Ab Januar 2022 wird ein Pfand für alle Getränkedosen und nahezu alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff fällig. Konkret bedeutet das, dass nun auch für Frucht- und Gemüsesäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegverpackungen ein Pfand erhoben wird. Auch für alkoholische Getränke wie Sekt oder Wein gilt die neue Pfandpflicht, wenn sie in Einweg-Kunststoffflaschen oder -Dosen angeboten werden. Für Milch und Milchmischgetränke in Einwegverpackungen soll künftig auch ein Pfand erhoben werden, allerdings erst ab 2024.
Getränke, die vor dem 1. Januar 2022 in Einweg-Kunststoffflaschen und-Dosen in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 1. Juli 2022 ohne Pfand verkauft werden. Ab dann gilt die neue Pfandregelung dann für alle entsprechenden Einwegverpackungen im Handel.
Warum die Änderung?
Durch die Änderung der Pfandregelung soll die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Einweg-Getränkeverpackungen gesteigert werden. Bislang landen die Einweg-Getränkeverpackungen häufig als Müll in der Umwelt. Durch das Pfand soll ein Anreiz geschaffen werden, diese wieder beim Händler zurückzugeben. Ab 2025 müssen Einweg-Plastikflaschen zudem zu 25 Prozent aus alten Flaschen hergestellt werden, ab 2030 zu mindestens 30 Prozent. 2019 fielen allein in Deutschland ca. 18,9 Mrd. Einwegkunststoffgetränkeflaschen nach einmaliger Nutzung als Abfall an. Besser als diesen Abfall wieder zu Verpackungen zu machen, ist immer noch, Verpackungsmüll zu vermeiden. Daher sind aus Umweltsicht Mehrwegflaschen, die in der Region abgefüllt werden, immer noch die bessere Lösung.
Wir erkenne ich Mehrweg- und Einwegpfandflaschen?
Leider gibt es bislang keine einheitliche Kennzeichnung für ökologisch vorteilhafte Mehrweg-Getränkeverpackungen. Mehrwegflaschen sind an dem Mehrweg-Zeichen oder am Blauen Engel zu erkennen oder tragen den Schriftzug "Mehrweg“, „Mehrwegflasche“, „Mehrweg-Pfandflasche“ oder die Reliefschrift „Leihflasche“. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben und ist im Gegensatz zum Einwegpfand nicht gesetzlich geregelt. Daher können hier unterschiedliche Pfandbeträge erhoben werden.

Die ökologisch nachteiligen Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die ein Pfand erhoben wird, sind dagegen in der Regel mit dem DPG-Logo und einem Strichcode gekennzeichnet. DPG steht für Deutsche Pfandsystem GmbH. Für Einwegverpackungen mit dem DPG-Logo werden einheitlich 25 Cent Pfand erhoben.

Ende gut, alles gut?
Die neue Pfandregelung bringt mehr Durchblick für Verbraucher:innen, da die bisherigen unverständlichen Ausnahmen der Pfandregelung nun wegfallen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt dennoch Kritik und fordert ein früheres Ende der Pfandausnahme bei Milch und Milcherzeugnissen in Einweg-Plastikflaschen, da diese auch jetzt schon problemlos in den Pfandautomaten zurückgenommen werden könnten. Außerdem sollte auch auf Tetrapacks ein Pfand von 25 Cent erhoben werden.