Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gingen in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Verbrauchern ein, die als Kunden von Unitymedia im Rahmen ihres WLAN-Vertrages die Mitteilung erhielten, dass ab dem Sommer ihrem WLAN-Router ein öffentlicher Sendekanal ("WiFiSpot") aufgeschaltet werden soll. Hiermit sollen Unitymedia-Kunden die Möglichkeit erhalten, mit ihren mobilen Geräten über diese öffentlichen Router ins Internet zu gehen. Im Gegenzug muss der Kunde allerdings seinen eigenen Router ebenfalls zur Verfügung stellen. Wollen Verbraucher dies nicht, müssen sie laut dem Schreiben von Unitymedia innerhalb von vier Wochen widersprechen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält diese Vorgehensweise für unzulässig. Denn hierbei handelt es sich um eine Vertragsänderung, der ein Kunde daher ausdrücklich zustimmen müsste. Die bloße Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Vorgehensweise halten wir nicht für ausreichend. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Unitymedia deswegen abgemahnt. Unitymedia teilte mittlerweile mit, sich auf die Schreiben nicht mehr berufen zu wollen.
Wir sind der Auffassung, dass Kunden aktiv entscheiden können sollten, ob ihr Router zu einem Hotspot für andere wird oder nicht. Wer seinen Router nicht für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stellen möchte und einen solchen Brief erhalten hat, sollte der Umstellung rein vorsorglich widersprechen. Dies geht laut Mitteilung von Unitymedia über das Online-Kundencenter oder telefonisch unter 0800 000 99 91.
Ungeklärt ist aus unserer Sicht auch, inwiefern sich die verfügbare Bandbreite und der Stromverbrauch beim Kunden durch die Fremdnutzung verändern. Zwar verspricht der Anbieter in dem Schreiben, dass die Bandbreite nicht beeinträchtigt werden soll, allerdings liegen uns keine Untersuchungen vor, die dies belegen. Auch den Stromverbrauch kann man nur bei tatsächlicher Nutzung des Routers prüfen. Und zuletzt besteht auch immer die Gefahr, dass die technische Barriere zwischen dem öffentlichen und privaten WLAN-Bereich überwunden wird und private Daten ausgespäht werden. Angesichts dieser ungeklärten Fragen muss es dem Verbraucher überlassen bleiben, aktiv zu entscheiden, ob er sich an einem solchen System beteiligen möchte.
Kunden, die mit dieser Möglichkeit liebäugeln, sollten bedenken, dass dieses Netz erst im Aufbau und zudem nur in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen verfügbar ist.
Verbraucher können sich bei Fragen an die Verbraucherzentrale wenden.