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Rechtsdurchsetzung: Aufruf zur Sammelklage Claim Rechtsanwalts GmbH

Stand:
Am Beispiel des Aufrufs zur Sammelklage gegen die “Claim Rechtsanwalts GmbH” stellt Jonathan Behr, Referent in der Stabstelle Recht, im Gespräch mit Niklaas Haskamp das Instrument der Abhilfeklage, auch Sammelklage genannt, vor.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät nicht nur Verbraucher:innen, sondern geht auch für Verbraucherrechte vor Gericht. Seit Ende 2023 bietet dabei die Sammelklage neue Möglichkeiten Verbraucherrechte durchzusetzen.

Aktuell sucht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Betroffene für eine Sammelklage gegen die Claim Rechtsanwalts GmbH. In den letzten Jahren hat die Claim Rechtsanwalts GmbH über eine Website - etwa falschparkermelden.de oder verkehrsrechtsinkasso.de - oder über eine App dazu aufgerufen, vermeintliche Falschparker zu melden. Die vermeintlichen Falschparker wurden dann durch die Androhung gerichtlicher Verfahren dazu gedrängt, einen “Vergleichsbetrag” zu zahlen, um ein Verfahren zu vermeiden.  

Betroffene Verbraucher:innen können sich nun einer Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen, um Beträge, die sie aufgrund dieser Schreiben gezahlt haben, zurück zu erhalten. Durch diese Klage soll es ermöglicht werden, dass Betroffene zu ihrem Recht kommen, ohne selbst klagen und das Risiko eines Prozesses tragen zu müssen.  

Zu dem konkreten Aufruf bezüglich der Claim Rechtsanwalts GmbH finden Sie hier alle Informationen und haben dort die Möglichkeit, Ihren Fall an die Verbraucherzentrale zu melden, um eine Klage zu ermöglichen. Zudem können Sie sich zu einem News-Alert anmelden, um immer aktuell informiert zu bleiben.   

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.