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Recht

Stand:
Das ändert sich 2025 beim Thema Recht
Ein Smartphone mit einem WLAN-Symbol und dem Text “Mbit/s” sowie eine SIM-Karte. Symbolisiert Änderungen bei Internet- und Mobilfunkverträgen.
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Minderungsrecht im Mobilfunk

Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, können Verbraucher:innen die Rechnung für ihren Internetzugang kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben. „Auf die Änderung im Mobilfunk sind wir besonders gespannt, da in diesem Bereich eine Minderung bisher nicht möglich ist. Mit der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem neuen Messtool für den Mobilfunk werden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt“, sagt Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.

Das neue Postgesetz

Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten. Die Versorgung mit Filialen und Briefkästen wird weiterhin gewährleistet. So muss es deutschlandweit eine Mindestanzahl an Filialen geben, die für Anwohner:innen in erreichbarer Nähe liegen. Gleiches gilt für Briefkästen. Diese dürfen in der Regel nicht weiter als einen Kilometer entfernt sein. Auch alternative Modelle wie sogenannte digitale Poststationen können unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Eine bessere Übersicht über die Postinfrastruktur soll der sogenannte neue Digitale Atlas bieten: Er fasst zusammen, welche Leistungen wo angeboten werden, ob sie barrierefrei nutzbar sind, oder ob für die Nutzung ein eigenes Endgerät erforderlich ist. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt außerdem kleine, aber wichtige Änderungen für die Zustellung von Paketen. „Verbraucher:innen werden mit Inkrafttreten des neuen Postgesetzes davor geschützt, ihre Pakete in weit entfernt liegenden Orten abholen zu müssen“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Zum einen dürfen Pakete nur in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben werden. Zum anderen dürfen Sendungen, die nicht zugestellt werden können, nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden.“

Höhere Brief- und Paketpreise

Ab 1.1.2025 wird der Preis für den Standardbrief von 85 auf 95 Cent erhöht. Die Postkarte soll künftig ebenfalls 95 Cent kosten (statt wie bisher 70 Cent), der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Auch der Versand von Paketen wird ab kommendem Jahr teurer: So steigt der Preis für das Päckchen S von 3,99 auf 4,19 Euro, für das Päckchen M von 4,79 auf 5,19 Euro, für das Paket 2 kg (nur online) von 5,49 auf 6,19 Euro und das Paket 5 kg von 6,99 auf 7,69 Euro. Die Produkte Einschreiben Eigenhändig, Prio und Nachnahme werden zum 31.12.2024 eingestellt.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

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Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

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Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.