort wo die Kommunen den Mut haben, die Möglichkeiten, die wir auf Landesebene geschaffen haben, zu nutzen, gehen die Einwegverpackungen zurück und Mehrwegsysteme etablieren sich.
Wir bekennen uns zur Kreislaufwirtschaft und dem Ziel, Abfälle zu vermeiden und Materialien im Kreislauf zu halten. Wir setzen dabei auf intelligente Anreize und Technologieoffenheit. Wir wollen neue Geschäftsmodelle für Wiederverwendbarkeit und Recycling durch Innovation fördern.
Auf der Basis der hierzu bereits ergangenen Gerichtsurteile ist inzwischen klar, welche Schritte hier ergriffen werden können. Das Land sollte daher mit den Kommunen ein Mehrwegsystem im Außer-Haus-System anreizen, das sowohl die Umweltbelange und Ressourcenschonung im Blick hat, aber zugleich auch die Möglichkeiten der betroffenen Betriebe wie Gaststätten, Schnellrestaurants und Cafés im Blick hat und diese nicht überfordert.
Für uns Freie Demokraten ist das Thema Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit wichtig. Es muss als Querschnittsthema der Umwelt- und Wirtschaftspolitik betrachtet werden. Wir setzen uns daher für einen marktorientierten Politikansatz ein, insbesondere auch in Abfallfragen. Mehrwegsysteme wie beispielsweise Pfandsysteme für Getränke in Form von Mehrwegbechern stellen aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung in gastronomischen Betrieben dar, wenn sie eine kostengünstige Alternative zu Einwegverpackungen darstellen.
Mit Blick auf den hohen wirtschaftlichen Druck, dem gastronomische Betriebe infolge von Inflation, Fachkräftemangel und schwächelnder Wirtschaft ausgesetzt sind, sind wir als FDP der Ansicht, dass gastronomischen Betrieben keine starren Quoten oder auf-wendigen Pflichten auferlegt werden sollten. Allein in Baden-Württemberg ist eine klei-ne sechsstellige Anzahl an Menschen im Gastgewerbe beschäftigt. Da dieser Wirtschaftszweig aus unserer Sicht aber ohnehin durch steigende Energiekosten und Personalknappheit unter enormem Kostendruck steht, greift mit Blick auf die gastronomischen Herausforderungen eine staatliche Initiative, die sich nur auf Mehrwegsysteme fokussiert, zu kurz. Wir setzen uns stattdessen für den Ausbau einer Kreislaufwirtschaft ein, in der Mehrwegsysteme ein fester Bestandteil eines breiten und technologieoffenen Ansatzes sind mit dem Ziel, Plastikmüll zu reduzieren. Studien zeigen, dass markt-basierte Lösungen wie freiwillige Pfandsysteme eine höhere Akzeptanz bei Verbrauchern und Betrieben erzielen als staatliche Vorgaben. In diesem Zusammenhang schlagen wir eine Novellierung des Abfallwirtschaftsplans vor, in dem technologieoffen Themen der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit Fokus auf Abfallvermeidung, Recycling und Entsorgung mit bundes- und europarechtlichen Vorgaben abgeglichen werden und landesseitige Maßnahmen definiert werden, die auch die Förderung von Mehrwegsystemen umfassen.
Die AfD unterstützt freiwillige Umwelt- und Ressourcenschonung, lehnt aber Zwangssysteme und bürokratische Vorgaben ab, die besonders kleine Betriebe treffen. Nachhaltigkeit entsteht durch technische innovation und marktwirtschaftliche Anreize, nicht durch neue Landesinitiativen oder Verpflichtungen.
Wir unterstützen die Einführung standardisierter Mehrwegsysteme, deren Gefäße mindestens deutschlandweit in jedem Geschäft und in jeder Gaststätte abgegeben werden können. Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft muss sich an „Zero Waste“ orientieren, weshalb wir verbindliche Mehrwegquoten und Sanktionsmechanismen gegenüber Herstellenden fordern, die diese Quoten verfehlen.
Darum geht es:
Es ist absehbar, dass der Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung Bestandteil der Wärmewende wird. Erste Gasversorger haben diesen Ausstieg angekündigt. Noch fehlt aus jedoch an einer politischen Strategie und der für diese Transformation erforderlichen Verbraucherrechte. Der Ausstieg aus fossilem Gas wird gelingen, wenn er mit den notwendigen Verbraucherrechten abgesichert und für alle Verbraucher:innen effizient und sozialverträglich gestaltet wird. Die Ausweitung der Fernwärme ist dann akzeptabel, wenn die überfällige Neuregulierung verbraucherfreundlich und transparent ausgestaltet wird.
