- Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt, dass sich die Landesregierung mit dem am 28.7.2020 vorgelegten Gesetzesentwurf konkrete Klimaziele setzen möchte.
- Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass Energieversorger personenbezogene Daten an Kommunen weitergeben sollen, ohne das Verbraucher informiert oder um Einwilligung gebeten werden.
- Aus Sicht der Verbraucherzentrale verstößt dieser Passus gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung und sollte daher gestrichen werden.
Klimaschutz ist eine zentrale Herausforderung dieser und nachfolgender Generationen. Es ist daher zu begrüßen, dass sich das Land mit dem am 28.7.2020 vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes konkrete Klimaschutzziele setzt. Allerdings darf dabei die informationelle Selbstbestimmung der Verbraucher nicht auf der Strecke bleiben.
Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen dazu verpflichtet werden, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Dazu enthält der Gesetzentwurf einen Anspruch der Kommunen auf Übermittlung personenbezogener Daten, die je Wohngebäude (gebäudescharf) erhoben werden. Dabei handelt es sich etwa um Energieverbräuche, aber auch um Daten wie Flurstücknummern und Adressen. Dieser Anspruch besteht etwa gegenüber Energieversorgern. Diese müssen die Daten auf Anfrage an die Kommunen weiterleiten.
Doch: Verbraucher werden weder informiert noch um Einwilligung angefragt. Verbrauchern wird kein Informationsrecht eingeräumt.
Mit der Regelung wird daher das Recht der Verbraucher auf informationelle Selbstbestimmung in nicht hinnehmbarer Weise ausgehöhlt. Zudem ergibt sich die jeder Datensammlung und -weitergabe stets immanente Gefahr des Datenmissbrauchs.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher, die gebäudescharfe Weitergabe von personenbezogenen Daten privater Haushalte zur Wärmenutzung vollständig aus dem Gesetz zu entfernen.