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Essbare Insekten: Ein kulinarisches Erlebnis?

Seit 1. Januar 2018 fallen Insekten unter die Verordnung über neuartige Lebensmittel. Wir erklären, was das bedeutet und was Sie beachten sollten, wenn Sie Insekten essen möchten.
Essbare Insekten auf einem Brot

Seit 1. Januar 2018 gilt: Insekten – sowohl ganze Tiere als auch Teile davon – fallen unter die Verordnung über neuartige Lebensmittel. Das gilt für alle Insekten und Insektenteile, die vor einem Stichtag (15. Mai 1997) noch nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt wurden. Das bedeutet: Insekten oder insektenhaltige Produkte müssen zunächst gesundheitlich bewertet, von der zuständigen Europäischen Kommission zugelassen und auf einer Unionsliste veröffentlicht werden. Anschließend dürfen sie als Lebensmittel verkauft, im Restaurant aufgetischt oder in der Gemeinschaftsverpflegung verarbeitet werden.

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Ob schokolierte Heuschrecken, Mehlwurm-Topping für den Salat oder Knabberriegel mit Nüssen und Buffalo-Würmern – wer es will, kann aber schon seit einiger Zeit auch in Deutschland essbare ganze Insekten, beispielsweise im Internet, kaufen und verzehren, obwohl die Rechtslage bisher nicht ganz eindeutig war. Vor allem in tropischen Ländern sind Insekten traditioneller Ernährungsbestandteil von geschätzt zwei Milliarden Menschen weltweit. Nach Angaben der Welternährungsorganisation (FAO) gibt es weltweit gut 1.900 essbare Insektenarten. Der Verzehr wird mit dem Fachbegriff „Entomophagie“ bezeichnet. In Europa war der Verzehr von Insekten in vergangenen Jahrzehnten dagegen eher als Mutprobe oder in Notzeiten bekannt

Insektenverzehr – was spricht dafür?

Insekten können nährstoffreich sein und relativ viel Protein und Fett enthalten. Das ist allerdings abhängig von der Insektenart, dem Entwicklungsstadium und der Fütterung. Da Insekten kaltblütige Tiere sind, verwerten sie das aufgenommene Futter sehr viel effizienter als warmblütige Nutztiere, die einen Teil des Futters zur Aufrechterhaltung der Körpertemperatur benötigen. Bezogen auf den essbaren Anteil ist die Futterverwertungsrate von Insekten zwölfmal so hoch wie die von Rindern, viermal so hoch wie die von Schweinen und doppelt so hoch wie die von Hühnern. Und verglichen mit Nutztieren soll die Insektenproduktion in speziellen Züchtungs- und Haltungssystemen deutlich weniger Platz und Wasser (bezogen auf die erzeugte Menge an Protein) benötigen. Verglichen mit der Nutztierhaltung soll der Ausstoß von Treibhausgasen pro Kilogramm Gewichtszunahme über 100-fach geringer sein als in der Nutztierhaltung. Die FAO spricht sich deshalb bereits seit einigen Jahren für eine Verwendung von essbaren Insekten als Lebens- und Futtermittel aus.

Gibt es Risiken?

Da Insekten so nährstoffreich sind, werden sie – ebenso wie Tiere bzw. Fleisch- und Wurstwaren oder Nahrungspflanzen – in rohem Zustand schnell von Bakterien, Viren oder Parasiten besiedelt. Dazu gehören auch krank machende Keime wie Salmonellen. Außerdem können Insekten mit Schadstoffen wie Schwermetallen oder Tierarzneimittelrückständen, (Schimmel-)Pilzgiften oder Pestiziden belastet sein oder diese anreichern. Davon abgesehen sind bestimmte Arten in der Lage, auch selbst giftige Substanzen zu bilden. Und wie viele herkömmliche proteinhaltige Lebensmittel können auch Insektenproteine bzw. insektenhaltige Lebensmittel Allergien auslösen.
 

Fazit: Will man Insekten im großen Stil zur menschlichen Ernährung produzieren, birgt dies Risiken, die durch ausreichende Anforderungen an die Zuchtbedingungen, das Futter sowie die Verarbeitung (zum Beispiel eine Temperaturbehandlung) verringert bzw. ausgeschlossen werden müssen. Derzeit gibt es auch keine rechtlichen Vorgaben zur Allergenkennzeichnung für Insektenprodukte aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Daten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale müssen deshalb bei zunehmendem Angebot von essbaren Insekten diese Probleme der Lebensmittelsicherheit, der Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelüberwachung gelöst werden.

Tipps:

  • Verzehren Sie essbare Insekten nicht roh!
  • Lagern Sie gegarte Insekten bei maximal +5°C bis 7°C nur kurz bzw. gemäß der Angaben des Herstellers zum Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatum.
  • Bevorzugen Sie gefriergetrocknete Produkte.
  • Aufgrund mangelnder eindeutiger Allergenkennzeichnung sollten Sie als Allergikerin oder Allergiker beim Verzehr von Insektenprodukten besonders vorsichtig sein.
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