So könnte es umgesetzt werden:
Die neue Landesregierung macht diese Herausforderung zu einer Grundlage der Wärmewende: Sie setzt gemeinsam mit der Verbraucherzentrale und weiteren Akteuren eine Initiative auf, die sie mit den notwendigen rechtlichen sowie finanziellen Mitteln und Förderprogrammen unterlegt und in der sie die Verbraucher:innenperspektive zum Maßstab ihrer Wärmewendepolitik macht.
Wir sind überzeugt: Eine erfolgreiche Wärmewende braucht frühzeitige, unabhängige und umfassende Beratung, damit Verbraucher:innen informierte Entscheidungen treffen können – bevor sie investieren oder sich festlegen müssen. Genau deshalb haben wir in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren flächendeckende Beratungsstrukturen aufgebaut und gestärkt, die alle relevanten Fragen der Wärmeversorgung abdecken.
Dazu gehören insbesondere:
Diese Beratungsangebote umfassen ausdrücklich nicht nur technische Lösungen, sondern auch Fragen des Energieverbrauchs im Alltag, der Wirtschaftlichkeit, der Förderlandschaft und der sozialen Zumutbarkeit.
Gleichzeitig ist für uns klar: Der Ausbau der Fernwärme braucht starke Verbraucher:innenrechte. Wir setzen uns dafür ein, dass Fernwärme transparent, fair und nachvollziehbar gestaltet wird – mit klaren Preisstrukturen, verständlichen Vertragsbedingungen und wirksamen Kontrollmöglichkeiten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg spielt dabei eine zentrale Rolle als unabhängige Instanz für Beratung, Aufklärung und Interessenvertretung.
Unser Ansatz ist daher nicht, neue Initiativen nebeneinander zu stellen, sondern bestehende Strukturen konsequent weiterzuentwickeln, besser zu verzahnen und aus Sicht der Verbraucher:innen zu stärken. So wird die Wärmewende planbar, gerecht und akzeptiert.
Wir stehen für eine Energieversorgung, die sicher, bezahlbar und umweltfreundlich ist. Die kommunale Wärmeplanung werden wir so ausrichten, dass Wärmenetze dort entstehen, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Bestehende Infrastrukturen wie Gasnetze wollen wir pragmatisch weiternutzen und für klimaneutrale Optionen wie Wasserstoff offenhalten, um die Transformation für die Bürgerinnen und Bürger kosteneffizient zu gestalten.
Es ist eine außerordentliche Herausforderung für Kommunen und Versorger, im Zuge der Wärmewende einen auch verbraucherfreundlichen Übergang zwischen Gasversorgung und neuen Formen der Wärmeversorgung (dezentral über z.B. Wärmepumpen, klimaschonende Fernwärmeversorgung, etc.) zu gewährleisten. Das Land ist hier in der Verantwortung, gemeinsam mit Kommunen, Versorgern und Verbraucherorganisationen wie der Verbraucherzentrale einen Rahmen für einen kundenfreundlichen Übergang zu schaffen.
Aus Sicht der FDP sollte die Wärmewende in Baden-Württemberg technologieoffen gestaltet werden. Neben dem Ausbau moderner, effizienter Wärmenetze gehören dazu auch die Umwidmung bestehender Gasinfrastrukturen und die Nutzung von Wasserstoff im Wärmemarkt sowie individuelle Lösungen wie beispielsweise Wärmepumpen oder der Einsatz von Biomethan. Eine einseitige Fokussierung auf Fernwärme birgt aus unserer Sicht die Gefahr, volkswirtschaftliche Fehlanreize zu schaffen, die nicht mit der bestehenden lokalen Energieinfrastruktur und den Bedürfnissen und Interessen von beispielsweise Verbrauchern und Stadtwerken kompatibel sind. Auch Anschluss- und Benutzungszwänge lehnen wir ab, da sie die Kostenbelastung erhöhen und die lokale Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gefährden können.
Zentral ist, dass Gemeinden, Stadtwerke und Energieunternehmen sowie die lokale Bevölkerung ein hohes Maß an Mitspracherechten und Entscheidungsrechten behalten und sich einbringen können, um vor Ort passgenaue und bezahlbare Lösungen mit beispielsweise Stadtwerken zu entwickeln. Aus unserer Sicht sollten Leitprinzipien einer Wärmepolitik in BW Verbraucherfreundlichkeit, Bezahlbarkeit, Wettbewerb und Klimaneutralität sein. Nur durch eine Sicherstellung dieser Ziele lässt sich Bürgerakzeptanz schaffen und eine sozialverträgliche Umsetzung gewährleisten. Eigentumsrechte sind zu respektieren.
