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Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.
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  1. Nutzen Sie den Klausel-Check der Verbraucherzentrale und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Die Verbraucherzentrale prüft, ob Sie möglicherweise vom Urteil betroffen sind.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Thema Rentenfaktor. Wir informieren Sie über eventuelle weitere rechtliche Schritte gegen einen Versicherer und über neue Urteile.
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Worum geht es?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung am 10. Dezember 2025 entschieden: Eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in Riester-Verträgen, die eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors erlaubt, ist unwirksam (Az. IV ZR 34/25). Die Klausel sah Kürzungen bei sinkenden Zinsen oder steigender Lebenserwartung vor, verpflichtete den Versicherer aber nicht, den Rentenfaktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben.

Die Klausel wurde Angaben der Allianz zufolge in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen verwendet, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden, und lautet wie folgt:

"Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 Euro Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können."

Die Allianz teilte der Verbraucherzentrale mit, dass sie Rentenkürzungen aus dieser Klausel rückgängig machen würde. Die Allianz und andere Versicherer haben aber auch Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors verwendet, die sich im Wortlaut von dem vom BGH entschiedenen Fall unterscheiden. Unter Umständen kann eine Kürzung, die sich auf eine ähnliche Klausel bezieht, dennoch rechtswidrig sein. Die Verbraucherzentrale sammelt Fälle, um zu prüfen, wie sie Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen kann, sich gegen unzulässige Rentenkürzungen zu wehren.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit, ob die Allianz das Urteil wie angekündigt umsetzt. Außerdem beobachten wir, wie andere Versicherer, die ähnliche Klauseln verwendet haben, sich nun verhalten. Dazu suchen wir Betroffene, denen der Rentenfaktor gekürzt wurde.

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