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Wechsel-Bots sind keine Hilfe für Verbraucher

Stand:
Der Strom- und Gasmarkt ist unübersichtlich, die Geschäfte vieler Energieversorger sind wenig verbraucherfreundlich. Wechsel-Bots versprechen eine einfache Lösung. Letztlich nutzen sie jedoch nur die Intransparenz des Strom- und Gasmarktes aus.
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Der Strom- und Gasmarkt ist unübersichtlich, die Geschäfte vieler Energieversorger sind wenig verbraucherfreundlich. Wechsel-Bots versprechen eine einfache Lösung. Letztlich nutzen sie jedoch nur die Intransparenz des Strom- und Gasmarktes aus. Sie lösen aber nur vermeintlich die Herausforderungen, vor denen Verbraucher am Strom- und Energiemarkt stehen.

Wechsel-Bots vergleichen als Dienstleister Strom- und Gastarife wie die gängigen Vergleichsportale und helfen beim Versorgerwechsel. Zusätzlich versprechen Wechsel-Bots aber auch, den Markt kontinuierlich auf günstige Tarife zu überwachen und den Kunden immer in den besten Tarif zu wechseln. Es gibt zwei Varianten von Wechsel-Bots, auch Wechselservices genannt: Im Optionsmodell wird ein Tarifwechsel nur dann vorgenommen, wenn der Kunde sich aktiv für einen der vorgeschlagenen Tarife entscheidet. Im Widerspruchsmodell wechselt der Tarif automatisch, sofern der Verbraucher dem Tarifvorschlag innerhalb einer vereinbarten Frist nicht widerspricht. Das Geschäftsmodell der Wechsel-Bots finanziert sich entweder über Provisionen der Energieversorger an die Wechselservices, über einen prozentualen Anteil der Ersparnis der Verbraucher oder über eine Jahresgebühr.

Die Probleme mit Wechsel-Bots aus der Verbrauchersicht

1. Wechsel-Bots verschieben das Informationsproblem der Verbraucher am intransparenten Strom- und Gasmarkt nur

Für Verbraucher ist auch mithilfe von Wechsel-Bots weiterhin nicht überprüfbar, ob sie tatsächlich einen bedarfsgerechten Tarif erhalten, d.h. den günstigsten Tarif bei einem Energieversorger ohne verbraucherbenachteiligendes Verhalten.

2. Wechsel-Bots sind intransparent bei der Auswahl der Tarife, es gibt Anreize für opportunistisches Verhalten

Für Verbraucher ist nicht zu erkennen, nach welchen Kriterien ein Wechsel zu einem spezifischen Energieversorger erfolgt. So könnte nicht nur der vermeintlich günstigste Tarif, sondern zum Beispiel auch die Provision ausschlaggebend sein, die das Strom- oder Gasunternehmen an den Wechselservice zahlt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Märkte können Verbraucher zudem nicht überprüfen, ob sie tatsächlich den jeweils günstigsten Tarif erhalten.

3. Wechsel-Bots sammeln persönliche Daten der Verbraucher

Das Geschäftsmodell der Wechsel-Bots beruht darauf, dass Verbraucher ihren Energieverbrauch, ihr Verbrauchsverhalten und ihre Vorlieben für bestimmte Anbieter offenlegen. Je mehr Informationen Verbraucher preisgeben, umso punktgenauer kann der jeweilige Wechsel-Bot seine Vorschläge unterbreiten. Selbst wenn die derzeitigen Geschäftsmodelle nicht auf der Weiternutzung persönlicher Daten beruhen sollten, ist für Verbraucher nicht abzusehen, wie die Wechsel-Bots dies in Zukunft handhaben werden. Auch die sozialen Netzwerke haben die Nutzung der persönlichen Daten erst nach und nach zur ihrer Geschäftsgrundlage gemacht.

4. Automatische Wechsel-Bots verstehen Schweigen als Zustimmung

Wechsel-Bots des Widerspruchsmodells erbringen ihre Dienstleistung, indem sie einem Verbraucher einen neuen Tarif vorschlagen. Schweigt der Verbraucher daraufhin, legen Wechsel-Bots dies als Zustimmung zum Wechsel aus. Schweigen gilt im Geschäftsverkehr aber nicht als Zustimmung.

5. Wechsel-Bots haben keinen Mehrwert

Verbraucher müssen sich weiterhin intensiv mit der Auswahl eines Energieversorgers auseinandersetzen. Die Wechsel-Bots halten ihre Werbeversprechen vom „Rundum-Kümmerer-Service“ und „Nie mehr eine Kündigungsfrist verpassen“ nicht ein: Beim Optionsmodell müssen Verbraucher immer noch aus mehreren Vorschlägen einen Vertragspartner auswählen und dabei den Markt sondieren. Beim Options- und Widerspruchsmodell gelten am Ende die Verbraucher als Vertragspartner des ihnen vermittelten Energieanbieters mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Sie müssen weiterhin Auftragsbestätigungen auf ihre Richtigkeit durchsehen und haften für fehlerhafte Auftragsbestätigungen/Verträge. Auch bei Preiserhöhungen müssen Verbraucher tätig werden und diese dem Wechsel-Bot mitteilen, weil diese sonst eventuell nicht vom Recht der Verbraucher auf Kündigung des Vertrags erführen.

6. Einzelne Klauseln der AGBs widersprechen den Werbeversprechen

Ob sich die Verkaufs- oder Werbeversprechen der einzelnen Anbieter erfüllen, wird die Zukunft zeigen. Noch ist dieser Geschäftszweig sehr jung. Die AGBs der Anbieter sind jedoch stellenweise sehr wolkig formuliert und zum Teil nicht verbraucherfreundlich. Sie könnten darauf hindeuten, dass Wechsel-Bots sich der Verantwortung für nicht eingehaltene Verkaufsversprechen entziehen. Der Anbieter SwitchUp verspricht auf seiner Webseite einen „Rundum-Kümmer-Service“. Ein Blick in die AGB zeigt jedoch: „Falls Sie uns mit dem Abschluss eines Auftrags beauftragen, sind Sie verantwortlich, die erhaltene Auftragsbestätigung sowie Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen. Sollte es dabei zu Fehlern bzw. Abweichungen gekommen sein, liegt es in Ihrer Verantwortung, den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren.“ (Klausel 5.2 (b)).

Zusammengefasst

Verbraucher erwarten bei Beauftragung eines Wechsel-Bots berechtigterweise den versprochenen Service. Sie erhalten jedoch nicht wirklich die transparente Leistung, die ihnen versprochen wird. Daher sollte die Politik dafür sorgen, dass der Markt der Energieversorger für Verbraucher übersichtlich wird und verbraucherunfreundliches Verhalten der Strom- und Gasanbieter unterbleibt.

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