Die notwendigen finanziellen Mittel und Förderprogramme sind in erster Linie auf Bundesebene schlank und möglichst unbürokratisch bereitzustellen und dabei technologieneutral auszugestalten. Subventionen einzelner Wärmetechnologien im Land gilt es zu vermeiden. Landespolitische Maßnahmen sollten flankierend wirken – etwa durch Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung, klare Transparenzvorgaben oder die frühzeitige Einbindung der Verbraucherzentralen. Förderungen müssen zielgerichtet, effizient und sozial ausgewogen sein, mit Härtefallregelungen für Haushalte mit geringem Einkommen.
Das Ziel ist eine bezahlbare, klimawirksame und verbraucherfreundliche Wärmepolitik, die die Spielräume des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes (KlimaG BW) klug nutzt und mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Einklang steht. Infrastrukturinnovationen wie Wasser-stoffnetze und Speichertechnologien sind dabei zu fördern.
Die AfD lehnt den erzwungenen Ausstieg aus fossilen Energien ab. Eine Wärmewende darf nicht auf dem Rücken der Verbraucher stattfinden. Wir setzen auf Technologieoffenheit: Öl, Gas, Holz, Pellets, Geothermie oder Fernwärme — der Bürger entscheidet. Statt „Verbraucherrechte“ gegen den Markt zu schaffen, muss bezahlbare Energieversorgung oberstes Ziel sein.
Die Linke unterstützt die Forderung nach einer strategischen und sozial abgesicherten Planung des Gasausstiegs sowie einer strengen Regulierung der Fernwärme ausdrücklich.
Darum geht es:
Der Glasfaserausbau kommt in vielen Regionen Baden-Württembergs nicht voran. Grund ist, dass Glasfaseranbieter Verträge ohne konkrete Realisierungszeiten schließen bzw. die versprochenen Zeiten nicht einhalten. Dies zeigen die Beschwerden, die bei der Verbraucherzentrale eingehen. Für Verbraucher:innen, die schon lange einen Vertrag abgeschlossen haben, ist nicht absehbar, wann ihr Anschluss an ein Glasfasernetz erfolgt.
So könnte es umgesetzt werden:
Die neue Landesregierung setzt sich für die zügige Umsetzung des Glasfaserausbaus ein. Hierzu macht sie verbindliche Vorgaben für die Verträge, die Kommunen mit den Unternehmen abschließen: Sie gibt Fristen vor, innerhalb derer der Anschluss zur erfolgen hat, und verlangt die Information der Verbraucher:innen über die jeweils aktuelle Erfüllungsquote.
Wir werden den Breitbandausbau auf ein neues Level heben.
Die aktuelle Gigabitverfügbarkeit beläuft sich in Baden-Württemberg auf 76,63%.
Die derzeitige Glasfaserquote liegt dabei bei 29,77%.
Gemessen daran, dass Baden-Württemberg bundesweit am meisten Geld in den geförderten Glasfaserausbau investiert, sind wir hier noch nicht am Ziel angekommen.
Wir werden prüfen, inwiefern wir den Breitbandausbau entbürokratisieren können und wo wir mit Fördermittel noch gezielter den Vorrang eigenwirtschaftlichen Ausbaus ergänzen können, um den Infrastrukturausbau schneller voranzutreiben.
Das BGH-Urteil von Anfang Januar 2026 schützt hier insbesondere Verbraucher:innen mit privatwirtschaftlichen, unerfüllten Glasfaserverträgen.
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist für uns Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Glasfasernetz. Um den Ausbau zu beschleunigen, werden wir die Genehmigungsverfahren systematisch verschlanken. Wo der privatwirtschaftliche Ausbau an Grenzen stößt, werden wir mit gezielter Landesförderung unterstützen, damit die Menschen schnellstmöglich von schnellem Internet profitieren.
Der zügige und finale Ausbau des Glasfasernetzes ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Förderung. Wenn hierbei verbraucherunfreundliche Praktiken Platz greifen, wie z.B. Verträge ohne zeitliche Fristen zu Umsetzung, dann muss das Land als oberste Verbraucherschutzbehörde tätig werden und solche Praktiken durch klare Vorgaben zumindest für die Zukunft unterbinden. Zudem ist hier ein intensiver Informationsaustausch mit den Kommunen erforderlich, um diese und die davon betroffenen Kundinnen und Kunden durch Beratung und Information von derlei nachteiligen Verträgen abzuhalten.
