Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Bitcoin-ETF? Wehret den Anfängen

Stand:
Die Zulassung des ersten Bitcoin-ETF in den USA war höchst umstritten. Die einen Anbieter freuen sich über das lukrative neue Geschäftsfeld. Andere wie der Pionier der Indexfonds, Vanguard, schließen ein Angebot an Bitcoin ETFs aus, weil sie weder an einen dauerhaften Wert glauben noch einen Kundenbedarf sehen. Hierzulande drängen Teile der Politik bereits darauf, Bitcoin-ETF auch in Europa zuzulassen.
Schmuckbild

Nach geltender Rechtslage ist ein ETF aber ein Investmentfonds, für den gesetzlich aus gutem Grund ein Mindestmaß an Risikostreuung zwingend vorgegeben ist. Deshalb kann es weder einen Bitcoin noch einen Gold ETF geben. Wer mit Bitcoin spekulieren will, kann entsprechende Schuldverschreibungen (ETNs) erwerben oder über regulierte Handelsplätze investieren.

Off

Ein Argument der Befürworter: den Betrügereien bei der Anlage in Bitcoin würde mit der Zulassung als ETF ein Riegel vorgeschoben. Wir meinen, ein ETF würde dem Betrug mit Bitcoin-Trading nicht das Wasser abgraben. Im Gegenteil: je eher der Eindruck entsteht, Bitcoin seien eine normale Geldanlage, desto größer die Gefahr, dass Anleger Betrügern auf den Leim gehen.


Der Bitcoin hat keinen inneren Wert. Eine eventuelle Rendite hängt allein davon ab, ob sich in Zukunft jemand findet, der einen noch höheren Preis dafür bezahlen will. Man erhält weder Zins noch Dividende. Und anders als
Gold kann der Bitcoin nicht auf eine Historie der Wertbeständigkeit zurückblicken. Ob der Bitcoin in 50 Jahren noch von Wert sein wird, durch andere Spekulationsobjekte abgelöst oder durch technischen Fortschritt überholt
sein wird, wird sich zeigen. Das kann heute niemand wissen.


Die Zulassung von Bitcoin ETFs als Anlageform deckt keinen aktuellen Bedarf von Verbraucher:innen ab, es entstehen keine Vorteile. Es gibt aus unserer Sicht drängendere Probleme am Finanzmarkt, die im Interesse der Verbraucher:innen reguliert werden sollten – wie etwa der provisionsorientierte Verkauf von Geldanlagen, der Forschern der Universität Regensburg zufolge europaweit einen Schaden von jährlich 375 Mrd. Euro verursacht.

 


Dieser Text ist ursprünglich in der Verbraucherzeitung 2/2024 erschienen.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.