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Verbraucherfragen zum Unwetter in Baden-Württemberg und Antworten unserer Versicherungsexperten.

Stand:
Nach dem Unwetter in den vergangenen Wochen haben sich viele Verbraucher an die Verbraucherzentrale gewandt, um beispielsweise nach dem richtigen Umgang mit dem Versicherer zu fragen oder Tipps für die Schadensregulierung zu bekommen. Einige ausgewählte Fragen und unsere Antworten haben wir zusammengestellt.

Nach dem Unwetter in den vergangenen Wochen haben sich viele Verbraucher an die Verbraucherzentrale gewandt, um beispielsweise nach dem richtigen Umgang mit dem Versicherer zu fragen oder Tipps für die Schadensregulierung zu bekommen. Einige ausgewählte Fragen und unsere Antworten haben wir zusammengestellt.

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Ich habe wegen einer Überschwemmung einen Schaden am Gebäude und möchte den dem Versicherer melden: Auf was muss ich achten?

Der Schaden sollte möglichst unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden – per Telefon, als Nachweis gerne auch (danach zusätzlich) per E-Mail oder Post. Dann sollte man sich vom Versicherer sagen lassen, was man weiter unternehmen soll. Wenn diese Vorgaben zumutbar sind, sollte man die auch umsetzen. Zu Beweiszwecken ist es empfehlenswert, sich diese Vorgaben vom Versicherer nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich geben zu lassen

Ich bin Mieterin, mein Hausrat ist durch Überschwemmung zerstört, ich habe keine Hausratversicherung. Muss die Wohngebäudeversicherung der Vermieterin für meine kaputten Hausratgegenstände aufkommen?

Nein. In diesem Fall wären die Hausratsschäden durch eine Hausratversicherung mit Elementarschadenabsicherung versichert gewesen. Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für den Schaden auf.

Ich habe einen Schaden an der Hausfassade, soll ich den dokumentieren?

Unbedingt. Es ist sehr ratsam, möglichst detailreiche Bilder, gerne auch Videos, zu machen.

Unser Nachbar hatte im Keller sehr hohes Wasser und hat keine Elementarschadenversicherung. Was ist in Bezug auf die Versicherung von Elementarschäden beachten?

Elementarschäden sollten mit versichert werden – in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung. Beachten Sie, dass der Umfang an versicherten Elementarrisiken unterschiedlich sein kann. Standardmäßig sind Gefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck versichert, das Risiko Rückstau ist teilweise nicht versichert. Da die Elementarschadenabsicherung an den Wohngebäudeversicherungs-Vertrag gekoppelt ist, sollten man Versicherungstarife verschiedener Versicherer für den gesamten Vertrag vergleichen.

 

Wie sichert man sich richtig gegen Starkregen ab, was hat es mit der "Rückstauklappe" auf sich?

Starkregen kann dazu führen, dass Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation ins Haus gedrückt werden. Diese Gefahr besteht nahezu überall wo Häuser gebaut sind, sei es in der Stadt oder in ländlichen Gegenden. Wichtig also, dass "Rückstau" als Gefahr in der Elementarschadenabsicherung mitversichert ist. In etlichen Tarifen sind aber Rückstauschäden gar nicht versichert. Und wenn, dann verlangen manche dieser Tarife eine Rückstauklappe, die auch funktioniert. Also: Einen Versicherungstarif auswählen, der genau zu den jeweiligen Gebäudegegebenheiten passt.

 

Wir wollten ganz sichergehen, dass auch unsere Elektronikgeräte versichert sind. Im vorigen Versicherungsvertrag waren Elementarschäden mitversichert. Bei Vertragsabschluss hat man uns bestätigt, dass auch ohne den Einschluss der Elementarschadenabsicherung alles versichert sei. So haben wir keine Elementarschadenabsicherung im jetzigen Versicherungsvertrag, die Elektronikgeräte alle unbrauchbar. Nun will der Versicherer nicht bezahlen – was tun?

Für Versicherungsschutz nach einem Überschwemmungsschaden braucht es die Elementarschadenabsicherung. Wenn aber der Versicherungsvertreter einen Versicherungsschutz ausdrücklich für alle Gefahren bestätigt hat (und dies bewiesen werden kann), liegt eine Falschberatung vor. Da der Versicherer für falsche Aussagen seines Vertreters haften muss, hat er in solch einem Fall die Schadenskosten zu übernehmen. Dazu zunächst dem Versicherer die falsche Vertreterauskunft mitteilen und sich nicht von Ausflüchten ablenken lassen.

Ich habe wegen eines Schadens vom Versicherer eine "Änderungskündigung" bekommen – er wird mir kündigen, wenn ich nicht 3000 Euro Selbstbehalt akzeptiere. Was tun?

Leider nehmen einige Versicherer die Schadensmeldung zum Anlass und k¬¬ündigen die Verträge. Das mag rechtlich in Ordnung sein, ist aber für den Verbraucher mit viel Aufwand verbunden und stellt Fragen nach der Risikokalkulation des Versicherers. Auch sollte für einen guten Versicherer das Versichern Geschäftsinhalt sein und nicht das Kündigen.

Eine Kündigung durch den Versicherer ist mit Aufwand für den Verbraucher verbunden. Trotz des Ärgers – machen Sie das Beste daraus: Möglich, dass andere Versicherer besserer Tarife mit verbraucherfreundlicheren Bedingungen, geringerem Selbstbehalt und günstigeren Beiträgen. Wenn Sie Hilfe bei der Marktanalyse benötigen, suchen Sie sich einen Versicherungsfachmann. Falls - eher unwahrscheinlich - tatsächlich ihr bisheriger Versicherer den allerbesten Tarif haben sollte, den jetzigen Versicherungsschutz beibehalten. Eventuell lässt der Versicherer bei der Höhe des Selbstbehalts mit sich reden, wenn dafür der Beitrag steigt – mit dem Versicherer oder seinem Vertreter darüber verhandeln.

 

Wir wollen ein Haus in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet kaufen. Bekommen wir überhaupt eine Elementarschadenversicherung?

Das kann schwierig sein, ist aber in vielen Fällen nicht ausgeschlossen. Sie sollten sich darauf einstellen, viele Versicherer kontaktieren zu müssen (oder durch Fachleute wie Honorar-Versicherungsberater kontaktieren zu lassen). Vermutlich werden Sie dann mit recht hohen Selbstbehalten und Beiträgen leben müssen.

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