Die Allianz teilte der Verbraucherzentrale mit, dass sie Rentenkürzungen aus dieser Klausel rückgängig machen würde. Die Allianz und andere Versicherer haben aber auch Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors verwendet, die sich im Wortlaut von dem vom BGH entschiedenen Fall unterscheiden. Unter Umständen kann eine Kürzung, die sich auf eine ähnliche Klausel bezieht, dennoch rechtswidrig sein. Die Verbraucherzentrale sammelt Fälle, um zu prüfen, wie sie Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen kann, sich gegen unzulässige Rentenkürzungen zu wehren.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit, ob die Allianz das Urteil wie angekündigt umsetzt. Außerdem beobachten wir, wie andere Versicherer, die ähnliche Klauseln verwendet haben, sich nun verhalten. Dazu suchen wir Betroffene, denen der Rentenfaktor gekürzt wurde.