Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Standpunkt: Umfangreiche Verbraucherinformation jetzt starten!

Stand:
Missstände im Lebensmittelbereich? Dank eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts können Behörden Verbraucher jetzt endlich wieder umfassend informieren. Bei verdorbenen Lebensmitteln, zu hohem Schadstoffgehalt oder ekelerregenden Zuständen in Restaurantküchen kann Verursacher genannt werden.
Off

Dank eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts können Behörden Verbraucher jetzt endlich wieder umfassend über Missstände im Lebensmittelbereich informieren. Das ist gut so und muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden. Verbraucher wollen wissen, wenn Behörden verdorbene Lebensmittel finden, zu hohe Schadstoffgehalte messen oder ekelerregende Zustände in Restaurantküchen aufdecken. Die Menschen in Baden-Württemberg wollen über derartige Missstände informiert werden und sie haben auch einen Anspruch darauf zu erfahren, wer hinter den aufgedeckten Verstößen steckt: Ross und Reiter können und müssen nun genannt werden!

Den Rechtsanspruch der Bürger auf Information hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung betont und untermauert.

Den Rechtsanspruch der Bürger auf Information hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung betont und untermauert. Es machte sogar deutlich: Dieses Recht auf Information besteht auch dann, wenn die Rechtsverstöße nicht mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden sind. Gegebenenfalls müssen dann die Unternehmensinteressen hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen.

Das Gericht hält ganz klar und eindeutig auch die Veröffentlichung bereits beseitigter Verstöße zur Information der Verbraucher für zulässig und sagt dazu: „Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Daneben dient die Veröffentlichung behobener Verstöße auch dem Ziel der Verbraucherinformation, weil auch Information über rechtsverletzendes Verhalten in der Vergangenheit für die Konsumentscheidung Bedeutung haben können“. (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. März 2018)

Wir fordern seit Jahren eine transparente und nachvollziehbare Veröffentlichungspraxis der Behörden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Grundlage dafür präzisiert. Die Landesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Behörden in Baden-Württemberg  wieder unverzüglich und konkret veröffentlichen und informieren.  Die Bundesregierung ist gleichzeitig gefordert, umgehend eine rechtssichere Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. Es gibt keinen Anlass, die vom Gericht zugelassene Frist bis zum 30. April 2019 abzuwarten. Es ist wichtig, dass  Verbraucher jetzt wieder zentral über die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung informiert werden!

Manthey

 

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.