Schnelles Internet ist Voraussetzung für modernes Arbeiten, für gute Bildung, für medizinische Versorgung und für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Der Zugang zum Netz ist die Grundlage zur Teilhabe und vollen Entfaltung eigener Freiheiten. Darum ist für uns klar, dass ein Förderprogramm notwendig ist, um den Ausbau dort voranzubringen, wo die Privatwirtschaft nicht tätig wird. Denn wo der Staat clever fördert und den Zugang zu Gigabit ermöglicht, entstehen zukunftsfeste Arbeitsplätze, neue Chancen und mehr Freiheit für jeden Einzelnen. Den eigenwirtschaftlichen Ausbau wollen wir so einfach, schnell und attraktiv wie möglich machen, um den Förderbedarf zu senken. Wir werden den Ausbau von digitalen Infrastrukturen ins überragende öffentliche Interesse stellen und dem eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen den Vorrang vor geförderten Ausbauten einräumen. Wir werden die Ko-Finanzierung der Bundesförderung für den Ausbau von Gigabitnetzen fortführen, erweitern und aus-reichend ausstatten und eine Lückenschlussförderung für kleinere unterversorgte Ge-biete sowohl für ländliche Gebiete als auch Städte einführen. Wir wollen ausschließlich echte Glasfasernetze bis ins Gebäude bzw. die 407 Wohnung (FTTB/H) als gigabitfähige Netze anerkennen und uns über den Bundesrat und den Beirat der Bundesnetzagentur für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzen und eine schnelle Abschaltung der veralteten Kupfernetze dort vorantreiben, wo Glasfaseranschlüsse vorhanden sind. Es ist uns eine zentrale Angelegenheit die Abschaltung der veralteten Kupfernetze in mit Glasfaser versorgten Gebieten unterstützend begleiten. Hierzu werden wir ein Gutscheinmodell (Voucher) für die letzte Meile von Glasfaserhausanschlüssen einführen, um die Vermarktung des eigenwirtschaftlichen Netzausbaus und der Nutzung von Synergien im geförderten Ausbau zu unterstützen. Den Doppelausbau von Glasfasernetzen wollen wir durch Anzeigepflichten von Ausbauvorhaben eindämmen und den Ausbau des Mobilfunknetzes durch Vereinfachungen von Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Wir teilen das Ziel eines schnellen, flächendeckenden Glasfaserausbaus. Der Staat muss Rahmenbedingungen setzen, aber keine Planwirtschaft betreiben. Verträge zwischen Kommunen und Unternehmen sollen klare Fristen, Haftung und lnformationspflichten enthalten. Fördermittel sind gezielt im ländlichen Raum einzusetzen. wo private Anbieter bislang ausbleiben.
Die Linke sieht die Breitbandversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und fordert, dass kein Dorf digital abgehängt werden darf. Wir setzen uns für einen raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030 für alle ein. Zudem unterstützen wir ein höheres Minderungsrecht für Verbraucher:innen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Geschwindigkeiten, um die Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Forderung nach verbindlichen Vorgaben und Fristen entspricht unserer Position für einen zügigen und verlässlichen Ausbau.
Unsere Auswertung der Wahlprogramme zeigt, dass die Parteien Verbraucherpolitik recht unterschiedlich berücksichtigen.
Im Wahlprogramm von Bündnis 90 / Die Grünen ist ein umfangreicher Abschnitt zur Verbraucherpolitik enthalten. In diesem werden eine Reihe von Themen angesprochen. Auch die zukünftige Finanzierung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird angesprochen. Dies lässt eine intensive Befassung mit verbraucherpolitischen Handlungsbedarfen erkennen. (S. 47f.)
Das Wahlprogramm der CDU enthält kein Abschnitt zur Verbraucherpolitik. Auch der Begriff bzw. das Präfix „Verbraucher*“ ist nicht enthalten.
Das Wahlprogramm der SPD enthält einen Absatz zur zukünftigen Finanzierung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hiermit ist ein verbraucherpolitischer Fokus erkennbar. (S. 39)
Das Wahlprogramm der FDP enthält einen Absatz zur zukünftigen Finanzierung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hiermit ist ein verbraucherpolitischer Fokus erkennbar. (S. 11)
Das Wahlprogramm der AfD enthält einen kurzen Abschnitt zur Verbraucherpolitik, der darauf hindeutet, dass sie eine andere Verbraucherschutzarchitektur anstrebt. (S. 65)
Das Wahlprogramm von Die Linke enthält die Forderung nach Maßnahmen gegen verbraucherfeindliche Dienstleistungsverträge mit hohen versteckten Kosten sowie nach der Überführung der Energieversorger in gemeinnütziges Gemeineigentum mit demokratisch gewählten Vertreter:innen der Belegschaft, von ver.di und Verbrauchern. Dies deutet einen verbraucherpolitischen Schwerpunkt an. (S. 12 und 55)