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Smartwatches und Fitnesstracker

Stand:
Wearables wie Smartwatches sammeln viele persönliche Daten. Wir erklären, worauf Sie als Nutzer beim Kauf und bei den Einstellungen achten sollten.
Joggerin prüft auf einer Smartwatch ihre Gesundheitsdaten
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Schritte oder Kalorienverbrauch zählen, die Geschwindigkeit messen oder den Blutzuckerspiegel prüfen – sogenannte Wearables bieten immer mehr Einsatzmöglichkeiten und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Um das Potential der kleinen elektronischen Helfer ausschöpfen zu können, müssen Nutzer viele persönliche Daten preisgeben und meist einen Account beim Anbieter anlegen oder eine App installieren.

Die Geräte sammeln viele Daten, um Laufstrecken aufzuzeichnen, den Trainingsfortschritt zu dokumentieren oder aber an bestimmte Schlafzeiten, Ess- und Trinkgewohnheiten zu erinnern. Versicherungen und Krankenkassenlocken Kunden mit günstigeren Beitragszahlungen oder kostenlosen Smartwatches, wenn die Versicherten ihre Daten zur Verfügung stellen.
Für den Nutzer schließt das ein, dass seine Gesundheitsdaten und persönlichen Lebensgewohnheiten aufgezeichnet und gegebenenfalls von Dritten ausgewertet und verwendet werden - möglicherweise zum Nachteil des Nutzers.

Im Hinblick auf den Datenschutz muss gewährleistet sein, dass Nutzer die Datenhoheit haben. Deshalb ist wichtig, dass Transparenz hinsichtlich der Datenverarbeitung und -nutzung besteht. Nach dem Zweckbindungsgebot dürfen Daten nur zu einem bestimmten Zweck erhoben werden. Auch muss die Datenerhebung so gestaltet sein, dass diese so wenig wie möglich in die Rechte des Betroffenen eingreift und nur die nötigsten Daten sammelt.

Tipps:

  • Gehen Sie sparsam mit Ihren Daten um: Informieren Sie sich vor dem Kauf und vor der Installation der App / Zusatzsoftware, wie Ihre Daten geschützt sind und wofür die Daten verwendet werden.
  • Prüfen Sie, ob das Gerät über eine ausreichende Verschlüsselung verfügt und ob Sie damit gesicherte Verbindungen verwenden können. Tests zeigen, dass einige Geräte an sich unzureichend vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. So ist es in vielen Fällen möglich, über Bluetooth-Verbindungen auf die Geräte zuzugreifen beziehungsweise die gesendeten Daten abzufangen.

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BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Frau schaut auf Schreiben von der Bank

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.