Dank eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts können Behörden Verbraucher jetzt endlich wieder umfassend über Missstände im Lebensmittelbereich informieren. Das ist gut so und muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden. Verbraucher wollen wissen, wenn Behörden verdorbene Lebensmittel finden, zu hohe Schadstoffgehalte messen oder ekelerregende Zustände in Restaurantküchen aufdecken. Die Menschen in Baden-Württemberg wollen über derartige Missstände informiert werden und sie haben auch einen Anspruch darauf zu erfahren, wer hinter den aufgedeckten Verstößen steckt: Ross und Reiter können und müssen nun genannt werden!
Den Rechtsanspruch der Bürger auf Information hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung betont und untermauert.
Den Rechtsanspruch der Bürger auf Information hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung betont und untermauert. Es machte sogar deutlich: Dieses Recht auf Information besteht auch dann, wenn die Rechtsverstöße nicht mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden sind. Gegebenenfalls müssen dann die Unternehmensinteressen hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen.
Das Gericht hält ganz klar und eindeutig auch die Veröffentlichung bereits beseitigter Verstöße zur Information der Verbraucher für zulässig und sagt dazu: „Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Daneben dient die Veröffentlichung behobener Verstöße auch dem Ziel der Verbraucherinformation, weil auch Information über rechtsverletzendes Verhalten in der Vergangenheit für die Konsumentscheidung Bedeutung haben können“. (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. März 2018)
Wir fordern seit Jahren eine transparente und nachvollziehbare Veröffentlichungspraxis der Behörden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Grundlage dafür präzisiert. Die Landesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Behörden in Baden-Württemberg wieder unverzüglich und konkret veröffentlichen und informieren. Die Bundesregierung ist gleichzeitig gefordert, umgehend eine rechtssichere Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. Es gibt keinen Anlass, die vom Gericht zugelassene Frist bis zum 30. April 2019 abzuwarten. Es ist wichtig, dass Verbraucher jetzt wieder zentral über die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung informiert werden!