Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Stand:
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen
  • Der vzbv klagt gegen die GASAG AG wegen Tarifen in der Grund-und Ersatzversorgung in den Jahren 2021 und 2022, die für neue Kund:innen sehr viel teurere Preise vorsahen als für Bestandskund:innen.
  • Das Kammergericht Berlin urteilte am 21. März 2025, dass diese Tarife unzulässig sind. Auch für Personen, die zwischen dem 2. Dezember 2021 und 30. April 2022 Kund:in geworden sind, gelten die günstigeren Tarife für Bestandskund:innen.
  • Wenn das Urteil rechtskräftig wird, können sich Teilnehmer:innen der Klage gegenüber der GASAG auf das Urteil berufen und den Differenzbetrag erstattet verlangen.
Off

Neukund:innentarife mit Grundversorgung nicht zu vereinbaren

In der mündlichen Verhandlung am 21. März 2025 hatte das Gericht begründet, warum es die Tarifspaltung der GASAG nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung für unzulässig hielt. Die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes verböten es, Kund:innen in der Grund- und Ersatzversorgung unterschiedliche Preise in Rechnung zu stellen, die sich nach dem Belieferungsbeginn richten. Unterschiedliche Tarife seien in der Grund- und Ersatzversorgung nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig; etwa dann, wenn sich die Preise nach dem Verbrauch richteten. Die im konkreten Fall vorgenommene Preisdifferenzierung sei unabhängig davon gesetzeswidrig, ob die GASAG Gründe für diese Ungleichbehandlung vorbringen könne.

Die Urteilsgründe lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
 

Der BGH wird wohl das letzte Wort haben, Widerspruch gegen die Rechnung ratsam

Einen Vergleich hatte die GASAG trotz intensiver Bemühungen des Gerichts abgelehnt.

Sie hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen zu wollen. Mit Erstattungen ist frühestens dann zu rechnen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Verbraucher:innen können sich nicht mehr für die Klage anmelden. Auch eine Abmeldung ist nicht mehr möglich.

Damit Erstattungsansprüche auch in Zukunft geltend gemacht werden können, sollten Betroffene der Rechnung der GASAG innerhalb von drei Jahren nach Erhalt widersprechen. Dieser Widerspruch muss später erneuert werden, um wirksam zu bleiben. Informationen dazu sowie einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Rechnung finden Sie auf unserer Webseite.

Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.